11736/J XXV. GP

Eingelangt am 01.02.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Familien und Jugend

betreffend Vorhaben bei elementarer Bildung 2017/2018

BEGRÜNDUNG

 

Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018, das am 30.Jänner 2017 vorgestellt wurde, ist folgendes für den elementaren Bildungsbereich vorgesehen:

„Kindergarten und Kinderbetreuung

Die Elementarpädagogik soll weiter gestärkt, die Entwicklung des Kindergartens von der Betreuungs- zur Bildungseinrichtung forciert werden. Im Rahmen des Pilotprojekts im ersten Halbjahr 2017 zum aufgabenorientierten Finanzausgleich sollen unter Einbindung der Länder sowie des Städte- und Gemeindebundes das zweite verpflichtende Gratiskindergartenjahr, der weitere Ausbau und ein bundesweit einheitlicher Bildungsrahmenplan mit pädagogischen Qualitätskriterien sowie der ebenfalls im Rahmen der Bildungsreform beschlossene Bildungskompass (Pilotierung Herbst 2017, Vollausbau Herbst 2018) zur Dokumentierung der Talente und Förderpotenziale der Kinder umgesetzt werden.“

Als Zeitplan für die Umsetzung wurden der Ministerrat im September 2017 sowie der Start mit 1.1.2018 genannt. Aus der Darstellung ist nicht ersichtlich, ob der Zeitplan für alle vier genannten Vorhaben gilt und ob lediglich der Bildungskompass in einer Pilotphase in OÖ startet oder aber auch das zweite verpflichtende Kindergartenjahr.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viel Geld wird der Bund den Ländern für die Umsetzung des zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres zur Verfügung stellen?


2.    Ab wann startet das zweite verpflichtende Kindergartenjahr österreichweit?

3.    Soll das zweite verpflichtende Kindergartenjahr im Rahmen eines Pilotprojekts starten?

4.    Wenn ja:

a.    Wann?

b.    In welchem Bundesland?

c.    Warum braucht es ein Pilotprojekt, wenn es bereits genügend Erfahrung mit dem verpflichtenden Kindergartenjahr für 5-Jährige gibt?

5.    Die Umsetzung des aufgabenorientierten Finanzausgleichs wird im Rahmen einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet. Welches Ministerium arbeitet federführend daran?

6.    Welche Personen befinden sich in der Arbeitsgruppe?

7.    Inwieweit ist das Familienministerium beim aufgabenorientierten Finanzausgleich eingebunden?

8.    Welchen konkreten Vorschlag haben Sie als Familienministerin eingebracht, nach welchen Kriterien  die Mittel für Kinderbetreuung künftig an Gemeinden verteilt werden sollen?

9.    Wie sieht der genaue Zeitplan für die Umsetzung des aufgabenorientierten Finanzausgleichs aus?

10. Wann tagt die Arbeitsgruppe?

11. Wann finden Verhandlungen mit den Ländern und Gemeinden dazu statt?

12. Gemäß Art. 10 der aktuellen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots soll zur Sicherung der Betreuungsqualität ein bundesweiter Qualitätsrahmen für elementarpädagogische Einrichtungen bis 2016 entwickelt werden. Soll dieser nun in den Bildungsrahmenplan aufgenommen werden?

13. Wie sieht der konkrete zeitliche Fahrplan zur Entwicklung bundesweiter Qualitätsstandards aus?

14. Welche Summe ist für die Umsetzung des Bildungskompasses budgetiert?

15. Bitte skizzieren Sie den genauen zeitlichen Fahrplan bis hin zur bundesweiten Einführung des Bildungskompasses (inkl. Pilotierung in OÖ)?

16. Welche Einsparungen, Minderausgaben und Umschichtungen wird das Familienministerium bis Ende der GP vornehmen, um die Vorhaben im elementaren Bildungsbereich umsetzen zu können?