11407/J XXV. GP

Eingelangt am 10.01.2017
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kollegin und Kollegen

an Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend mögliche versteckte Provisionen der Wirtschaftskammer

 

Wie unsere Anfrage mit der Geschäftszahl 10363/J, sowie dessen Beantwortung durch Bundesminister Mitterlehner (Geschäftszahl 9931/AB), zeigt, hat die Wirtschaftskammer (inklusive Landeskammern) enorm hohe Eigenkapitalien angehäuft. Kapital, welches den Unternehmen mittels Zwangsbeiträgen entnommen wurde. Hinzu kommt aber, dass die Wirtschaftskammern auch andere Einnahmen haben, welche aus den wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmen gespeist werden.

Ein Beispiel dafür könnten Einnahmen aus versteckten Provisionen sein, welche vor allem bei Versicherungen vorkommen. Versicherungspflichten gem. GewO gibt es für:

1.    Baumeister (gemäß § 92 GewO)

2.    Immobilientreuhänder (gemäß § 118 GewO)

3.    Gewerbliche Vermögensberatung (gemäß § 136a GewO)

4.    Versicherungsvermittlung (gemäß § 137c GewO)

Die Wirtschaftskammer(n) hat/haben diesbezüglich mehrere Rahmenverträge abgeschlossen, welche die WK Mitglieder der jeweiligen Fachgruppen eingehen um ihrer Versicherungspflicht nach zu gehen oder um einen erhofften Vorteil zu lukrieren. Diese Rahmenverträge sind für nicht-Mitglieder (und teils auch für Mitglieder) nicht immer zur Gänze einsehbar. Darüber hinaus bestehen teilweise sogenannte "Sideletters" zu diesen Rahmenverträgen, in welchen Zahlungen - von Seiten des Versicherers - an die Wirtschaftskammer(n) bzw. dessen Fachverbände, zugesagt werden. In den Büchern der jeweiligen Fachverbände, so diese zugänglich gemacht werden, wird ersichtlich, dass diese Einnahmen oft höher sind als die Grundumlage.

Hinzu kommt, dass in manchen Rahmenverträgen zu lesen ist: "Eine Verprovisionierung des Versicherungsvertragses erfolgt nicht". Das, obwohl diese im Sideletter des Rahmenvertrages explizit genannt werden.

Der Verwendungszweck ist meist definiert, die Kenner des Systems gehen aber davon aus, dass das Geld in Vereine fließt, denen ein Naheverhältnis zur Kammer und deren politischem Umfeld hat. Hinzu kommt, dass nach GewO § 1. (2) jede Tätigkeit die selbstständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstige wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welchen Zweck dieser bestimmt ist, eine gewerbliche Tätigkeit darstellt und daher steuerpflichtig ist. Weiters ist im § 137 (1) GewO dargelegt, dass es sich auch bei Vorbereitungsarbeiten zum Abschließen von Versicherungsverträgen oder das Abschließen von Versicherungsverträgen oder das Mitwirken bei deren Verwaltung, um Versicherungsvermittlung handelt.

Am Beispiel des Fachverbands der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten soll veranschaulicht werden, wie viele Rahmenverträge manche Fachverbände unterhalten. Konkret handelt es sich dabei um:

·        Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Berufshaftpflicht) mit UNIQA & GENERALI – siehe auch https://wirtschaftszeit.at/wirtschaftsnews-detail/article/berufshaftpflichtversicherung-fuer-heimische-versicherungsmakler-erfolgreich-geregelt.html

 

Grundsätzlich sind Rahmenverträge nichts Schlechtes und auch nicht ungewöhnlich. Durch die Gestaltungsmöglichkeiten hat der Fachverband als Institution selbst, also unabhängig von den Interessen seiner Mitglieder, spiel-theoretisch gesehen eine ausgezeichnete Position um sich selbst zu bereichern.

Aus den NEOS vorliegenden Dokumenten ist ersichtlich, dass der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten jährlich fast eine halbe Million an Waren- und Leistungserlösen erhält. Weiters liegen NEOS Dokumente vor, die vermuten lassen, dass in den Rahmenverträgen bzw. dessen Sideletter klar geregelt ist, welche Zahlungen an den Fachverband gehen. Neben den Umlagen, welche die Wirtschaftskammern bzw. der Fachverband ohnehin bei seinen Mitgliedern einhebt, bekommt er zusätzlich Einnahmen, wenn Mitglieder Geschäfte abschließen. So ist es im Sideletter der Rahmenverträge vorgesehen. Die Kammer bekommt also einen Teil der eigentlichen Provision direkt auf das Konto des jeweiligen Fachverbandes überwiesen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:



1.    Welche Vereinbarungen und Verträge unterhalten Bundeskammer, Landeskammern, Fachgruppen und Fachverbände, die Zahlungen oder sonstige Zuwendungen der Versicherungen an die Fachverbände selbst vorsehen?

2.    Wie viele und welche Vereinbarungen und Verträge, die Zahlungen oder sonstige Zuwendungen der Versicherungen an Bundeskammer, Landeskammern, Fachgruppen und selbst vorsehen, unterhalten die Bundeskammer, Landeskammern, Fachgruppen und? (Bitte um Auflistung der Bundeskammer bzw. der einzelnen Landeskammern, Fachgruppen und Fachverbände und Rahmenverträge)

3.    Welche zusätzliche Waren- und Leistungserlöse nehmen Bundeskammer, Landeskammern, Fachgruppen und Fachverbände durch Abschlüsse von Vereinbarungen und Verträgen ein?

4.    Wie hoch sind die Steuern/Abgaben auf Einnahmen durch Leistungen der einzelnen Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit den Vereinbarungen und Verträgen? (Bitte um Auflistung der Abgaben der Bundeskammer bzw. der einzelnen Landeskammern, Fachgruppen und Fachverbände jährlich von 2005-2016)

5.    Wie hoch sind die Steuern/Abgaben auf Einnahmen durch Leistungen der Wirtschaftskammern im Zusammenhang mit den Vereinbarungen und Verträgen? (Bitte um Auflistung der Abgaben der Bundeskammer bzw. der einzelnen Landeskammern, Fachgruppen und Fachverbände jährlich von 2005-2016)

6.    An welche außenstehenden Organisationen, welche nicht der Wirtschaftskammerorganisation gem. § 3 WKG unterliegen, wurden im Zuge der Erstellung einer Vereinbarung und/oder Verträge, bezahlt? (Bitte um Auflistung an welche außenstehende Organisationen, welche nicht der Wirtschaftskammerorganisation gem. § 3 WKG unterliegen, die Bundeskammer, Landeskammern, Fachgruppen und Fachverbände bezahlt wurde)

7.    Welche Leistungen in den Vereinbarungen und Verträgen definiert, wurden von außenstehende Organisationen, welche nicht der Wirtschaftskammerorganisation gem. § 3 WKG unterliegen, erfüllt? (Bitte um Auflistung welche Leistungen der Bundeskammer bzw. der einzelnen Landeskammern, Fachgruppen und Fachverbände an außenstehenden außenstehende Organisationen, welche nicht der Wirtschaftskammerorganisation gem. § 3 WKG unterliegen ausgelagert und bezahlt wurden)

8.    Wie hoch sind die Einnahmen aus Provisionen oder sonstigen Zuwendungen der Bundeskammer, Landeskammern, Fachgruppen und Fachverbände insgesamt? (Bitte um Auflistung der Bundeskammer bzw. der einzelnen Landeskammern, Fachgruppen und Fachverbände, jährlich von 2005-2015)

9.    Gibt es unabhängig von oben angeführten Vereinbarungen und Verträgen von der Versicherungswirtschaft Leistungen/Zuwendung in monetärer und/oder nicht-monetärer Form an die Bundeskammer, Landeskammern, Fachgruppen und Fachverbände sowie außenstehender Organisationen, welche nicht der Wirtschaftskammerorganisation gem. § 3 WKG unterliegen? (Bitte um Auflistung der Bundeskammer bzw. der einzelnen Landeskammern, Fachgruppen und Fachverbände sowie außenstehender Organisationen, welche nicht der Wirtschaftskammerorganisation gem. § 3 WKG unterliegen)