Eingelangt am 27.04.2017
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Anfrage
der Abgeordneten Werner Neubauer, Walter
Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Europa,
Integration und Äußeres
betreffend politische
Vereinnahmung des Eurovision Song Contests(ESC)
Medienberichten war dieser Tage zu entnehmen,
dass der russischen Sängerin Julia Samoilowa die Einreise für die
Teilnahme am Eurovisions Song Contest in die Ukraine verwehrt wird. Grund
dafür soll ein Auftritt der Sängerin auf der Halbinsel Krim im Jahre
2015 sein, der aus der Sicht der Ukraine illegal gewesen sein soll. Die Ukraine
sieht die von Russland annektierte Halbinsel als Teil ihres Staatsgebiets.
Laut Geheimdienstsprecherin Jelena
Gitlanskaja darf Samoilowa drei Jahre nicht in die Ukraine einreisen. Dadurch
kann die Sängerin nicht beim Eurovisions Song Contest in Kiew auftreten.
Der ESC soll laut Statuten unpolitisch sein, doch hat es aufgrund dieses
Sachverhaltes eher den Anschein, als ob ein politischer Konflikt nun auf Kosten
einer Künstlerin ausgetragen wird.
Auch der Österreichische Rundfunk, der
als öffentlich-rechtlicher Sender eine Stiftung öffentlichen Rechts
darstellt, nimmt an dieser Veranstaltung teil und hat einen Kandidaten für
Österreich nominiert. Durch die Teilnahme Österreichs am ESC, der
weltweit ausgestrahlt wird und mit öffentlichen Geldern finanziert wird,
sollte auch von heimischer Seite ein gewisses Interesse vorhanden sein, dass
diese Veranstaltung in keinster Weise politisch vereinnahmt wird.
In diesem Zusammenhang stellen die
unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration
und Äußeres folgende
Anfrage
- Ist Ihnen der oben
geschilderte Umstand bekannt?
- Sehen Sie
grundsätzlich Handlungsbedarf?
- An welches Gremium
können sich Teilnehmer, die in der Vorgehensweise am Beispiel der
Ukraine, sich benachteiligt fühlen, Beschwerde erheben?
- Verstößt der
Auftritt der Sängerin auf der Krim gegen Regeln des ESC?
- Wenn nein, wie wird
Österreich in der Folge auf diese Vorgehensweise reagieren?
- Sehen Sie die Gefahr
eines Reputationsverlustes für Österreich durch die Teilnahme an
einer Veranstaltung, die für politische Zwecke missbraucht wird?
- Erklärt sich
Österreich solidarisch mit der vom ESC ausgeschlossenen
Sängerin?
- Sind Sie in Kenntnis,
von anderen Nationen, die am ESC teilnehmen und deren Reaktion auf diese
Entscheidung?
- Ist zu befürchten,
dass durch diese politische Vorgehensweise in der Ukraine es künftig
zu ähnlich gelagerten Ausschlüssen missliebiger Kandidaten bzw.
Teilnehmer kommen wird?
- Haben Sie mit ihrem
Amtskollegen in der Ukraine zwischenzeitlich Kontakt aufgenommen, um den
maßgeblichen Sachverhalt der zur Entscheidung der Ukraine
führte, zu erörtern?
- Wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
- Wenn nein, warum nicht?
- Werden Sie der Ukraine
ein Ultimatum stellen, entweder der russischen Sängerin die Einreise
zu gewähren und sie am ESC teilnehmen zu lassen oder ansonsten allen
anderen Teilnehmerstaaten empfehlen, den ESC in der Ukraine nicht zu
beschicken?
- Haben Sie in der
Zwischenzeit Kontakt zu Generaldirektor Wrabetz aufgenommen, um die
Situation für den österreichischen Beitrag und das Verhalten
Österreichs vor und während des ESC abzuklären?
- Wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
- Wenn nein, warum nicht?
- Haben die
Verantwortlichen des ORF in irgendeiner Form zur Entscheidung der Ukraine
jemals Stellung bezogen und gegebenenfalls in welcher Form?