12486/J XXV. GP

Eingelangt am 16.03.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Freiwilliges Integrationsjahr“

 

Das Freiwillige Integrationsjahr wurde mit der Novelle des Freiwilligengesetzes  (FreiwG) neu geschaffen und stellt darauf ab, Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte besser zu integrieren und ihre Beschäftigungschancen zu erhöhen.

Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, die innerhalb von zwei Jahren nach Zuerkennung dieses Status Interesse an einem Freiwilligen Integrations­jahr haben und Bezieher/innen der Bedarfsorientieren Mindestsicherung sind, können seit 1. Jänner 2016 ei­nen Antrag auf Leistung eines Freiwilligen Integrations­jahres stellen.

Gemäß FreiwG gehört das Freiwillige Integrationsjahr zu den besonderen Formen des freiwilligen Engage­ments. Es kann einmalig in der Dauer von sechs bis zwölf Monaten bei einem anerkannten Träger im Ausmaß von mindestens 16 bis maximal 34 Wochenstunden ab­solviert werden. Als Träger des Freiwilligen Integrations­jahres gelten die nach FreiwG sowie die vom jeweiligen Landeshauptmann/von der jeweiligen Landeshauptfrau gemäß Zivildienstgesetzes71 anerkannten Träger.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

1.    Wie viele Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte haben bisher einen Antrag auf Leistung eines Freiwilligen Integrations­jahres gestellt? (Bitte um Gliederung nach Bundesländern)

 

2.    Wie viele dieser Anträge wurden bisher bewilligt? (Bitte um Gliederung nach Bundesländern)

 

3.    Wie viele Personen haben tatsächlich das Freiwillige Integrationsjahr angetreten? (Bitte um Gliederung nach Bundesländern)

 

4.    Wie viele Personen sind wieder zurückgetreten bzw. nicht mehr zum Dienst erschienen? (Bitte um Gliederung nach Bundesländern)