12249/J XXV. GP

Eingelangt am 03.03.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Überstellung von Häftlingen, die keine Staatsbürger eines Mitgliedstaates der EU sind

 

Die Überstellung von Häftlingen, die nicht die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU besitzen bzw. staatenlos sind, stockt nach wie vor. In der Anfragebeantwortung 9019/AB wird dazu wie folgt berichtet:Das Bundesministerium für Justiz ist im Interesse der Entlastung des österreichischen Strafvollzugs und auch im Interesse der Förderung der Resozialisierung durch Strafverbüßung im Heimatland bestrebt, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention möglichst viele Strafgefangene zum weiteren Strafvollzug in den Heimatstaat zu überstellen. Die Überstellung von Strafgefangenen bedarf der Zustimmung des Vollstreckungsstaates, die in den letzten Jahren häufig auf Grund mangelnder Haftkapazitäten im Vollstreckungsstaat nicht oder jedenfalls nicht rechtzeitig vor Beendigung des Strafvollzugs in Österreich erteilt wird. Zuletzt hat sich diese höchst unbefriedigende Situation durch intensive persönliche Kontakte mit den jeweiligen Amtskollegen im Ausland verbessert, und wir rechnen mit einer entsprechenden Steigerung der Zahlen der Überstellungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.  Wie viele Strafhäftlinge, die nicht die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU besitzen, sind derzeit in Österreich inhaftiert (aufgegliedert nach Nationalität bzw. Staatenlosigkeit)?

2.  Wie viele Strafhäftlinge, die nicht die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU besitzen, wurden im Jahr 2016 zum Zwecke der Strafverfolgung in ihre Heimatländer überstellt (aufgegliedert nach Heimatländern)?

3.  Wie viele staatenlose Strafhäftlinge wurden im Jahr 2016 zum Zwecke der Strafvollstreckung in andere Staaten überstellt (aufgegliedert nach Staaten)?

4.  Welche Kosten sind dem österreichischen Staat im Jahr 2016 für einen Strafhäftling, der nicht Staatsbürger eines Mitgliedstaates der EU ist, durchschnittlich entstanden?


5.  Mit welchen konkreten Staaten haben die „intensiven persönlichen Kontakte“ stattgefunden und inwiefern haben sie sich positiv auf die Anzahl der im Jahr 2016 erfolgten Überstellungen ausgewirkt?

6.  Welche Staaten haben in den letzten 5 Jahren eine Überstellung „aufgrund mangelnder Haftkapazitäten“ abgelehnt?

7.  Welche Staaten haben in den letzten 5 Jahren am häufigsten eine Überstellung von Strafhäftlingen, die nicht die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU besitzen bzw. staatenlos sind, abgelehnt und welche Maßnahmen setzen Sie, um dies zu ändern?