12129/J XXV. GP

Eingelangt am 02.03.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Mineralölsteuerrückvergütung für in der Landwirtschaft, illegaler Einsatz von Heizöl

BEGRÜNDUNG

 

In der Beantwortung der Resolution „Rückläufige Bauerneinkommen erfordern wirksame Entlastungsschritte“ der Vollversammlung der oberösterreichischen Landwirtschaftskammer vom 28. September 2016 durch das Finanzministerium (Aktenzeichen GZ. BMF-310300/0181-1/4/2016) wird auf die Forderung nach einer Mineralölsteuerrückvergütung für in der Landwirtschaft verbrauchten Dieselkraftstoff den Bäuerinnen und Bauern pauschal unterstellt, Landmaschinen „unbestritten“ illegal mit Heizöl zu betreiben. Die Vergütung eines Teils der Mineralölsteuer sei teilweise gar nicht entrichtet worden unter anderem aufgrund illegaler Verwendung von Heizöl als Dieselersatz durch LandwirtInnen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Gibt es seitens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) konkrete Hinweise, beispielsweise Studien, Erhebungen oder Ermittlungserkenntnisse, bezüglich der illegalen Verwendung von Heizöl zum Betrieb von Land- und Zugmaschinen?

a.    Wenn ja, wie lauten diese und welche Schlussfolgerungen zieht das BMF daraus?

 

2)    Wurden von den Finanzbehörden Ermittlungen gegen landwirtschaftliche Betriebe wegen illegaler Verwendung von Heizöl zum Betrieb von Land- und Zugmaschinen aufgenommen?

a.    Wenn ja, wie viele (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)?


3)    Liegen dem BMF strafrechtlich relevante Erkenntnisse über die illegale Verwendung von Heizöl zum Betrieb von Land- und Zugmaschinen vor?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, wurden diese an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet?

c.    Wenn ja, führten diese zu Verurteilungen (bitte um Auflistung nach Anzahl und Streitwert pro Bundesland)?

 

4)    Beruhen die Aussagen der Beantwortung der Resolution, unter Aktenzeichen GZ. BMF-310300/0181-1/4/2016, auf Fakten oder handelt es sich um Mutmaßung, bzw. Unterstellungen?

 

5)    Welche Schritte werden Sie als verantwortlicher Minister einleiten, um künftig Unterstellungen, also Aussagen, die nicht durch Fakten gedeckt sind, aus ihrem Hause gegenüber den Bäuerinnen und Bauern zu unterbinden?

 

6)    Werden Sie an der Stellungnahme mit dem Aktenzeichen GZ. BMF-310300/0181-1/4/2016 festhalten oder allfällige Klarstellungen veranlassen?

 

7)    Wurde die Beantwortung mit dem Aktenzeichen GZ. BMF-310300/0181-1/4/2016, nach Rücksprache mit der Landwirtschaftkammer Österreich oder dem BMLFUW erstellt?

 

a.    Wenn nein, womit begründen sie das?