11886/J XXV. GP

Eingelangt am 20.02.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Demonstrationen

 

Eine Demonstration im politischen Sinne ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der Meinungsäußerung. Die Versammlungsfreiheit gehört zu den fundamentalen Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger und war bereits im Katalog der Grundrechte von 1867 aufgelistet. Die gesetzliche Grundlage ist das Versammlungsgesetz 1953. Die verfassungsrechtliche Grundlage bildet der Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention, welche in Österreich im Verfassungsrang steht.

Die durch den Innenminister getätigten Äußerungen zur Einschränkung des Demonstrationsrechtes bedingen u. a. eine qualitative Erhebung von Versammlungen respektive Demonstrationen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Demonstrationen gab es jeweils in den Jahren von 2014 bis 2016, gesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

2.    Wie viele Demonstrationen davon waren nicht angemeldet?

3.    Gemäß §13 des Versammlungsgesetzes ist es den Behörden möglich, Versammlungen zum Schutz von Rechtsgütern zu untersagen bez. aufzulösen. Gab es im Anfragezeitraum in Wien Untersagungen von Versammlungen aufgrund einer absehbaren Beeinträchtigung des Straßenverkehrs?

a.    Wenn ja, wie viele pro Jahr?

b.    Welche Straßenzüge waren davon betroffen?

4.    Wie oft musste die Ringstraße wegen Demonstrationen nach dem Versammlungsgesetz 1953 im Anfragezeitraum gesperrt/teilgesperrt werden (aufgeschlüsselt nach Tagen pro Jahr)?


5.    Wie oft musste die Ringstraße wegen Veranstaltungen im Anfragezeitraum gesperrt/teilgesperrt werden (aufgeschlüsselt nach Tagen pro Jahr)?

6.    Welche nach dem Versammlungsgesetz 1953 anzeigenpflichtige Demonstrationen wurden 2016 den Versammlungsbehörden nicht angezeigt (aufgeschlüsselt nach Bezeichnung und Veranstalter)?

7.    Wie viele Anzeigen wurden im Anfragezeitraum im Zusammenhang mit den ordnungsgemäß angezeigten Demonstrationen erstattet (aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr)?

8.    Wie viele Anzeigen wurden im Anfragezeitraum im Zusammenhang mit den nicht angezeigten Demonstrationen erstattet (aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr)?