12794/J XXV. GP

Eingelangt am 26.04.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Neubauer, Carmen Schimanek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation von Frauen, die aufgrund von Kindererziehungszeiten bei der Bemessung der Pensionshöhe stark benachteiligt sind

Laut Statistik Austria betrugen die Durchschnittspensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung bei der Alterspension im Jahre 2015 bei den Männern 1.579,- Euro und 963,- Euro bei den Frauen. Frauen sind hier nicht alleine durch die ohnehin schon evidenten geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede benachteiligt, sondern vor allem aufgrund der Tatsache, dass sie Kinder bekommen und sich dann auch eine gewisse Zeit voll und ganz der Kindererziehung widmen bzw. auch längere Zeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen.

 

Dies hat dann zur Folge, dass aufgrund fehlender Beitragsjahre die betreffenden Frauen oft mit der Mindestpension ihr Auslangen finden müssen, obwohl sie durchaus viel geleistet haben, indem sie Kinder großgezogen haben, die in weiterer Folge wieder ihrerseits Leistung erbringen. Diese Leistung sehen wir als förderungswürdig an, und das darf daher nicht durch drohende Altersarmut bestraft werden. Es ist daher unsere Aufgabe und Pflicht, eine Lösung zu finden, die der Lebensleistung der Mütter gerecht wird.

 

Die erhöhte Ausgleichszulage für Personen, die zumindest dreißig Beitragsjahre vorweisen können, ist ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung, da hier Leistung berücksichtigt und „belohnt“ wird. Allerdings sind es auch bei dieser Regelung oft wieder die Frauen, die aufgrund der Kindererziehung diese dreißig Beitragsjahre nicht erreichen können. Aber gerade Kindererziehung ist eine Leistung, die anerkannt werden muss.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

  1. Sehen Sie eine Möglichkeit für die Umsetzung folgenden Lösungsansatzes, in dem zumindest ein Teil der Kindererziehungszeiten wie Beitragsjahre zu behandeln wäre, wobei zur Berechnung ein fiktives Einkommen dienen soll, welches sich am Letzteinkommen orientiert?
    1. Was würde seitens Ihres Ressorts für bzw. gegen diesen Lösungsansatz sprechen?
    2. Wie hoch wären in diesem Falle die Mehrkosten?
  2. Sehen Sie eine Möglichkeit für die Umsetzung folgenden Lösungsansatzes, in dem zumindest ein Teil der Kindererziehungszeiten angerechnet wird, wenn Frauen aus diesem Grund die benötigten dreißig Beitragsjahre für die erhöhte Ausgleichszulage nicht erreichen?
    1. Was würde seitens Ihres Ressorts für bzw. gegen diesen Lösungsansatz sprechen?
    2. Wie hoch wären in diesem Falle die Mehrkosten?
  3. Sehen Sie eine Möglichkeit für die Umsetzung folgenden Lösungsansatzes, in dem der Höherversicherungsbetrag für Erwerbseinkommen nach Pensionseintritt zusätzlich zur Ausgleichszulage bzw. Mindestpension ausbezahlt wird?
    1. Was würde seitens Ihres Ressorts für bzw. gegen diesen Lösungsansatz sprechen?
    2. Wie hoch wären in diesem Falle die Mehrkosten?
  4. Haben Sie, abgesehen von den angeführten Lösungsansätzen, Maßnahmen geplant, die zu einer Verbesserung der finanziellen Situation für die betreffenden Frauen beitragen?
    1. Wenn ja, welche und wie hoch wären diesbezüglich die Mehrkosten?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  5. Sehen Sie in diesem Bereich grundsätzlich Handlungsbedarf?