1368/J XXV. GP

Eingelangt am 29.04.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Ertlschweiger MSc

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffendVerordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und Rates“

 

Ab Ende 2014 müssen laut der EU-Verordnung „Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und Rates“ Verbraucher in Bezug auf die Lebensmittel, die sie verzehren, in geeigneter Form informiert werden. Dazu soll eine Liste aller verpflichtenden Informationen erstellt werden, die grundsätzlich zu allen für Endverbraucher oder Anbieter von Gemeinschaftsverpflegungen bestimmten Lebensmitteln bereitzustellen sind.

Für Wirte bedeutet das, dass im Rahmen der verpflichtenden Angaben auch alle Inhaltstoffe in Speisen, die allergische Reaktionen auslösen können, verzeichnet sein müssen. Unklar ist noch, wie genau diese Vorgaben umzusetzen sind bzw., ob alle Speisenkarten laufend neu gedruckt und an die Informationen von Lieferanten angepasst werden müssen oder nicht. Informationen fehlen volkkommen.

 

Die Bundesregierung ist den Wirten nicht zuletzt wegen des Nichtraucherschutzdebakels aus der Vergangenheit verpflichtet: So hat die wenig durchdachte nationale Umsetzung der Branche erhebliche Belastungen und Geschäftseinbußen verursacht. Laut Schätzungen haben Gastronomen rund 100 Millionen Euro in die Errichtung neuer Raucher/Nichtraucherbereiche investiert.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage:

 

1.      Wie lautet der aktuelle Verhandlungstand hinsichtlich der Umsetzung der EU-Verordnung „Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und    Rates“ mit dem Wirtschaftsministerium?

2.      Welche konkreten Schritte und Maßnahmen hinsichtlich der Umsetzung der EU-Verordnung „Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und    Rates“ wurden seitens Ihres Ministeriums bisher gesetzt?

3.      Wie lauten die bisherigen Entwürfe für die Umsetzung im Detail?


 

4.      Welche konkreten Schritte und Maßnahmen hinsichtlich der Umsetzung der EU-Verordnung „Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und    Rates“ sind bis Ende Dezember im Detail geplant?

5.      Welche Szenarien liegen Ihren Planungen und Maßnahmen zugrunde?