1332/J XXV. GP

Eingelangt am 24.04.2014
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend kritische Stimmen zum VCÖ

 

 

Der im Magazin „Format“ (Ausgabe 28, 2011) erschienene Artikel „Steuermillionen für den VCÖ“ von Florian Horcicka gibt hinsichtlich staatlicher Subventionspolitik einiges zu denken auf. Auch dann, wenn gewisse Aspekte – die vom Geschäftsführer des VCÖ, Dr. Willi Nowak – heftig bestritten werden, außer Acht gelassen werden. Es drängt sich das Bild einer Vereinigung auf, die in ihrer Wandlungsfähigkeit einem Chamäleon zu gleichen scheint. Einerseits bezeichnet der Pressesprecher des VCÖ, Christian Gratzer, den Verein als NGO. Das geht aus einem von ihm verfassten Leserbrief (abgedruckt im „Format“, Ausgabe 29/2011)  hervor. Aktuell ergänzt sich das Bild der NGO um eine vor einigen Wochen erfolgte Eintragung im Lobbyregister des Bundesministeriums für Justiz. Diese Schlagseite des Verkehrsclubs Österreich kritisierte schon der Journalist Stefan Pabeschitz – allerdings vor der erfolgten Eintragung im Lobbyregister im Artikel  „Wes Brot ich ess“, erschienen im Magazin „Alles Auto“ (Ausgabe 7-8, 2013):

 

„Vor Jahren noch war der VCÖ notorisch in Geldnot und in der öffentlichen Wahrnehmung nirgends. Anstatt mit privaten Spenden weiter sein Dasein zu fristen, begann der Verkehrsclub in den 90er Jahren, sich mit Hilfe deutlich lukrativerer Zuwendungen von Firmen zu finanzieren und für deren Interessen Lobbying zu betreiben – natürlich nur, sofern sich das mit den Zielen des VCÖ vereinbaren ließ. Innerhalb kurzer Zeit war der Verein saniert, ein medialer Dauergast und das öko-soziale Schoßhündchen der Grünen. Zu den Haupteinzahlern zählt die ÖBB, die beispielsweise 2011 mehr als 80.000 Euro für den Club locker machte. Allerdings nennt der VCÖ die Unterstützer in seinen Bilanzen gar nicht mehr. .. Hinter der gemeinnützigen Fassade präsentiert sich der VCÖ als höchst erfolgreiches Geschäftsmodell in Sachen politischem Lobbying. Aufgrund eines gesetzlichen Schlupfloches muss er sich trotzdem nicht im Lobbying-Register eintragen: Erst wenn ein gemeinnütziger Verein mehr als 50 Prozent seiner Arbeit für Lobbying aufwendet, müsste er das tun.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Ist bekannt, wie viele Prozent der Gesamtarbeitszeit der VCÖ vor seiner Eintragung im Lobbyregister für Lobbying aufwendete?

2.    Wenn ja, durch welche Stelle wurde diese Zahl erhoben und wie viel Prozent der Gesamtarbeitszeit wendete der VCÖ vor seiner Eintragung im Lobbyregister für Lobbying auf?

3.    Wenn nein, wie lässt sich das mit sorgsamen Umgang mit Steuergeld vereinbaren?

4.    Werden Sie Ihre Subventionen und Auftragsvergaben an den VCÖ und sein Institut völlig streichen, wenn sich herausstellen sollte, dass möglicherweise bewusst ein steuerliches Schlupfloch genützt wurde?

5.    Wenn nein, weshalb nicht?

6.    Ist Ihnen der Artikel „Wess Brot ich ess“ bekannt?

7.    Wenn ja, haben Sie die darin kommunizierten Vorwürfe geprüft?

8.    Wenn nein, werden Sie jetzt daran gehen, die darin kommunizierten Vorwürfe zu prüfen?