11321/J XXV. GP

Eingelangt am 16.12.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Folgen der Reorganisation der Österreichischen Post AG

 

 

Die Reorganisation der Österreichischen Post AG und der damit zusammen-hängenden Personalmaßnahmen wurde erstmalig ab 2002/2003 betrieben. Im Mai 2006 wurde die Post AG teilprivatisiert und stand ab 2008 im Mehrheitseigentum der Republik Österreich (53% via ÖIAG). Wie ein Bericht des Rechnungshofes zeigt (Bund 2014/6), war es strategisches Ziel der Post AG, unter anderem flexible Arbeitszeitmodelle und weitere personalwirtschaftliche Flexibilisierungen einzuführen. "Die Verlängerung der Erwerbstätigkeit spielte in der strategischen Ausrichtung keine Rolle" (RH-Bericht, Bund 2014/6: S. 276).

 

Der von der Post AG angestrebte Mitarbeiterabbau konnte durch eine Reduktion des Mitarbeiterstandes von 30.344 im Jahr 2002 auf 21.571 im Jahr 2011 erreicht werden. Der ordentliche Personalaufwand konnte hingegen nur um 8,4% verringert werden, woraus zu schließen ist, dass trotz Personaleinsparungen von nahezu 30% tatsächliche Einsparungen nur zu einem geringen Prozentsatz zu tragen gekommen sind.

 

Neben dem erfolgten Mitarbeiterabbau wurden weitere Umstrukturierungsmaß-nahmen vorgenommen, die u.a. in der Einführung eines Post-Arbeitsmarktes (2010) mündeten. Der Rechnungshof kritisierte dabei, dass die Arbeitsleistung der Mitarbeiter im Post-Arbeitsmarkt nicht nachvollzogen werden kann, da Aufgaben- und Verwendungsbereich nicht definiert wurden. Obwohl Dienstzuteilungen – bspw. zum Post-Arbeitsmarkt – laut §39 BDG nur höchstens für die Dauer von insgesamt 90 Tagen in einem Kalenderjahr zulässig sind, verblieb die Mehrheit der Mitarbeiter über diesen Zeitraum hinweg in Jobcenter, Karriere- und Entwicklungscenter bzw. Post-Arbeitsmarkt (siehe Abbildung).

 

Abbildung 1: Abbildung aus RH-Bericht 2014/6: S. 335.


Zugleich wurde ein überproportionaler Anstieg an Ruhestandsversetzungen auf Antrag (§ 14 BDG) in den letzten Jahren verzeichnet und auch der Rechnungshof bemängelte das Fehlen regelmäßiger Überprüfung der für die Ruhestandsversetzung erforderlichen Dienstunfähigkeit.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.     Gibt es klar definierte Aufgaben- und Verwendungsbereiche für Mitarbeiter, die sich in einer Organisationseinheit für arbeitsplatzverlustige Mitarbeiter befinden?

2.     Wenn ja, welche?

3.     Wenn nein, warum nicht?

4.     Welche Kriterien werden zur Beurteilung der Arbeitsleistung von Mitarbeitern im Post-Arbeitsmarkt herangezogen?

5.     Wie werden Personalkosten durch den Post-Arbeitsmarkt budgetiert?

6.     Wie erfolgt eine Zuweisung zum Post-Arbeitsmarkt?

7.     Aus welchen Gründen kann eine Dienstzuteilung auf mehr als 90 Tage pro Kalenderjahr ausgeweitet werden?

8.     Aus welchen Gründen können Bedienstete der Post AG eine Dienstzuteilung von über 90 Tagen pro Kalenderjahr verweigern?

9.     Welche Unterlagen und Dokumente müssen von Betroffenen vorgelegt werden, um eine solche Verweigerung zu begründen?

10.  Welche Konsequenzen drohen Bediensteten, die ihren Dienst nicht antreten, obwohl sie aus gerechtfertigten Gründen keiner Dienstzuteilung über 90 Tagen pro Kalenderjahr zugestimmt haben?

11.  Wie viele Fälle gab es in den Jahren 2010 – 2015, in denen sich Beamte gegen eine Dienstzuteilung remonstriert haben?

12.  Wurden in diesem Zusammenhang auch Säumnisbeschwerden beim BVwG eingereicht?

13.  Wenn ja, wie viele Fälle waren dies in den Jahren 2010 – 2015?

14.  Wie viele Verfahren wurden in den Jahren 2010 – 2015 aufgrund nicht akzeptierter Dienstzuteilungen eingeleitet bzw. wie lange dauerten diese im Durchschnitt?

15.  Welche Einsprüche können Beamte bei Dienstzuteilungen geltend machen?

16.  Wie oft hat es solche in den Jahren 2010 – 2015 gegeben und welche wurden vornehmlich genannt?

17.  Gibt es bei Dienstzuteilungen, die über 90 Tage pro Kalenderjahr betragen und denen seitens der Bediensteten nicht zugestimmt wurde, sonstige schriftliche Weisungen, die die Mitarbeiter dazu "anhalten" sollen, ihren Dienst an dem ihnen zugeteilten Arbeitsplatz weiterhin zu versehen?

18.  Wenn ja, welche?

19.  Sofern Mitarbeiter solchen – etwaigen – Weisungen nicht entsprechen, welche Konsequenzen können ihnen drohen?

20.  Gehen Mitarbeiter – unter anderem auch rechtlich – gegen solche Weisungen vor?

21.  Wenn ja, wie viele solcher Fälle sind Ihnen bekannt und wie wurden diese bis dato entschieden?


22.  Werden Dienstzuteilungen in Absprache oder ohne Einvernehmen mit der Personalvertretung durchführt?

23.  Was ist unter einer sogenannten "Bedarfskündigung" zu verstehen und wie oft wurde eine solche in den Jahren 2010 – 2015 seitens der Post AG ausgesprochen?

24.  Sofern Mitarbeiter einer mehr als 90-tägigen Dienstzuteilung pro Kalenderjahr nicht zustimmen, sie aber dieser dennoch zugeteilt werden, welche Kostenersätze stehen ihnen dabei zu (bspw. Reisekosten, etc.)?

25.  Wie schätzen Sie das Konfliktpotenzial durch Dienstzuteilungen, die von den Bediensteten nicht gewünscht sind, ein?

26.  Wie haben sich die Krankenstände der Post AG – Mitarbeiter aufgeschlüsselt nach Dienstbereich (auch Post-Arbeitsmarkt) in den Jahren 2010 – 2015 entwickelt?

27.  Wie präsentiert sich der aktuelle Mitarbeiterstand bei der Post AG, wie hat sich dieser im Vergleich zu den Vorjahren verändert?

28.  Wie haben sich im Vergleich dazu die ordentlichen Personalaufwendungen verändert?

29.  Aufgrund welcher Faktoren fällt die Reduktion der ordentlichen Personalaufwendungen in Relation zum Mitarbeiterabbau wesentlich geringer aus?

30.  Wie hoch sind die Ausgaben für "Abfederungszahlungen" bei Postangestellten, die aufgrund gesundheitlicher Gründe frühzeitig in Pension gehen, pro Jahr (seit 2010)?

31.  Wie ist der enorme Anstieg an Ruhestandsversetzungen nach § 14 BDG im Zeitraum 2006-2014 (siehe 7035/AB XXV. GP) zu erklären?

32.  Wird Ihrer Meinung nach die Post AG der Empfehlung des Rechnungshofes zur Überprüfung der erforderlichen Dienstunfähigkeit zur Ruhestandsversetzung gemäß § 14 BDG gerecht?

33.  Wenn ja, inwiefern?

34.  Wenn nein, welche Maßnahmen werden zur Überprüfung zukünftig gesetzt?

35.  Wurden seitens der Post AG mittlerweile Schritte gesetzt, um eine Verlängerung der Erwerbstätigkeit zu erreichen?

36.  Wenn ja, welche?

37.  Wenn nein, warum nicht?

38.  Welche Kosten fallen durchschnittlich pro Jahr für Dienstzuteilungen an?

39.  Werden Dienstzuteilungen in jedem Fall nur dann durchgeführt, wenn diese Arbeiten ausschließlich am neuen Dienstort verrichtet werden können?

40.  Wenn ja, inwiefern bzw. welche Arbeitsaufgaben fallen darunter?

41.  Wenn nein, warum sind Dienstzuteilungen in solchen Fällen dennoch von Nöten?

42.  Ist Ihnen der Begriff "gelbe Geheimpolizei" bekannt?

43.  Wenn ja, inwiefern?