1137/J XXV. GP
Eingelangt am 26.03.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Bildung und Frauen
betreffend islamische Feiertage
Wie die Tageszeitung „Die Presse“ berichtet, wünscht sich die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) im Zuge einer Novellierung des Islamgesetzes auch eine Regelung islamischer Feiertage:
„Ein Wunsch der Muslime ist eine
Regelung zu islamischen Feiertagen. Während Schüler an diesen bereits
freigestellt sind, wünscht man sich eine solche Regelung auch für
Arbeitnehmer. Dabei wolle man nicht weniger Tage im Jahr arbeiten betonte
IGGiÖ-Präsident Fuat Sanac. Es könnte sich etwa auch um
unbezahlten Urlaub handeln.“
(„Die Presse“ vom 22. März 2014, S. 24)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen die folgende
Anfrage
1. Für welche Feiertage wird bzw. wurde im Schuljahr 2013/14 islamischen Schülern freigegeben?
2. Wie vielen Schülern wird an diesen Tagen freigegeben? (Bitte nach Bundesländern und Schultypen aufschlüsseln!)
3. An wie vielen Schulen davon sind islamische Schüler in der Mehrzahl?
4. Haben diese Schüler im Ausgleich zur Inanspruchnahme ihrer unterrichtsfreien Feiertage an christlichen Feiertagen Unterricht?
5. Falls nein, warum nicht?
6. Falls nein, wie viele zusätzliche unterrichtsfreie Tage haben diese Schüler im Vergleich zu Schülern nicht-islamischer Konfession?
7. Haben die Schüler nicht-islamischer Konfession an den Tagen, an denen Schülern islamischer Konfession wegen religiöser Feiertage freigegeben wird, Unterricht?
8. Falls nein, warum nicht?