11963/J XXV. GP

Eingelangt am 01.03.2017
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Josef Riemer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit und Frauen

betreffend EU-Verordnung bedroht Artenvielfalt des Tiergartens Schönbrunn – Schicksal der untersagten Tierarten ungewiss!

 

Auf der Website des ORF wurde am 24.1.2017 wie folgt berichtet:

Aus für mehrere Tierarten in Schönbrunn

Die EU hat die Zucht von 23 Tierarten untersagt. Der Zoo im deutschen Leipzig hat deswegen überlegt, einige seiner Tiere zu schlachten. Die Verordnung trifft auch den Tiergarten Schönbrunn. Hier lässt man die Haltung „auslaufen“.

Betroffen von der EU-Verordnung sind Tierarten, die sich außerhalb ihres natürlichen Ursprungsraumes ausbreiten und so eine Gefahr für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt darstellen. Darunter fallen auch die Chinesischen Muntjaks des Leipziger Zoos. Daher hat der Zoo überlegt, diese perspektivisch“ zu schlachten und an die Raubtiere zu verfüttern. Inzwischen hat die EU klargestellt, dass die Tiere nicht getötet werden müssen. Leipzig will jetzt neu über das Schicksal der Muntjaks entscheiden.

Natürlicher Tod wird abgewartet

Auch der Tiergarten Schönbrunn hält Muntjaks, ursprünglich ein Weibchen und ein Männchen - doch das Weibchen verendete im Jänner 2016. „Wir werden jetzt aufgrund der Richtlinie kein neues Weibchen in den Tiergarten holen, sondern wir werden einfach die Haltung der Muntjaks auslaufen lassen“, so Tiergartensprecherin Johanna Bukovsky gegenüber wien.ORF.at. Die Tiere werden also noch bis zum natürlichen Tod gehalten.

Der Tiergarten Schönbrunn wird langfristig keine Muntjaks mehr halten

Warnung vor „ausgesetzten Tieren“

Das Gleiche betrifft die Nutria (Biberratten). Ein größeres Fragezeichen gibt es hingegen bei den Nasenbären. „Da haben wir erst 2014 ein neues Gehege gebaut. Da stehen wir natürlich noch vor großen Überlegungen, und da muss erst eine Lösung gefunden werden“, so die Sprecherin. Generell sei es für den Zoo ein Problem, wenn Tiere unerwartet auf die Liste der invasiven Arten kommen. Denn damit sei eine langfristige Planung - etwa bei den Gehegen - schwierig - mehr dazu in Schönbrunn besorgt über „Alien“-Liste.

Betroffen von den 37 untersagten Tier- und Pflanzenarten sind auch die Rotwangenschmuckschildkröten. „Alle Tiere, die wir haben, wurden von privaten Haltern abgegeben. Das werden wir künftig natürlich nicht mehr machen, dass wir Tiere aufnehmen. Es bleibt dann natürlich zu hoffen, dass die Tiere nicht wie früher eben ausgesetzt werden und für die heimische, europäische Sumpfschildkröte ein Problem darstellen.“

Hoffnung auf Ausnahmeregelung

Der Tiergarten Schönbrunn will nun gemeinsam mit anderen Zoos Ausnahmegenehmigungen aushandeln. „Das Thema der invasiven Arten ist ein sehr wichtiges Thema, und wir denken, dass gerade die Zoos das an die Besucherinnen und Besucher mit den entsprechenden Tieren auch vermitteln könnten“, so Bukovsky.“[1]

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit und Frauen nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Ist Ihnen die im Artikel erwähnte EU-Verordnung und die daraus für die österreichischen Tiergärten bzw. Zoos entstehende problematische Situation hinsichtlich des Schicksals der auf die Liste der invasiven Arten gesetzten Tiere bekannt?

2)    Wenn nein, warum nicht?

3)    Wenn ja, warum haben Sie nicht bereits im Vorfeld auf EU-Ebene darauf hingewirkt, dass entsprechende Ausnahmeregelungen für Tiergärten bzw. Zoos in die EU-Verordnung eingearbeitet werden?

4)    Werden Sie sich künftig dafür einsetzen, dass entsprechende Ausnahmeregelungen für Tiergärten bzw. Zoos in Österreich geschaffen werden?

5)    Wenn nein, warum nicht?

6)    Wenn ja, welche Art Maßnahmen werden sie setzen? (Bitte aufgliedern, nach den gesetzlichen Grundlagen der Maßnahmen, beispielsweise nach EU-Recht, innerstaatlichem Recht, etc., unter Anführung des Zeitplanes ab Beginn bis Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen)


7)    Werden Sie mit den österreichischen Tiergärten bzw. Zoos wie beispielsweise der Schönbrunner Tiergarten-Gesellschaft m.b.H. in Dialog treten und deren Vorschläge für Ausnahmeregelungen und Maßnahmen in eine zu schaffende gesetzliche Regelung einarbeiten?

8)    Wenn nein, warum nicht?

9)    Wenn ja, bitte um Angabe des Zeitrahmens ab wann Sie den Dialog aufnehmen und bis wann mit der Umsetzung etwaiger Ausnahmeregelungen zu rechnen ist?

10) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass keine der Tiere auf der Liste der invasiven Arten der EU in österreichischen Zoos bzw. Tiergärten getötet oder ausgesetzt werden?

11) Wenn nein, warum nicht?

12) Wenn ja, auf welche Weise?

13) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass keine der Tiere auf der Liste der invasiven Arten der EU, die sich in privater Haltung befinden, getötet oder ausgesetzt werden?

14) Wenn nein, warum nicht?

15) Wenn ja, auf welche Weise?

16) Wer trägt die Kosten, die den Tiergärten bzw. Zoos und den privaten Tierhaltern für die Maßnahmen, die entsprechend der EU-Verordnung zu treffen sind, wie beispielsweise Adaptierungen von Gehegen etc., entstehen?

17) Werden Sie sich auf EU-Ebene für die Schaffung von Regelungen einsetzen, aufgrund derer die durch die EU-Verordnung den österreichischen Tiergärten bzw. Zoos und den privaten Haltern entstandenen Kosten mit Mitteln der EU ersetzt werden?

18) Wenn nein, warum nicht?

19) Wenn ja, auf welche Weise?



[1] (Quelle: http://wien.orf.at/news/stories/2821572/ abgerufen am 25. Jänner 2016)