11796/J XXV. GP

Eingelangt am 02.02.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten  Carmen Schimanek

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Kritikpunkte am Rehabilitations- und Behindertenbetreuungswesen

 

Engagierte Eltern von jungen Menschen, die im Rahmen des Tiroler Rehabilitations- und Behindertenbetreuungswesen eine Aufnahme gefunden haben, sparen nicht mit Kritik und Verbesserungsvorschlägen:

 

·        Persönliche Assistenz: Es darf keinen Unterschied zwischen verschiedenen Behinderung geben. Persönliche Assistenz muss sich nach dem Bedarf der betroffenen Person richten. Es gibt auch Menschen, die aufgrund Ihrer geistigen oder mentalen Behinderung dringend eine persönliche Assistenz zur Befriedigung der elementaren Bedürfnisse wie Körperpflege, Wohnen, Sicherheit … brauchen.

·        Mobile Begleitung soll nicht mit der persönlichen Assistenz gleichgesetzt werden, sondern macht in vielen Fällen nur in Kombination mit dieser einen Sinn. Durch die mobile Begleitung könnten weitere Bedürfnisse wie die nach sinnvoller Freizeitgestaltung, - Empathie, Liebe, Kreativität … abgedeckt werden.

o   Persönliche Assistenz vor mobiler Begleitung!

·        Tagesstruktur: Es gibt einen dringenden Bedarf an Tagesstrukturen für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr, die entsprechend des Grades der Behinderung abgestuft werden können.

o   Möglichkeit der Integration in die Arbeitswelt

o   Beschäftigungstherapeutisches Angebot vor Ort für Menschen, bei denen die persönliche Assistenz von der Familie geleistet wird

o   Vollzeitpflege für junge Erwachsenen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung diesen Bedarf haben in klarer Unterscheidung zur Pflege in Seniorenheim oder psychiatrischen Einrichtungen.

·        Wohnen: Aufgrund des - durch Behinderungen auftretenden - Bedarfs (Menschen mit geistiger/mentaler Behinderung nicht vergessen) sollen Wohnmöglichkeiten in gemeinnützigen Anlagen für 5 – 7 Personen geschaffen werden – auch dezentriert, außerhalb der Städte, mit Betreuungsstrukturen auch in der Nacht – entweder durch persönliche Assistenz oder durch Alltagsmanagement – offen für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen.

o   Das Land Tirol hat in diesem Bereich einen eklatanten Nachholbedarf. Es braucht dringend eine Bedarfsanalyse und Maßnahmen, um diesen Bedarf abdecken zu können.

·        Die jeweiligen Anbieter für Tagesstruktur und für Wohnen sollen verpflichtet sein, auch notwendige Assistenzen und Therapien für die Menschen mit Behinderung anzubieten bzw. zu organisieren

·        Angehörige Betreuungspersonen, die die persönliche Assistenz von Erwachsenen mit Behinderung leisten, müssen sozialversichert sein (Kranken- und Pensionsversicherung). Aus der Betreuungszeit soll ein Anspruch auf Mindestsicherung und Arbeitslosengeld erwachsen. Das fiktive Einkommen könnte nach dem ausgezahlten Pflegegeld errechnet werden.

·        Es darf keine Regressforderungen an Eltern oder Geschwister geben, wenn Menschen mit Behinderung ein betreutes Wohnen oder einen Werkstättenplatz brauchen.

·        Die Pflegegeldeinstufung darf nicht für die Bewertung des Bedarfs an persönlicher Assistenz herangezogen werden, da Menschen mit geistiger Behinderung meist sehr niedrige Pflegegeldeinstufungen haben, die nicht dem tatsächlichen Bedarf an Begleitung entsprechen.

·        Alternativ zu Tagesstruktur und Wohnen sollte ein persönliches Budget für Menschen mit einem adäquaten Grad an Selbstmanagement frei wählbar sein.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende 

 

 

Anfrage 

 

  1. Sind Ihnen als für das Behinderten- und Pflegewesen zuständiger Sozialminister bzw. Ihrem Bundesministerium diese Kritikpunkte gegenüber dem Tiroler Rehabilitations- und Behindertenbetreuungswesen bekannt?
  2. Wie stehen Sie insbesondere zur Kritik  betreffend „Persönliche Assistenz“?
  3. Wie stehen Sie insbesondere zur Kritik  betreffend „Begleitung“?
  4. Wie stehen Sie insbesondere zur Kritik  betreffend „Tagestruktur“?
  5. Wie stehen Sie insbesondere zur Kritik  betreffend  „Möglichkeit der Integration in die Arbeitswelt“?
  6. Wie stehen Sie insbesondere zur Kritik  betreffend  „Beschäftigungstherapeutisches Angebot vor Ort für Menschen“ ?
  7. Wie stehen Sie insbesondere zur Kritik betreffend „Vollzeitpflege für junge Erwachsenen“?
  8. Wie stehen Sie insbesondere zur Kritik betreffend „Wohnen“?
  9. Wie stehen Sie insbesondere zur Kritik betreffend „Tagesstruktur“?
  10.  Wie stehen Sie insbesondere zur Kritik betreffend „Angehörige Betreuungspersonen und Sozialversicherung“?
  11. Wie stehen Sie insbesondere zur Kritik betreffend „Regressforderungen gegenüber Angehörigen“?
  12.  Wie stehen Sie insbesondere zur Kritik betreffend „Pflegegeldeinstufung und Anspruch auf Persönliche Assistenz“?
  13. Wie stehen Sie insbesondere zur Kritik betreffend „Selbstmanagement und Budget dafür“?