11890/J XXV. GP

Eingelangt am 21.02.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen

an die Bundesministerin für Familie und Jugend

betreffend Kinder- und Jugendhilfestatistik 2015

Das Bundesministerium für Familie und Jugend veröffentlichte im Oktober 2016 die von der Statistik Austria erstellte Kinder- und Jugendhilfestatistik 2015. Diese liegt erstmalig vor und wurde auf Basis des §15 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes (B-KJHG 2013) erstellt. Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist das Land. Trotz des gemeinsamen Rahmengesetzes weisen die Zahlen, die von den Ländern in die Statistik gemeldet wurden, teils gravierende Unterschiede auf, sowohl was das eingesetzte Geld, als auch die gesetzten Maßnahmen und betreuten Kinder und Jugendlichen betrifft. In vielen Datenbereichen liegen die Minimal- und Maximalwerte bis zu 2000% auseinander. Diese Bedenken lassen sich auch nicht mit einem simplen Hinweis auf ein Stadt/Land-Gefälle, demographische oder sozioökonomische Unterschiede ausräumen, da kein klares Muster erkennbar ist und die Abweichungen in verschiedenen Kategorien immer wieder andere Bundesländer betreffen. Dies weist darauf hin, dass die Frage, ob ein Kind oder ein Jugendlicher Schutz und Unterstützung bekommt, oft davon abhängt, in welchem Bundesland er oder sie lebt. Dieser Zustand ist unhaltbar.

Der Bericht über die Kinder- und Jugendhilfestatistik wird nicht dem Nationalrat vorgelegt und somit nicht im Parlament diskutiert. Es findet sich vom Bundesministerium für Familie und Jugend auch keine Aussagen geschweige denn Analysen dazu. Öffentliche Wortmeldungen zur Statistik gibt es vom Dachverband Österreichischer Jugendhilfe (DÖJ) und dem SOS-Kinderdorf. Auch sie weisen auf die dramatischen geographischen Unterschiede hin und fordern Bundesministerin Karmasin zum Handeln auf.

Folgende Daten aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik 2015 bestätigen die unterschiedliche Qualität der Kinder- und Jugendhilfe in den einzelnen Bundesländern.

1. Ausgaben: Die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe je Einwohner unter 21 im jeweiligen Bundesland variieren enorm. Durchschnittlich werden in Österreich € 329 pro Jugendlichem ausgegeben. An der Spitze steht die Steiermark € 467 pro Jugendlichem, das entspricht 189 % der Ausgaben in Tirol mit € 247 pro Jugendlichem.


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(Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe pro Einwohner unter 21 im jeweiligem Bundesland 2015; Daten: Statistik Austria, Berechnung & Grafik: NEOS)

2. Unterstützung der Erziehung: "Auf 1.000 Minderjährige kamen im Jahr 2015 insgesamt 24 Kinder und Jugendliche, die im Rahmen der Unterstützung der Erziehung betreut wurden. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern waren beträchtlich. Während in der Steiermark und im Burgenland die entsprechende Zahl bei 44 bzw. 39 Kindern und Jugendlichen lag, waren es in Oberösterreich nur 16 (Salzburg und Wien jeweils 18)." (Kinder- und Jugendhilfestatistik 2015; S. 12)

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3. Volle Erziehung: Auch bei der Vollen Erziehung, das heißt bei der Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen, sind deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern zu erkennen. Je 1.000 Minderjährigen werden in Oberösterreich 6 fremdbetreut, in Wien über 12 und in Kärnten 11.


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4. Unterbringung in Einrichtungen vs. bei Pflegepersonen: "Was die Anteile dieser beiden Betreuungsformen betrifft, bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern (siehe auch Grafik 5): Während in Kärnten, Tirol und im Burgenland zwischen 73 und 78 Prozent der betreuten Kinder und Jugendliche in sozialpädagogischen Einrichtungen lebten, lag der entsprechende Anteil im Großteil der anderen Bundesländer (Vorarlberg, Steiermark, Wien, Nieder- und Oberösterreich) zwischen 55 und 60 Prozent; demgegenüber wurden hier anteilsmäßig wesentlich mehr Kinder und Jugendliche von Pflegepersonen betreut." (Kinder- und Jugendhilfestatistik 2015; S. 15f)

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5. Verhältnis Unterstützung der Erziehung vs. Volle Erziehung: Der DÖJ gibt an, dass die durchschnittlichen Kosten bei Voller Erziehung 13 mal höher sind als bei Unterstützung der Erziehung (€ 4.000 vs. € 54.000). Zudem unterscheiden sich die Maßnahmen massivst was den Eingriff in die elterlichen Rechte betrifft. Die Volle Erziehung oder "Fremdunterbringung" sollte nur gesetzt werden, wenn andere Unterstützungen nicht mehr zielführend erscheinen. Dennoch gibt es auch hier gravierende Unterschiede zwischen den Bundesländern. In der Steiermark und im Burgenland kommen auf eine Voll-Erziehungs-Maßnahme 4,2 unterstützende Maßnahmen, das heißt von fünf gesetzten Maßnahmen ist nur eine eine Fremdunterbringung. In Wien ist das Verhältnis jedoch 1:1,5, so finden sich unter fünf Maßnahmen zwei Fremdunterbringungen.

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(Verhältnis der Maßnahmen der Unterstützung der Erziehung zu Maßnahmen der Vollen Erziehung; Daten: Statistik Austria, Berechnung & Grafik: NEOS)

 

6. Verlängerte Hilfe: Das B-KJHG sieht vor, dass "wenn zum Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres bereits Erziehungshilfen gewährt wurden und dies zur Erreichung der im Hilfeplan definierten Ziele dringlich notwendig ist", auch junge Erwachsene (18-21-jährige) im Rahmen der KJH unterstützt werden können (§ 29). "Die Entscheidung liegt im Ermessen des KJH-Trägers, ein Rechtsanspruch besteht auf diese Hilfen nicht." (Kinder- und Jugendhilfestatistik 2015; S.17)

Hier wird zwischen ambulanten Diensten und stationären Diensten unterschieden (ähnlich der Unterscheidung: Unterstützung der Erziehung und Volle Erziehung). Es zeigt sich, dass Vorarlberg am offensten ist, was die Verlängerung der ambulanten Maßnahmen betrifft: 5,7% der betreuten jungen Menschen ist zwischen 18 und unter 21 Jahren alt. In Wien (0,3%) und Niederösterreich (0,3%) kommen diese jedoch quasi nicht vor. Die Verlängerung der stationären Maßnahmen ist in der Steiermark durchaus üblich, 22,6% der stationär betreuten jungen Menschen ist zwischen 18 und unter 21 Jahren alt, in Niederösterreich und im Burgenland ist dies mit 8,9% selten der Fall. Insgesamt sind die Verlängerungen der Hilfen in Niederösterreich (2,3%) und im Burgenland (2,9%) am seltensten und in Tirol (7,7%) am häufigsten.


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(Prozentanteil ambulanter Hilfen für junge Erwachsene (18-21) bei Hilfen unterstützender Natur insgesamt (0-21); Daten: Statistik Austria, Berechnung & Grafik: NEOS)


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(Prozentanteil stationärer Hilfen für junge Erwachsene (18-21) bei Voll-Erziehungs-Hilfen insgesamt (0-21); Daten: Statistik Austria, Berechnung & Grafik: NEOS)

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(Prozentanteil aller Hilfen für junge Erwachsene (18-21) bei allen Hilfen insgesamt (0-21); Daten: Statistik Austria, Berechnung & Grafik: NEOS)


7. Gefährdungsabklärung: Bei Verdacht muss es eine Gefährdungsabklärung durch die Kinder- und Jugendhilfe geben. Die Anzahl dieser Gefährdungsabklärungen variiert zwischen den Bundesländern um bis zu 100%. In Wien gibt es doppelt so viele Gefährdungsabklärungen (3,4%) wie in Salzburg (1,7%).

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(Eingeleitete Gefährdungsabklärungen pro 100 Minderjährige; Daten: Statistik Austria, Berechnung & Grafik: NEOS)

8. Vereinbarung vs. Verfügung: In fast allen Bundesländern werden Maßnahmen der Vollen Erziehung durch Vereinbarungen mit den Erziehungsberechtigten erreicht. Am höhsten ist der Anteil in Niederösterreich wo in 93,7% der Fälle eine Vereinbarung getroffen wurde. In Wien (48,9% Verfügungen) und in Oberösterreich (51,9% Verfügungen) hingegen, halten sich Vereinbarung und gerichtliche Verfügung die Waage.

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Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende


Anfrage:

 

1.    Es ist keine Stellungnahme des BMFJ zur Kinder- und Jugendhilfestatistik 2015 bekannt. Warum haben Sie sich bisher nicht dazu geäußert?

2.    Wurde dieser Bericht in Ihrem Ressort einer Analyse unterzogen? Was sind die Schlüsse, die Sie aus dem Bericht ziehen?

3.    Welche konkreten Maßnahmen haben Sie auf Grund dieses Berichtes gesetzt?

4.    Welche Steuerungsmaßnahmen nimmt Ihr Ministerium in der Kinder- und Jugendhilfe war?

5.    Soll das B-KJHG geändert werden, so dass der Bericht über die Kinder- und Jugendhilfestatistik auch dem Nationalrat vorgelegt werden muss und so eine Debatte ermöglicht wird?

6.    Werden die Ausführungsgesetze der Bundesländer von Ihrem Ministerium in irgendeiner Weise überprüft? Wenn ja, in welcher Form? Und was war das Ergebnis dieser Prüfungen? Wenn nein, warum nicht?

7.    Was sind Ihrer Ansicht nach die Gründe für die verschieden hohen Ausgaben der Länder in der Kinder- und Jugendhilfe? Setzen Sie sich hier für eine Angleichung ein? Wenn ja, wie?

8.    Im Bericht zur Kinder- und Jugendhilfestatistik 2015 (S. 21) wird detailliert, dass es sich hierbei um die "Ausgaben der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfeträger" handelt mit dem Zusatz "Personalkosten werden nicht erfasst". In einem Schreiben an den DÖJ, welches uns vorliegt, erklären Sie einen Vergleich der Ausgaben der Bundesländer für unzulässig, eben da die Personalkosten nicht erfasst werden und manche Bundesländer Leistungen zukaufen während andere sie als Eigenleistung erbringen. Wenn die Zahlen über die Ausgaben in dieser Form also nicht brauchbar sind, warum werden sie nur als solche erfasst und enthalten keine Personalkosten?

a.    Laut § 15 (1) 10. B-KJHG sind "Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe" zu erheben. Halten Sie diese Bestimmung in der Kinder- und Jugendhilfestatistik 2015 für erfüllt? Wenn ja, warum sind Personalkosten keine "Ausgaben der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe"?

b.    Ist Ihnen bekannt, wie viele vollzeitäquivalente Personalposten es in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in den einzelnen Bundesländern gibt? Bitte um Auflistung nach Bundesland.

9.    Wie erklären Sie sich die großen Unterschiede zwischen den Bundesländern, was die Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Unterstützung der Erziehung betrifft? Wie ist es möglich, dass in der Steiermark 43,5 Kinder und Jugendliche pro 1.000 Minderjährige betreut wurden und in Oberösterreich, einem demographisch und sozio-ökonomisch durchaus vergleichbaren Land, nur 15,7 Kinder und Jugendliche? Was unternehmen Sie, um hier gleiche Rechte und Chancen für alle Kinder, Jugendliche und Eltern in Österreich zu schaffen?

10. Die Unterschiede bei der Anzahl der betreuten Kinder und Jugendlichen sind bei der Vollen Erziehung, also der Fremdunterbringung, ebenso sehr hoch. Wie erklären Sie sich hier die großen Unterschiede? Auch hier weisen vergleichbare Bundesländer wie Kärnten (10,9 je 1.000 Minderjährige) und Oberösterreich (6,2 je 1.000 Minderjährige) erhebliche Differenzen auf. Wie ist das möglich? Was unternehmen Sie, um hier gleiche Rechte und Chancen für alle Kinder, Jugendliche und Eltern in Österreich zu schaffen?

11. Ob Kinder und Jugendliche, die im Rahmen der Vollen Erziehung betreut werden, bei Pflegeeltern oder in Pflegeeinrichtungen unterkommen hängt ebenfalls davon ab, in welchem Bundesland sie leben. Worauf ist es zurückzuführen, dass beispielsweise in Vorarlberg 78,2% bei Pflegeeltern untergebracht werden und im Burgenland nur 55,4%? In der Fachliteratur ist es durchaus umstritten, welche der beiden Maßnahmen in welchen Fällen zielführender sind. Gibt es hier seitens des BMFJ Vorgaben? Wenn ja, welche?

12. Das B-KJHG sieht eine eher restriktive Kann-Bestimmung für die Verlängerung der Hilfsleistungen für über 18-jährige vor (§ 29). Diese wird von Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt. Während in Niederösterreich nur 2,3% der Hilfe an 18-21-jährige geht, sind es in Tirol 7,7%. Für 21-jährige und darüber ist gar keine Hilfe möglich.

a.    Wie stehen Sie zur unterschiedlichen Handhabe dieser Bestimmung in den Bundesländern?

b.    Als einer der Gründe für die fehlende Hilfe in einigen Bundesländern wird von Fachpersonen die restriktive Kann-Bestimmung im Gesetz genannt. Sollte diese in eine Soll-Bestimmung umgewandelt werden?

c.    Unter anderem im kürzlich von Ihrem Ministerium veröffentlichten 7. Bericht zur Lage der Jugend in Österreich ist von einer Ausdehnung der Jugendphase die Rede. Junge Erwachsene verlassen nun durchschnittlich erst mit 25 Jahren die Familie. Es ist durchaus wissenschaftlicher Konsens, dass die Jugendphase nicht mit 21 oder gar 18 Jahren endet, sondern heute bis in das dritte Lebensjahrzehnt reicht. Streben Sie eine Ausdehnung der Kinder- und Jugendhilfe auch bis 25 Jahren an, wie es in Deutschland bereits der Fall ist? Wenn nein, warum nicht?

d.    Derzeit ist es als junger Erwachsener nur möglich, Hilfe zu bekommen, wenn man diese bereits als Minderjähriger in Anspruch genommen hat. In Deutschland ist ein Neueintritt auch bis 21 noch möglich. Soll die Bestimmung in Österreich angepasst werden?

13. Auch im Bereich der Gefährdungsabklärungen sehen wir große Unterschiede zwischen den Bundesländern. Welche Gründe sehen Sie hierfür als maßgeblich an?

14. Das B-KJHG 2013 wird derzeit evaluiert. Wie findet diese Evaluierung statt?

a.    Wer ist einbezogen?

b.    Kann aus heutiger Sicht der Zeitplan (bis 2018) eingehalten werden?

c.    Inwiefern fließen die Erkenntnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistik 2015 ein?

d.    Was konkret gedenken Sie und Ihr Ministerium im Rahmen der Evaluierung angesichts der großen Unterschiede zwischen den Bundesländern zu tun?

e.    Sind Änderungen der Bestimmungen für junge Erwachsene (siehe Frage 12) vorgesehen?