12/J XXV. GP

Eingelangt am 31.10.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Auslastung Wohnheim Breitensee

 

Das Wohnheim Breitensee wurde von 1999 bis 2001 errichtet und von 2005 bis 2007) erweitert. Auf der Homepage des BMLVS steht dazu:

"Unterkünfte wie das Wohnheim Breitensee bieten Heeresbediensteten während Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgängen entsprechende Übernachtungsmöglichkeiten. Mit dem Zubau werden nun 110 weitere Heimplätze geschaffen. Dies ermöglicht immense Einsparungen an Unterbringungskosten." Sollte es die Verfügbarkeit zulassen, stehen die Unterkünfte im Wohnheim Breitensee – im Gegensatz zum Wohnheim in der Stiftskaserne, welche ausschließlich zu dienstlichen Aufenthalten gebucht werden konnte - auch Angehörigen des Bundesheeres aus den Bundesländern für private kurze Wienaufenthalte zur Verfügung. Berichten zu Folge, sei dies allerdings seit geraumer Zeit und bis auf Weiteres nicht mehr möglich. Offiziell sei damit argumentiert worden, dass auf Grund eines hohen Kursaufkommens keine Möglichkeit bestünde, Nächtigungen im Wohnheim Breitensee zu Privatzwecken anzubieten.

Inoffiziell wurde hingegen der Verdacht geäußert, dass diese Auslastung nicht ausschließlich auf ein erhöhtes Kursangebot zurückzuführen sei, sondern darauf, dass eine "nicht geringe Anzahl" von Unterkünften als "Alarmzimmer" für in Wien stationierte hohe Offiziere dauerhaft reserviert sei.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage

 

  1. Ist ein privater Aufenthalt von Heeresangehörigen im Wohnheim Breitensee möglich?
  2. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
  3. Wenn ja, in welchem Zeitraum?
  4. Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
  5. Über wie viele Zimmer verfügt das Wohnheim Breitensee? (aufgegliedert nach jeweiligen Zimmerkategorien)
  6. Wie viele Nächtigungen verzeichnete das Wohnheim Breitensee seit 2011? (aufgegliedert nach privater und dienstlicher Nutzung, sowie Monaten)
  7. Wie viele und welche Heeresangehörige verfügen als "Dauermieter" über eine Unterkunft im Wohnheim Breitensee? (aufgegliedert nach privater und dienstlicher Nutzung)
  8. Wie begründet sich die jeweilige Zuweisung einer derartigen "Dauerunterkunft"?