11916/J XXV. GP

Eingelangt am 22.02.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend "Das beste Geschäft der Republik"

BEGRÜNDUNG

 

Die private Kunstsammlung „Essl“ (zu 60% im Besitz der Familie Haselsteiner, zu 40% im Besitz der Familie Essl) soll als Leihgabe bis 2044 an die Albertina gehen. Die Albertina wird diese Sammlung zweifelsohne aufwerten. Die Sammlung geht danach allerdings wieder zurück an die privaten Besitzer.

Die Republik wird den Deal mit etwa 30 Million Euro finanzieren. Um diese Summe soll die Basisabgeltung der Albertina aus dem Bundeshaushalt bis 2044 erhöht werden.

Die Sammlung soll außerdem im Künstlerhaus ausgestellt werden. Das Künstlerhaus befindet sich mehrheitlich im Besitz von Hans Peter Haselsteiner.

Sie bezeichnen das als „eines der besten Geschäfte, die die Republik je gemacht hat“.

Dieses „beste Geschäft der Republik“ ist undurchsichtig.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Kennen Sie den Vertrag, mit dem die Sammlung Essl als Dauerleihgabe an die Albertina verliehen wird?

2)    Haben die Mitglieder des Kuratoriums der Albertina dem Vertrag zugestimmt? (Bitte um Übermittlung der entsprechenden Protokolle)

3)    Was steht in dem Vertrag? (Bitte um Übermittlung des Vertrags)

4)    Um welchen maximalen Betrag können noch Werke aus der Sammlung Essl, wie sie als Dauerleihgabe an die Albertina geht, verkauft werden?

5)    Wie groß ist der von Prof. Karlheinz Essl in Pressemeldungen genannte "Restbestand" an Forderungen?

6)    Bis wann müssen die Verkäufe finalisiert sein?

7)    Wer entscheidet über die Verkäufe?

8)    Wer unterzeichnet die Kaufverträge?

9)    Welche in der Pressekonferenz genannten hundert Werke sind verkäuflich? Gibt es eine Liste von potentiellen Werken?

10) Wie hoch ist der geschätzte Wert für die 5900 unveräußerlichen Werke?

11) Wer bezahlt die Miete für das Depot in Klosterneuburg?

12) Wie hoch ist die Miete für das Depot in Klosterneuburg?

13) Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Versicherung der Sammlung Essl?

14) Wie hoch sind die pro Jahr zu erwartenden Kosten für Restaurierungen?

15) Wie viele zusätzliche Dienstposten benötigt die Albertina für die Sammlung Essl?

16) Wann beginnt die Laufzeit des Dauerleihvertrags und mit welchem Datum genau ist er befristet?

17) Zu welchen Bedingungen und nach welchen Regeln (Gründe, Fristen etc.) können die Vertragsparteien kündigen?

18) Hat der Bund ein Vorkaufsrecht auf die Sammlung Essl?

19) Wie und in welchem Vertrag ist die Nutzung des Künstlerhauses zu welchen Bedingungen durch die Albertina geregelt?

20) Welche Laufzeit hat der dafür notwendige Mietvertrag?

21) Welche Kosten (Miete, Betriebskosten, etc.) fallen dafür an?

22) Beteiligt sich die Albertina auch an den Kosten für die Sanierung des Künstlerhauses?

23) Wie passt die Sammlung Essl in die Albertina? Mit welchen Paragrafen zu den Kernaufgaben der Albertina in der Museumsordnung ist die Dauerleihgabe und damit die Finanzierung abgedeckt?

24) Inwiefern greift die Entscheidung für die Dauerleihgabe mit entsprechender Änderung des Profils der Albertina einer generellen Museumsreform vor, wie sie für März seitens des Ministeriums angekündigt war?