1280/J XXV. GP

Eingelangt am 10.04.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst

betreffend Kostenbeteiligung des BMKKVöD an der Sanierung von Stift Göttweig

 

 

Der „Kurier“ berichtete am 26. Februar 2014 von der Sanierung der Dachfläche des Stiftes Göttweig:

 

„18.000 Quadratmeter Dachfläche von Stift Göttweig stehen vor Sanierung

Die zweite Bauetappe beginnt, doch es gibt einen Konflikt um die Höhe der Unterstützung vom Bund.

Stift Göttweig. 1,2 Millionen Euro kostet der heurige Abschnitt der Dachsanierung im Stift Göttweig mit 18.000 Quadratmetern. Während das Land 25 Prozent beiträgt, sieht es im Moment aus, als würde der Bund auslassen. 'Ich habe sehr negative Signale vom neuen Bundesminister bekommen, dass das Denkmalbudget derzeit gesperrt und auf Null gestellt ist', sagte Landeshauptmann Erwin Pröll gestern.

Bereits 2013 habe der Bund im Gegensatz zu jahrzehntelangen Gepflogenheiten nur noch 10,5 Prozent beigetragen. Matthias Euler-Rolle, Sprecher des zuständigen Ministers Josef Ostermayer dazu: 'Das Kunst- und Kulturbudget ist als einziges nicht gekürzt worden. Der Denkmalschutzanteil des Bundes bleibt seit Jahren mit zehn Prozent konstant, nur in Ausnahmefällen gibt es 15 Prozent.'…“
(http://kurier.at/chronik/niederoesterreich/waldviertel/18-000-quadratmeter-dachflaeche-von-stift-goettweig-stehen-vor-sanierung/53.274.135, 2. April 2014)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst die folgende


 

Anfrage

 

 

1.     Trifft es zu, dass sich nach Aussage des niederösterreichischen Landeshauptmanns Dr. Erwin Pröll der Bund an den og Sanierungskosten gar nicht beteiligen will oder trifft es zu, dass – wie dem Kommentar Ihres Sprechers Euler-Rolle nach zu schließen – sich der Bund an den og Sanierungskosten beteiligen wird?

2.     Falls sich der Bund an den og Sanierungskosten doch beteiligen wird, in welcher Höhe in Euro bzw. Prozenten der og Sanierungskosten wird dies der Fall sein?

3.     Wann ist mit der Zahlung zu rechnen?

4.     Falls sich der Bund an den og Sanierungskosten gar nicht beteiligen wird, warum?

5.     In welchen Fällen beteiligt sich der Bund an Sanierungskosten mit einem Anteil von 15 Prozent?

6.     An welchen Sanierungsfällen beteiligt sich der Bund dzt. in Höhe von 10,5 Prozent der Kosten bzw. ist eine derartige Beteiligung in Planung?

7.     An welchen Sanierungsfällen beteiligt sich der Bund dzt. in Höhe von 15 Prozent der Kosten bzw. ist eine derartige Beteiligung in Planung?