13687/J XXV. GP
Eingelangt am 29.06.2017
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ANFRAGE
des Abgeordneten Walter Rauch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Familie und Jugend
betreffend Nachfrage zu Anfragebeantwortung zu Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2016 (11749/AB)
In der Anfragebeantwortung (11749/AB) vom 03. Mai 2017 wurde mitgeteilt, dass im Bundesministerium für Familie und Jugend insgesamt Taxikosten in der Höhe von 1.530 Euro entstanden sind. Ob aber Taxifahrten ohne Nutzung von Taxigutscheinen absolviert wurden und damit zusätzliche Kosten für außertourliche Taxifahrten entstanden sind, ist aus der Anfrage nicht ersichtlich.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Familie und Jugend folgende
Anfrage:
a) nach Bediensteten des Ressorts entstanden?
b) nach den jeweiligen Bediensteten des Ministerbüros entstanden?
c) nach den jeweiligen Bediensteten eines allfälligen Staatssekretariates entstanden?