12258/J XXV. GP

Eingelangt am 03.03.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend jugendliche Straftäter in Untersuchungshaft

 

In dem Artikel „Junge Straftäter: Ruf nach Alternative zu U-Haft“ hat ORF.at am 20. Februar 2017 wie folgt berichtet:

 

Statt Untersuchungshaft im Gefängnis sollte es für straffällige Jugendliche andere Formen der Unterbringung geben. Das fordert jetzt zumindest der Verein Neustart, der die Bewährungshilfe im Bundesland Salzburg organisiert.

 

Denn im Gefängnis würden 14- bis 18-Jährige nur allzu leicht noch weiter auf die schiefe Bahn geraten - die meisten brauchten Hilfe, sagen die Bewährungshelfer. Zuletzt hatte der Fall eines 15-Jährigen in Hallein für Aufsehen gesorgt. Er wurde in die Justizanstalt Salzburg nach Puch-Urstein (Tennengau) gebracht, weil er in seinem Jugendwohnheim einem Betreuer ein Messer an den Rücken angesetzt haben soll.

 

Doch Haft bringe solche Jugendliche allzu leicht nur weiter auf die schiefe Bahn, sagt der Geschäftsführer des Bewährungshilfevereins Neustart in Salzburg, Johannes Bernegger.

In Deutschland oder der Schweiz gebe es dazu schon Vorbilder. Dort gebe es spezielle Wohngemeinschaften für straffällige Jugendliche, wo die Betroffenen strenge Regeln, teilweise Ausgangsverbote und vor allem viel Betreuung haben. In Österreich würden solche Einrichtungen hingegen fehlen, kritisiert Bernegger.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Über wie viele straffällig gewordene Jugendliche wurde in den letzten drei Jahren die Untersuchungshaft verhängt?

2.    Für welche Dauer wurde über die straffällig gewordenen Jugendlichen jeweils die Untersuchungshaft verhängt?

3.    Aus welchem Haftgrund wurde jeweils die Untersuchungshaft verhängt (Aufschlüsselung nach Haftgründen)?


4.    In welchen Justizanstalten wurden die Jugendlichen jeweils untergebracht?

5.    Bei wie vielen Jugendlichen wurde die Untersuchungshaft als elektronisch überwachter Hausarrest fortgesetzt?

6.    Wie viele weitere Jugendliche haben sich in den letzten drei Jahren für welche Dauer im elektronisch überwachten Hausarrest befunden?

7.    Inwieweit gibt es auch in Österreich Überlegungen, für straffällig gewordene Jugendliche eine Alternative zur Untersuchungshaft in Justizanstalten zu schaffen?