11723/J XXV. GP
Eingelangt am 01.02.2017
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Arbeitslosenbezug in Drittstaaten/Sonstige Staaten
Das AMS lobt auf seiner Seite folgendes Service aus:
Europaweite Vermittlung
Das europäische Jobnetzwerk EURES (EURopean Employment Services) im Arbeitsmarkservice Österreich
Das AMS Österreich bietet Unternehmen und Arbeitssuchenden zusätzliche Dienstleistungen im Bereich der europäischen Job- Vermittlung.
Hier finden sich nützliche Informationen zur Arbeitsuche in Europa und wir beraten Unternehmen unterschiedlichster Branchen zielgruppen- und erfolgsorientiert.
· EURES für Unternehmen
· EURES für Arbeitsuchende
· EURES im EU-Netzwerk
· Kontakte
· Länderinformationen
Ob Sie Ihren Arbeitslosengeldanspruch in das Ausland (EU/EWR) mitnehmen können, erfahren Sie in unserem Online Ratgeber "Ansprüche im Ausland".
Folgende Information erhält man auf der AMS-Seite:
Grundsätzlich erhalten Sie während eines Aufenthaltes im Ausland kein Arbeitslosengeld bzw. keine Notstandshilfe. Wenn Sie jedoch im Ausland nachweislich Arbeit suchen, können Sie Arbeitslosengeld/Notstandshilfe bis zu einer je nach Anlass zeitlich begrenzten Höchstdauer, maximal aber bis 3 Monate, weiter beziehen.
Damit Arbeitslosengeld/Notstandshilfe für den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes gewährt werden kann, müssen Sie bei Ihrer regionalen Geschäftsstelle ein Nachsichtsansuchen einbringen. Sie müssen Ihre Gründe bekanntgeben und etwaige Bestätigungen vorlegen. Erkundigen Sie sich dabei auch über die Fortbezugsmöglichkeiten in Österreich nach Ihrer Rückkehr.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage