12099/J XXV. GP

Eingelangt am 02.03.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit und Frauen



betreffend Rezeptgebührenbefreiung und Rezeptgebührenobergrenze

 

Die Rezeptgebühr liegt in Österreich zur Zeit bei 5,85€. Jedes vom Arzt verschriebene Arzneimittel ist mit dieser Gebühr gedeckt, alle darüber liegenden Kosten übernimmt der Krankenversicherungsträger. Erreicht die Summe aller bezahlten Rezeptgebühren der/des Versicherten innerhalb eines Jahres die Rezeptgebührenobergrenze von 2% des Nettojahreseinkommens, ist sie/er von allen weiteren Rezeptgebühren bis zum Jahresende befreit.

Nun werden in diese Summe jedoch keine Arzneimittel unter der Rezeptgebühr von 5,85€ eingerechnet. Dies wirft die Frage auf, welche Belastung dies in der Praxis für die Versicherten darstellt. Zudem besteht für Versicherte keine Transparenz: Weder können sie sich über die laufenden Kosten der Rezeptgebühren an einer zentralen Stelle informieren, noch werden sie informiert, wenn die Obergrenze erreicht und eine Rezeptgebührenbefreiung eingetreten ist.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:



1.    Wie viele Versicherte hatten in den Jahren 2010 bis 2016 jeweils zum Jahresultimo die Rezeptgebührenobergrenze überschritten? (aufgelistet nach Jahren und nach Versicherungsträger)

2.    Wie viele Versicherte waren in den Jahren 2010 bis 2016 grundsätzlich rezeptgebührenbefreit? (aufgelistet nach Jahren und Versicherungsträger)

a.    Wie viele davon waren Ausgleichzulagen- bzw. Ergänzungszulagenempfänger_innen? (bitte um Auflistung nach Versicherungsträger)

b.    Wie viele davon waren Patient_innen mit anzeigepflichtigen, übertragbaren Krankheiten? (bitte um Auflistung nach Versicherungsträger)

c.    Wie viele davon waren Zivildiener und deren Angehörige? (bitte um Auflistung nach Versicherungsträger)

d.    Wie viele davon waren Asylwerber_innen? (bitte um Auflistung nach Versicherungsträger)

e.    Wie viele davon waren Mindestsicherungsbezieher_innen? (bitte um Auflistung nach Versicherungsträger)

f.      Wie viele davon waren auf eigenen Antrag rezeptgebührenbefreit? (bitte um Auflistung nach Versicherungsträger)

3.    Werden verschriebene Arzneimittel, deren Abgabepreis unter der Rezeptgebühr von 5,85€ liegt, auf dem Rezeptgebührenkonto verbucht und tragen zum Erreichen der Rezeptgebührenobergrenze und damit zur Rezeptgebührenbefreiung bei?

a.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wie hat sich die Anzahl der erstattungsfähigen rezeptpflichtigen Arzneimittel, welche einen Erstattungspreis exkl. USt. unter der Höhe der jeweils gültigen Rezeptgebühr hatten, in den Jahren 2010 bis 2016 entwickelt? (getrennt nach Produkten und den Jahren 2010-2016)

5.    In welchem finanziellen Ausmaß wurden Rezeptgebühren durch die Krankenversicherungsträger in den Jahren 2010 bis 2016 insgesamt erlassen? (getrennt nach Krankenversicherungsträger und Jahren)

6.    Welche Arzneimittel sind von der Rezeptgebühr befreit?

7.    Ist eine Vergünstigung oder Befreiung der Rezeptgebühren für weitere Arzneimittel geplant?

a.    Wenn nein, wie kann sichergestellt werden, dass die Förderung günstiger Arzneimittel (wie beispielsweise Generika) durch die Regelung der pauschalen 5,85€-Grenze nicht negativ beeinträchtigt oder gar verhindert wird?

b.    Wenn ja, wie soll diese Regelung zur Befreiung von der Rezeptgebühr für bestimmte Arzneimittel aussehen?

8.    Wird ELGA bzw. die E-Medikation ermöglichen, dass Patienten sich selbständig über den aktuellen Stand ihres Rezeptgebührenkontos bzw. über das Erreichen der Rezeptgebührenobergrenze informieren können?

a.    Wenn nein, ist ein anderes Informationssystem geplant, mit dem das ermöglicht wird?

                                  i.    Wenn ja, wie soll dieses aussehen?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Von 2010 bis 2016 hat die Inflation 11,69% betragen. Die Rezeptgebühr, die sich von der Vorjahresinflation ableiten sollte, ist aber im selben Zeitraum um 14% gestiegen (siehe Tabelle unterhalb). So werden schleichend Produkte in den Bereich unter der Taxgrenze gedrückt.

a.    Welche Ziele werden damit verfolgt, die Rezeptgebühr stärker zu erhöhen als die Inflationsrate?

b.    Welche Argumente sprechen dagegen, die Rezeptgebühr mit der Inflation anstatt mit dem ASVG-Aufwertungsfaktor zu koppeln?

Rezeptgebührenerhöhung und Inflation in Österreich
 

Jahr

Inflation*

VPI Basis 2005*

Rezeptgebühr

Anstieg Rezeptgebühr

2010

1,9

€      109,50

€              5,00

 

2011

3,3

€      113,10

€              5,10

2,00%

2012

2,4

€      115,90

€              5,15

0,98%

2013

2,0

€      118,20

€              5,30

2,91%

2014

1,7

€      120,10

€              5,40

1,89%

2015

0,9

€      121,20

€              5,55

2,78%

2016

0,9

€      122,30

€              5,70

2,70%

2017

 

 

€              5,85

2,63%

Anstieg 2010-16

 

11,69%

14,00%

 

*Quelle: Statistik Austria, VPI Inflationsraten und Indizes 1999 bis 2016, https://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/verbraucherpreisindex_vpi_hvpi/index.html