12565/J XXV. GP

Eingelangt am 22.03.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Versicherungszeiten von EU-Ausländern vor der Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, muss eine inländische arbeitslose Person für einen bestimmten Mindestzeitraum einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Hier wird folgendermaßen unterschieden:

 

·         Erstmalige Beantragung von Arbeitslosengeld und Alter über 25 Jahre:
52 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten zwei Jahre erforderlich

·         Wiederholte Beantragung von Arbeitslosengeld:
28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres erforderlich

·         Sonderfall Beantragung von Arbeitslosengeld unter 25 Jahren:
26 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres erforderlich (auch bei erstmaliger Beantragung)

 

Arbeitslose sind während des Bezugs von Arbeitslosengeld krankenversichert. Die Krankenkasse gewährt ihnen und ihren Familienangehörigen jene Leistungen, die Personen zustehen, die aufgrund eines Dienstverhältnisses krankenversichert sind (z.B. ärztliche Hilfe, Krankengeld etc.). Geltend gemacht wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld durch einen Antrag bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Österreich (AMS).

 

Handelt es sich um eine arbeitslose Person aus dem EU-Ausland, werden paradoxerweise auch ausländische Dienstverhältnisse zur Beurteilung der Anwartschaft herangezogen, wenn der Arbeitslose nach der Beschäftigung im eigenen Land zumindest 1 Tag lang in Österreich beschäftigt war.

Das ist möglich, sofern die Vorschriften zum/zur EWR/EU Anwendung finden bzw. mit dem betreffenden Land ein zwischenstaatliches Abkommen über die Arbeitslosenversicherung abgeschlossen wurde.

 

Gemäß Arbeitslosenstatistik des AMS waren im Jänner 2017 123.866 Ausländer arbeitslos gemeldet.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Ausländer bezogen im Jänner und/oder im Februar 2017 Arbeitslosengeld?

a.    Wie viele davon waren davor weniger als 1 Woche in Österreich beschäftigt gemeldet?

b.    Wie viele davon waren davor weniger als 5 Wochen in Österreich beschäftigt gemeldet?

c.    Wie viele davon waren davor weniger als 10 Wochen in Österreich beschäftigt gemeldet?

d.    Wie viele davon waren davor weniger als 20 Wochen in Österreich beschäftigt gemeldet?

e.    Wie viele davon waren davor weniger als 30 Wochen in Österreich beschäftigt gemeldet?

f.      Wie viele davon waren davor weniger als 40 Wochen in Österreich beschäftigt gemeldet?

g.    Wie viele davon waren davor weniger als 50 Wochen in Österreich beschäftigt gemeldet?

h.    Wie viele davon waren davor weniger als 60 Wochen in Österreich beschäftigt gemeldet?

 

2.    Wie viele Ausländer bezogen seit dem Jahr 2010 Arbeitslosengeld, die

a.    davor weniger als 1 Woche in Österreich beschäftigt gemeldet waren?

b.    davor weniger als 5 Wochen in Österreich beschäftigt gemeldet waren?

a.    davor weniger als 10 Wochen in Österreich beschäftigt gemeldet waren?

c.    davor weniger als 20 Wochen in Österreich beschäftigt gemeldet waren?

a.    davor weniger als 30 Wochen in Österreich beschäftigt gemeldet waren?

d.    davor weniger als 40 Wochen in Österreich beschäftigt gemeldet waren?

a.    davor weniger als 50 Wochen in Österreich beschäftigt gemeldet waren?

e.    davor weniger als 60 Wochen in Österreich beschäftigt gemeldet waren?