11678/J XXV. GP

Eingelangt am 01.02.2017
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Anfrage

des Abgeordneten Schmid

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Am Landesgericht Salzburg kam es zu vorerst nicht rechtskräftigen Verurteilungen von Flüchtlingen infolge falscher Angabe von Geburtsdaten als Grundlage des Bezuges erweiterter Sozialleistungen.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kommen in den Genuss erheblich erhöhter Leistungen, wie z. B. Ausbildungskosten udgl.. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass Asyl kein Recht auf Dauer darstellt. Eine fachbezogene Ausbildung jugendlicher Flüchtlinge dauert mindestens 7 bis 8 Jahre.

Weiters ist davon auszugehen, dass eine anhaltend hohe Anzahl arbeitsloser, unselbstständiger Arbeitnehmer mit auf den Arbeitsmarkt drängenden Flüchtlingen nicht günstig beeinflusst wird.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1.      Mit welcher Begründung werden straffällig gewordene Flüchtlinge, unabhängig von deren tatsächlichen Alters, nicht abgeschoben?

2.      Wenn eine Abschiebung nicht möglich ist, wie erfolgt mit welchem finanziellen Aufwand die Betreuung dieser Personen?

3.      Wer bzw. welche staatliche Stelle kommt für die Finanzierung auf?

4.      Werden über den tatsächlichen Anspruch hinaus erschlichene Leistungen zurückgefordert, wenn ja in welcher Höhe?

5.      Welche Maßnahmen werden ergriffen um Sozialbetrug durch vorsätzlich  falscher Altersangaben zu verhindern?

6.      Wie viele Flüchtlinge machten seit Beginn 2015 falsche Angaben zu Herkunft und Alter? (aufgegliedert auf Monate, falsche Angaben und tatsächlicher Herkunft/Alter)