1271/J XXV. GP
Eingelangt am 07.04.2014
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Anfrage
der Abgeordneten Alev Korun, [WeitereR AbgeordneteR], Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz
betreffend Ermittlungen gegen FPÖ-Funktionär wegen Verhetzung
Am 30.1.2014 veröffentlichte RFS-Obmann Maximilian Kraus eine Presseaussendung mit dem Titel „FP-Krauss: Migranten-Gangs terrorisieren heimische Jugendliche!“ und veröffentlichte diese u.a. auch auf der FPÖ Wien-Homepage. Darin tätigte er Aussagen wie „Gewalt und Terror von in der Regel muslimischen Migranten-Gangs gehören in Wien mittlerweile zum Alltag“, „muslimische Straftäter werden, sofern sie keinen Mord begangen haben, in der Regel nicht ernsthaft bestraft“. Daraufhin wurde eine Anzeige wegen Verhetzung (§283 StGB) gegen Herrn Krauss eingebracht. Am 6.4.2014 wurde öffentlich bekannt, dass das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde. Die Gründe der Einstellung sind der Öffentlichkeit jedoch nicht bekannt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wann hat die zuständige Staatsanwaltschaft von dem Vorfall Kenntnis erlangt?
2) Welche Ermittlungsmaßnahmen wurden in diesem Zusammenhang gesetzt?
3) Wann wurden die Ermittlungen eingestellt?
4) Aus welchen konkreten Gründen wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt?