13304/J XXV. GP
Eingelangt am
07.06.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Am 02.07.2018 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung
Anfrage
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien
betreffend Österreichisches Staatsarchiv – Amtsmissbräuchliche Personalpolitik – Schaffung eines nicht benötigten Planpostens für eine Person im persönlichen Naheverhältnis
Am 4. Mai 2017 erreichte die FPÖ die Kopie einer anonyme Anzeige, verschickt an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft/Frau HR Mag. Vrabl-Sanda sowie an den Rechnungshof/Fr. Präsidentin Dr. Kraker mit dem Betreff „Compliance-Verstöße, Korruption, Misswirtschaft und Amtsmissbrauch im Österreichischen Staatsarchiv“, in welcher die hauptsächlich beschuldigte Person jene des N.N. ist.
Zu den Punkten „8. Amtsmissbräuchliche Personalpolitik. b. Schaffung eines nicht benötigten Planpostens für eine Person im persönlichen Naheverhältnis“ heißt es darin:

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien die folgende
Anfrage
1. Wie hat sich der Personalstand des ÖStA-Archivdiensts zwischen 2012 und 2015 entwickelt?
2. Wann wurde der og Posten im Bereich der ÖStA-Generaldirektion geschaffen?
3. Wann wurde die Ausschreibung des og Postens im Bereich der ÖStA-Generaldirektion veröffentlicht?
4. Wo wurde die Ausschreibung des og Postens im Bereich der ÖStA-Generaldirektion veröffentlicht?
5. Wie lautete der Ausschreibungstext für den og Posten im Bereich der ÖStA-Generaldirektion?
6. Trifft es zu, dass für den og Posten im Bereich der ÖStA-Generaldirektion eine Filmhistorikerin gesucht wurde?
7. Falls ja, mit welcher Begründung wurde für den og Posten im Bereich der ÖStA-Generaldirektion eine Filmhistorikerin gesucht, wenn das ÖStA keine historischen Filme verwahrt?
8. Wann wurde die – wie oben dargestellt – „objektiv“ ermittelte Wunschkandidatin letztendlich im ÖStA eingestellt?
9. Wann trat die – wie oben dargestellt – „objektiv“ ermittelte Wunschkandidatin letztendlich im ÖStA ihren Mutterschutz an?
10. Wie wird die widerrechtliche Fortsetzung des Vertragsbedienstetenverhältnisses begründet?