1290/J XXV. GP

Eingelangt am 10.04.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller

und weiter Abgeordneter

an die Bundesministerin für Familien und Jugend

betreffend Hotlines zum Schutz der Kinder und Jugendlichen

 

Der Schutz unserer wohl wehrlosesten Mitglieder der Gesellschaft, den Kindern und Jugendlichen, bedarf einer funktionierenden Rundumbetreuung in Krisensituationen. Daher muss der Schutz unser Kinder uns eine Betreuung rund um die Uhr wert sein. Nur eine umfassende Betreuung der Anliegen unserer Kinder und Jugendlichen kann Konflikte mit dem Elternhaus, dem Arbeitsplatz, der Schule usw. schon im Vorfeld erkenne und eventuell bereits lösen bevor Schlimmeres passiert.

Gerade den zur Betreuung und zum Schutz der Kinder und Jugendlichen eingerichteten Hotlines kommt diesbezüglich eine sehr wichtige Funktion zu. Beispiele der jüngeren Vergangenheit haben jedoch gezeigt, dass es in diesem Bereich unter anderem durch das Nichtentfernen von nicht mehr existierenden oder bereits ersetzten Hotlines von homepages zu enormer Verunsicherung bei hilfesuchenden Kindern und Jugendlichen kommen kann. So ist die bereits vor einiger Zeit stillgelegte Kinderschutz-Hotline in Kärnten noch immer auf verschiedenen homepages zu finden, was bei Betroffenen zu enormer Irritation führt.

Gerade solche Vorkommnisse können für Kinder und Jugendliche, die sich in psychischen Ausnahmesituationen befinden, zu zusätzlichen Belastungen führen. Durch das Nichterreichen einer nur mehr vermeintlich existierenden Hotline geht zudem wertvolle Zeit für eine rasche Hilfestellung verloren.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Familien und Jugend folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Hotlines zur Betreuung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen werden seitens Ihres Ministeriums derzeit betrieben?

2.    Um welche Hotlines handelt es sich hiebei konkret?

3.    Wie viele Nutzer der jeweiligen Hotline wurden seit ihrem jeweiligen Bestehen jährlich registriert?

4.    Halten Sie einen weiteren Ausbau oder eine Aufstockung der bestehenden Hotlines für notwendig?

5.    Wenn ja, welche Schritte werden Sie diesbezüglich wann setzen?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Gibt es seitens Ihres Ministeriums Kooperationen mit nicht staatlichen Stellen bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mittels eines Hotline Dienstes wie etwa der Kirche oder diversen privaten Anbietern?

8.    Wenn ja, mit wie vielen nicht staatlichen Anbietern gibt es eine Kooperation bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mittels eines Hotline Dienstes?

9.     Wenn ja, wurden die Institutionen und Vereine nicht staatlichen Ursprunges auf deren Zuverlässigkeit, Überparteilichkeit und Qualität in der Betreuung überprüft?

10. Wenn ja, wie genau sah diese Qualitätskontrolle aus?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Wenn nein, ist eine Überprüfung der Institutionen und Vereine im Jahr 2014 angedacht?

13. Wenn ja, wann genau soll diese Überprüfung stattfinden?

14. Wenn ja, wer wird diese Überprüfung durchführen?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Wenn ja, gibt es laufende Qualitätskontrollen?

17. Von wie vielen Mitarbeitern werden die in direkter Verantwortung Ihres Ministeriums stehenden Hotlines betreut?

18. Wie hoch ist der Anteil an psychologisch geschultem Personal bei den Hotlines, welche sich in der direkten Verantwortung Ihres Ministeriums befinden?

19. Wie hoch ist der Anteil an pädagogisch geschultem Personal bei den Hotlines, welche sich in der direkten Verantwortung Ihres Ministeriums befinden?

20.  Wie hoch ist der Anteil an Personal, welches sich mit administrativen Angelegenheiten in Zusammenhang mit der Betreuung der in der direkten Verantwortung Ihres Ressorts befindlichen Hotlines befasst?

21. Wie hoch ist das Budget für die in Ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Hotlines?

22. Welche beruflichen Standards muss das Personal der Hotlines erfüllen?

23. Wie viele Mitarbeiter der Hotlines können ein akademisches Niveau aufweisen bzw. sind Inhaber einer ähnlichen Qualifikation?

24. Werden zur Betreuung der Hotlines auch Zivildienstleistende herangezogen?

25. Wenn ja, wie viele waren dies (aufgegliedert nach Jahren seit dem Bestehen der jeweiligen Hotline)?

26. Wie hoch waren die Lohnkosten für die jeweilige Hotline  (aufgegliedert nach Jahren seit dem Bestehen der jeweiligen Hotline)?

27. Gibt es, unabhängig von Ihrer kompetenzrechtlichen Zuständigkeit, seitens Ihres Ressorts Studien, Berichte, Erhebungen etc., die geeignet sind, einen österreichweiten Gesamtüberblick über von Privaten, von Vereinen oder von Gebietskörperschaften eingerichteten Hotlines zur Betreuung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu geben?

28. Wenn ja, zu welchen zahlenmäßigen Ergebnissen kommen diese?

29. Wenn nein, werden Sie sich nicht zuletzt im Sinne einer Optimierung und Effizienzsteigerung bzw. einer möglichen Nutzung von Synergieeffekten im Interesse eines bestmöglichen Schutzes der Kinder und Jugendlichen für österreichweite diesbezügliche Erhebungen einsetzen?

30. Ist Ihnen bekannt, dass die in Kärnten vor einigen Jahren ins Leben gerufene „Kinderschutz-Hotline“ mit der Rufnummer: 0800 202050 kürzlich durch eine neue Hotline ersetzt wurde, diese Nummer aber nach wie vor auf einigen homepages aufscheint, wie beispielsweise auf jener seitens des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend gesponserten homepage www.hilfe-in-der-krise.at?

31. Wenn ja, werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Hinweis auf die nicht mehr existierende Kinderschutz-Hotline von dieser homepage entfernt wird?

32. Wenn nein, warum nicht?

33. Wie beurteilen Sie als Jugendministerin ganz generell die Problematik von bereits stillgelegten aber noch immer insbesondere im Internet als vermeintlich funktionsfähig aufscheinenden Hotlines in Bezug auf die dadurch für die betroffenen schutzsuchenden Kinder und Jugendlichen entstehenden Unsicherheiten, Frustrationen etc.?

34. Welche Schritte und Maßnahmen werden Sie setzen, um derartige Vorkommnisse künftig hintanzuhalten?