12580/J XXV. GP

Eingelangt am 24.03.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend Menschenhandel in Österreich 2016

BEGRÜNDUNG

 

Menschenhandel, im Speziellen Frauenhandel, stellt nicht nur einen massiven Verstoß gegen die Menschenrechte und die Menschenwürde dar, sondern zählt neben dem Drogen- und Waffenhandel weltweit zu den gewinnträchtigsten kriminellen Tätigkeiten des organisierten Verbrechens.

 

Nach dem Weltbericht des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) bilden 70 % der ermittelten Opfer von Menschenhandel Frauen und Mädchen. Darüber hinaus entfallen 53 % der ermittelten Formen der Ausbeutung weltweit auf sexuelle Ausbeutung und 40 % auf Zwangsarbeit, wobei 79 % der ermittelten Opfer zum Zwecke sexueller Ausbeutung Frauen und 83 % der ermittelten Opfer zur Verrichtung von Zwangsarbeit Männer sind.

 

Auch wenn die tatsächliche Zahl der Opfer nur geschätzt werden kann, so deuten dennoch alle vorhandenen Informationen darauf hin, dass Menschenhandel nicht nur den TäterInnen hohe Gewinne einbringt, sondern sie gleichzeitig auch einem geringen Risiko aussetzt, denn die Zahl der Verurteilungen und der identifizierten Opfer bleibt gering. Der jährliche Profit aus Menschenhandel wird auf 32 Milliarden US-Dollar geschätzt.

 

Österreich ist durch seine Lage in Europas Zentrum von Menschenhandel sowohl als Transit- als auch als Zielland betroffen. Menschenhandel in Österreich dient vor allem dem Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Ausbeutung in häuslichen oder pflegerischen Tätigkeiten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Wie viele Tatverdächtige wurden 2016 in den polizeilich abgeschlossenen Verfahren nach § 104a StGB (Menschenhandel) und nach § 217 StGB (Grenzüberschreitender Prostitutionshandel) ermittelt?

2)     Wie viele der Tatverdächtige stellen Frauen und wie viele Männer dar?

3)    Welcher Standort der Ausbeutung wurde 2016 vorwiegend von den Tatverdächtigen gewählt?

4)     Welche Bereiche standen 2016 bei der Arbeitsausbeutung im Vordergrund?

5)     Aus welchen Ländern stammten die Opfer von Menschenhandel 2016?

6)     Aus welchen Ländern stammten die Tatverdächtigen 2016?

7)     War sexuelle Ausbeutung auch 2016 eindeutig die Haupterscheinungsform von Menschenhandel?

8)    Zu wie vielen Anzeigen von Kunden, die wissentlich sexuelle Dienste von Opfern des Menschenhandels in Anspruch genommen haben, kam es?

9)    Inwieweit berücksichtigt Österreich die Empfehlung des Europäischen Parlaments mehr vergleichbare Daten über die Bekämpfung des Menschenhandels zu erheben und den Datenaustausch untereinander und mit Drittländern dadurch zu verbessern?

10)  Inwieweit kann die Ad hoc-Arbeitsgruppe „Datensammlung“ zur Verbesserung der Datenlage zu Menschenhandel beitragen?