12377/J XXV. GP

Eingelangt am 14.03.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die Förderung des Südwind Magazins

Das Südwind Magazin ist seit 37 Jahren das österreichische entwicklungspolitische Leitmedium und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Bewusstseinsbildung. Seit Beginn wurde das Magazin durch das Außenministerium, beziehungsweise durch die dem BMEIA unterstellte Austrian Development Agency (ADA), gefördert. Ende des Jahres 2016 wurde die weitere Förderung eingestellt. Laut Einschätzung der ADA widerspreche diese dem EU-Beihilfenrecht. Dabei ist entwicklungspolitische Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im EZA-Gesetz §2 lit g als gesetzlicher Auftrag geregelt.

In einer Presseaussendung vom 7. Februar begründet die ADA:

Im Rahmen von standardmäßigen beihilferechtlichen Prüfungen eingereichter Projekte durch die ADA wurden unter anderem Förderungen für Magazine als beihilferechtlich relevant qualifiziert. Daher kann jener Teilbereich des von der Südwind Agentur eingereichten Förderantrages, der das Südwind Magazin umfasst, nicht mehr gefördert werden, zumal das EU-Beihilferecht von der Europäischen Kommission zunehmend eng ausgelegt wird.

Es ist möglich eine Beihilfe bei der Kommission zu notifizieren, um die Förderung zu argumentieren und darzulegen, dass diese den Wettbewerb unter den EU-Mitgliedstaaten nicht verzerrt und so in der Folge diese weiter zu gewähren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres folgende

Anfrage:

1)     Plant Ihr Ressort die Förderung des Südwind Magazins bei der Kommission zu notifizieren, um eine Förderung auch in Zukunft im Sinne des EZA-Gesetzes §2 lit g zu gewähren?

a)     Wenn nein, auf welche Argumente gestützt plant ihr Ressort keine Notifizierung?

b)     Wenn ja, wann?

2)     Hat Ihr Ressort das BMWFW um eine EU-beihilferechtliche Einschätzung gebeten?