12784/J XXV. GP

Eingelangt am 24.04.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Terrorgefahr durch potentielle Gefährder“

 

Laut einem aktuellen Onlinebericht auf www.krone.at steht eine massive Bedrohung der Bevölkerung durch sogenannte „Gefährder“ im Raum. Es ist daher hinterfragenswert, ob die innere Sicherheit noch umfassend gewährleistet ist.

 

Terrorgefahr: Und wie lange leben wir noch mit 297 "Gefährdern"?

21.04.2017, 09:14

Leichen auf einem Gehsteig einer europäischen Metropole, Sondereinsatzkommandos mit Maschinenpistolen, Helikopter im Tiefflug, Politiker mit Trauermiene und dem üblichen "Wir sind trotzdem stark"- Blabla, dann folgen in den Online-Medien die ersten Fotos der Täter, Bilder von Karim C., Anis Amri, Abdelhamid Abaaoud, Ahmad Almohammad oder Khalid Masood etc., etc., etc.

Die Grausamkeit dieser allesamt muslimischen Terroristen wiederholt sich auf unserem Kontinent nun mittlerweile von Woche zu Woche. "Ja, ja - alles Einzelfälle", liefern dazu Zyniker auf Facebook und Twitter die Begleitmusik zum offensichtlichen Versagen der Staatsgewalt, uns Europäern eines garantieren zu können: die Sicherheit.

Ermittler im Bundesamt für Verfassungschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) sagen dazu inoffiziell: Es sei "nur eine Frage der Zeit", bis auch eine Stadt in Österreich wieder zum Tatort eines islamistischen Mörders wird. Über die offiziell genannte Zahl von 297 "Gefährdern" können die Terrorfahnder nur den Kopf schütteln: "Es sind längst viel mehr." Und nur die gefährlichsten Tschetschenen, Konvertiten oder Kriegsheimkehrer werden tatsächlich überwacht.

Auch Karim C., der in der Nacht auf Freitag zwischen den Luxusläden der Champs-Elysees vermutlich ein noch schrecklicheres Blutbad anrichten wollte, war unter Beobachtung des Staatsschutzes: Trotz seines versuchten Mordes an drei Polizisten im Jahr 2001 und einer Verurteilung zu 20 Jahren Haft konnte sich der Islamist jetzt ein AK-47-Sturmgewehr organisieren und erneut töten.

Wer glaubt noch, dass dies bei uns in Österreich nicht möglich wäre? Und wir wissen jetzt, was ein einziger dieser Mörder - etwa in Berlin, London oder in Nizza - an Leid verursachen konnte. Wir sahen, was zwei, drei Terroristen im November 2015 im Pariser Bataclan anrichteten.

Wir haben mindestens 297 Menschen in unserem Land, die ebenfalls derartige Grausamkeiten planen und ausführen könnten.

Es gibt jetzt nur zwei Möglichkeiten: Entweder, die tatsächlich als gefährlich amtsbekannten Terrornetzwerker und diverse IS-Veteranen werden in einem Akt staatlicher Notwehr sofort verhaftet und aus unserem Land abgeschoben. Oder, Plan B, wir riskieren einfach weiterhin das Zusammenleben mit 297 menschlichen Zeitbomben.

Dazu sollte allerdings die Frage erlaubt sein: Haben Sie, Herr Innenminister, tatsächlich diese "Gefährder" unter Kontrolle?

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.            Wie viele potentielle „Gefährder“ sind zum jetzigen Zeitpunkt in Österreich aufhältig?

 

2.            Wie werden sogenannte „Gefährder“ seitens Ihres Ressorts bzw. der Polizei überwacht?

 

3.            Erhalten Gefährder von seitens Ihres Ressorts besondere Auflagen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

4.            Entspricht es der Wahrheit, dass nur die gefährlichsten Tschetschenen, Konvertiten oder Kriegsheimkehrer überwacht werden?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, welche Personengruppen werden speziell überwacht?

 

5.            Werden die Aktivitäten dieses Personenkreises im Internet bzw. Darknet überwacht?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.            Ist eine Überwachung dieser Personen rund um die Uhr gewährleistet?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, auf welche Art findet diese 24-h-Überwachung statt?

 

7.            Wird eine mögliche legale oder illegale Waffenbeschaffung dieser Personen überwacht?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wie erfolgt die Überwachung bei legaler oder bei illegaler Waffenbeschaffung?

 

8.            Ist seitens Ihres Ressorts sichergestellt, dass potentielle „Gefährder“ umfassend unter Kontrolle sind und die innere Sicherheit dementsprechend gewährleistet ist?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

9.            Welche Maßnahmen planen Sie bzw. Ihr Ressort, um jegliche Gefahr bzw. Bedrohung durch diese Personen auszuschließen?

 

10.          Wie wird seitens des BM.I sichergestellt, dass geplante terroristische Anschläge durch die Beobachtung der Gefährder verhindert werden?

 

11.          Wie wird seitens des BM.I sichergestellt, dass rechtzeitig vor der tatsächlichen Tathandlung eingegriffen wird?

 

12.          Welche Voraussetzungen müssen für einen Zugriff zur rechtzeitigen Verhinderung eines geplanten Anschlages gegeben sein?

 

13.          Welche gesetzlichen Änderungen planen Sie, damit diese Personen umgehend bzw. schneller außer Landes gebracht werden können?