12287/J XXV. GP

Eingelangt am 08.03.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend Fake-Interviews im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl?

BEGRÜNDUNG

 

Am 2. Februar 2017 erschien ein Artikel in „ÖSTERREICH“, der schwerwiegende Vorwürfe gegen die Regionaldirektion des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in Oberösterreich erhob:

Im Fall eines afghanischen Ehepaares hätte das Bundesamt mit vorgefertigten Textpassagen Interview-Protokolle verfälscht. Fragen und Antworten, die nie gestellt wurden, seien einfach eingefügt worden. Und dann diese Passagen benutzt, um den Asylantrag abzulehnen:

Was Farid besonders fassungslos macht, ist das Protokoll des Interviews das ÖSTERREICH vorliegt: Viele der angeführten Fragen seien ihm gar nicht gestellt worden, die Antworten dazu ebenfalls erfunden. Die – gar nicht gestellte- Frage, ob er sich ehrenamtlich engagiere, habe er laut Protokoll so beantwortet: „Nein, für so etwas habe ich wirklich keine Zeit. Ich schaue sehr viel Fern Das ist mir wichtig.“ Das Absurde: Farid und Nasin haben gar keinen Fernseher. (…)

Die Vorwürfe wiegen schwer: Das BFA arbeite offenbar mit vorgefertigten Passagen zum Nachteil der Asylwerber, um einen ablehnenden Bescheid begründen zu können.“

Das Bundesasylamt hat eine verantwortungsvolle Aufgabe. Auch wenn es derzeit unter zeitlichem Druck arbeitet, so ist die Asylentscheidung für die Betroffenen meist eine lebenswichtige Frage. Sollte bei Asylentscheidungen mit erfundenen Textbausteinen gearbeitet werden wäre das ein rechtstaatlicher Skandal und Amtsmissbrauch.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Haben Sie im obengenannten Fall Nachforschungen angestellt?

 

2)    Falls ja, in welcher Hinsicht und was waren die Ergebnisse dieser Nachforschung?

 

3)    Falls nein, weshalb nicht?

 

4)    Erhielt das BFA bzw. das BMI bereits in der Vergangenheit Beschwerden oder Hinweise auf eine solche Vorgehensweise, die Verfälschung von Protokollen? Falls ja, was wurde diesbezüglich unternommen?

 

5)    Existieren im BFA vorgefertigte Textbausteine, die von BeamtInnen bei der Ausfertigung von Protokollen bzw. Bescheiden verwendet werden? Falls ja, wie stellen Sie sicher, dass diese nicht missbräuchlich, wie im o.g. Fall, verwendet werden?

 

6)    Gibt es zu dem Umgang mit vorgefertigten Textbausteinen eine konkrete Arbeitsanweisung des BFA oder des BMI, wie und wann diese wie zu verwenden sind? Falls ja, bitte um Beifügung.

 

7)    Falls nein, wie erklären Sie sich das Auftauchen wortidenter Passagen und „Antworten“ in unterschiedlichen Bescheiden und auch Interviewprotokollen?

 

8)    Wie kam es im Fall von Farid und Nesrin zu dem offensichtlichen Widerspruch des BFA- Protokolls mit den Lebensumständen der Befragten, nämlich dass im Protokoll die „Antwort“ auf eine – anscheinend nie gestellte Frage nach ehrenamtlicher Arbeit – lautet sie würden lieber fernsehen, was angesichts des nichtvorhandenen Fernsehers in der Unterkunft gar nicht möglich ist?

 

9)    Wurde ein disziplinarrechtliches Verfahren gegen den betreffenden Asylbeamten eingeleitet?

 

10) Übersetzte in diesem Fall ein gerichtlich beeideter Dolmetsch bei dem gegenständlichen Interview?

 

11) Wurde in diesem Fall das Protokoll VOR der Unterschrift durch die Betroffenen vom Dolmetsch rückübersetzt? Wird dies in allen Fällen gemacht?

 

12) Wurde der Dolmetscher zu den obengenannten Vorwürfen, dass die Protokollierung nicht der tatsächlichen Befragung entspräche, befragt?

 

13) Werden Sie veranlassen, dass die Asylinterviews künftig zu Sicherungszwecken aufgenommen werden oder aber genau rückübersetzt werden, damit genau solche, äußerst entscheidungsrelevante Fragen im Nachhinein überprüft werden können?

 

14) In wie vielen Asylverfahren erster Instanz erging vom BFA (aufgeschlüsselt nach Regionaldirektionen) ein ablehnender Bescheid jeweils in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (bis inklusive Februar)? Bitte auch nach Aufschlüsselung nach den 5 Hauptherkunftsländern Afghanistan, Syrien, Irak, Pakistan und Iran.

 

15) In wie vielen Asylverfahren erster Instanz erging vom BFA (aufgeschlüsselt nach Regionaldirektionen) ein Bescheid, der entweder Asylgewährung oder subsidiären Schutz gewährte, jeweils in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (bis inklusive Februar)? Bitte auch nach Aufschlüsselung nach den 5 Hauptherkunftsländern Afghanistan, Syrien, Irak, Pakistan und Iran.