12578/J XXV. GP

Eingelangt am 24.03.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mölzer, Haider

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung

 

betreffend Schülerbeiträge für externe Vortragende

 

 

Am 8. März 2017 hielt ein gewisser Hr. Thomas Rammerstorfer am BORG Honauerstraße einen für die Schüler verpflichtenden Vortrag im Unterrichtsfach Philosophie/Psychologie. Für diesen Vortrag wurde von jedem Schüler ein "Eintrittsgeld" eingehoben, wie der Vortragende in einem Interview bestätigte:

 

„Die Schüler mussten den Vortrag selbst bezahlen, zwar nur wenige Euro, aber dennoch ist das sehr unerfreulich.“ (Datum Online Ausgabe, abgerufen am 15. 03. 2017, https://datum.at/das-erinnert-metternich-oder-erdogan/)

 

Gemäß Angaben auf seiner Internetseite, war dies nicht der erste Vortrag von Rammerstorfer an einer Schule (http://www.thomasrammerstorfer.at/vortragsangebote/#.WMnW7vnhDIU):

HTL Vöcklabruck, Doppler Gymnasium Salzburg, Hauptschule Frankenburg

 

Es erscheint fraglich, ob derartiges "Eintrittsgeld" mit der in § 5 Schulorganisationsgesetz normierten Schulgeldfreiheit vereinbar ist.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung nachstehende

 

Anfrage

 

1)    Ist Ihnen bekannt, ob Hr. Rammerstorfer weitere Vorträge an Schulen gehalten hat?

2)    Wenn ja, wann und wo?

3)    Wenn ja, waren diese ebenfalls verpflichten zu besuchen?

4)    Wenn ja, waren diese ebenfalls für die Schüler kostenpflichtig?

5)    Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde dieser Vortrag abgehalten?

6)    War die Teilnahme verpflichtend oder mussten sich die Schüler dazu anmelden?

7)    Wurde der Schülerbeitrag bereits am Beginn des Schuljahres festgelegt?

8)    Wenn nein, warum nicht?

9)    Wurde der Schulgemeinschaftsausschuss SGA beratend beigezogen?

10) Wer war der Rechnungsausteller für das "Eintrittsgeld"?

11) Welche Leistungen wurde verrechnet?

12) Wurde auf der Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen?

13) Wenn nein, wurde geprüft ob der Rechnungsteller umsatzsteuerbefreit ist?

14) Sind weitere Kosten für die Schule angefallen?

15) In welchen anderen Schulen war Hr. Rammerstorfer bereits als Vortragender tätig? (Bitte um Angabe zu Schule, Datum, "Eintrittsgeld", rechtliche Grundlage, Teilnehmeranzahl, Thema des Vortrages, Unterrichtsfach)

16) Wer war der jeweilige Rechnungsausteller für das "Eintrittsgeld"?

17) Welche Leistungen wurden verrechnet?

18) Wurde auf den Rechnungen die Umsatzsteuer ausgewiesen?

19) Wenn nein, wurde geprüft ob der Rechnungsteller umsatzsteuerbefreit war?

20) Welche jeweiligen weiteren Kosten sind für die Schulen angefallen?

21) Wurden etwaige Schülerbeiträge für diese Vorträge jeweils bereits am Beginn des Schuljahres festgelegt?

22) Wenn nein, warum nicht?

23) Wurde jeweils der SGA beratend beigezogen?

24) Sind bereits weitere Vorträge des Herrn Thomas Rammerstorfer geplant? (Bitte um Angabe zu Schule, Datum, "Eintrittsgeld", rechtliche Grundlage, Teilnehmeranzahl, Thema des Vortrages, Unterrichtsfach)

25) Ist es üblich, dass externe Referenten verpflichtende Vorträge halten, die für die Schüler kostenpflichtig sind?

26) Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für Zahlung von finanziellen Beiträgen von Schülern für externe Vortragende?

27) Wurden diese Vorgaben eingehalten?

28) Wenn nicht, welche Maßnahmen werden Sie setzen?

29) Wie viele externe Vorträge an Bundesmittelschulen wurden in den letzten fünf Jahren in Österreich abgehalten?

30) In welchen Fächern wurden diese Vorträge gehalten?

31) Zu welchen Themen wurden diese Vorträge gehalten?

32) Von welchen Referenten wurden diese Vorträge gehalten?

33) Wie viele dieser Vorträge waren für die Schüler kostenpflichtig?

34) Von wem wurden diese Vorträge genehmigt?