12390/J XXV. GP
Eingelangt am 14.03.2017
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Hausverbot für Flüchtlinge
„Hausverbot für Asylwerber und was dann?
Rund 3.500 Asylwerber werden derzeit in Vorarlberg grundversorgt. Das klappt in den meisten Fällen auch ohne Probleme. Trotzdem kommt es vor, dass sich die Menschen in ihrer Unterkunft nicht richtig verhalten oder gar straffällig werden.
Fehlverhalten von Asylwerbern kann zu ihrem Ausschluss von Betreuungseinrichtungen führen. Darauf weist Sonja Troger, die Flüchtlings-Koordinatorin des Landes, hin. Ein solcher Ausschluss sei etwa möglich, wenn Asylwerber sich in ihrer Unterkunft betrinken, Drogen nehmen oder randalieren.
Ganz seltene Fälle in Vorarlberg
Troger betont aber, dass diese Art von Problemfall in Vorarlberg bisher nur ganz selten vorkomme. In einem solchen Fall können man die Menschen nicht einfach sich selber überlassen, sagt Troger. Bei einem Hausverbot in einer Einrichtung könne der Asylwerber zu einer anderen Betreuungsorganisation - etwa von der Caritas zur ORS oder dem Roten Kreuz - oder gar in ein anderes Bundesland gebracht werden.
Zahl der Neuankömmlinge stark gesunken
Troger weist zudem darauf hin, dass seit geraumer Zeit deutlich weniger Flüchtlinge zu uns kommen als zwischen Spätsommer 2015 bis Anfang 2016. Heuer seien seit Jahresbeginn rund 1.600 Flüchtlinge nach Österreich gekommen.
Asylwerber verlieren bei Fehlverhalten ihren Platz in der jeweiligen Unterkunft und bekommen ein Hausverbot. Was dann? Die zuständigen Stellen im Land geben Auskunft.“
(Quelle: vorarlberg.orf.at; 8.2.2017)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage