13765/J XXV. GP

Eingelangt am 29.06.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein  

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Lohndumping-Verdacht bei Asylbetreuung des Landes Tirol

 

Lohndumping-Verdacht bei Asylbetreuung des Landes

Gewerkschaft zeigt die Tiroler Sozialen Dienste wegen des Verdachts von Unterbezahlung in 80 Fällen an. Es geht um 500.000 Euro an Bruttolöhnen.

Innsbruck – Die Tiroler Sozialen Dienste (TSD) kommen nicht zur Ruhe. Nach dem Wirbel um einen drohenden Millionenverlust und Personalabbau rollt neuer Ärger auf die TSD zu. Die Gewerkschaft verdächtigt die landeseigene Flüchtlingsbetreuungstochter des Lohndumpings und hat nun gegen die Tiroler Soziale Dienste GmbH Anzeige bei der Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) erstattet. Wie aus der Sachverhaltsdarstellung an die TGKK ersichtlich ist, sollen rund 80 von 360 TSD-Mitarbeitern um vier Gehaltsklassen zu niedrig eingestuft worden sein – konkret in die Verwendungsgruppe 3 statt in die Verwendungsgruppe 7 des Kollektivvertrags der Sozialwirtschaft Österreichs. Es stehe daher der Verdacht im Raum, „dass es seitens der TSD zu systematischen Unterbezahlungen im Sinne des Lohn- und Sozial­dumpinggesetzes gekommen ist“. Die TSD-Geschäftsführung sei bereits mehrfach auf den Umstand hingewiesen worden, getan habe sich bisher nichts.

Betroffen seien 47 Asylbetreuer sowie rund 30 Security-Mitarbeiter und einige Haustechniker. Der Unterschied zwischen den Verwendungsgruppen schlägt sich auf dem Lohnzettel laut Gewerkschaft mit etwa 500 Euro brutto pro Monat nieder. Durch die zu niedrige Einstufung seien den Betroffenen insgesamt mindestens 500.000 Euro an Bruttolöhnen entgangen – also inklusive nicht abgeführter Steuern und Sozialabgaben. Hinzu kämen noch die Dienstgeberbeiträge an die Sozialversicherung.

Es sei „beschämend, dass so etwas bei einem Landesunternehmen passiert“, kritisiert Gewerkschafter Harald Schweighofer (GPA-djp). „Zu den sonstigen Problemen bei den TSD kommt jetzt dazu, dass rund 80 Personen falsch im Kollektivvertrag eingestuft sind und zusätzliche Kosten auf das Land und die TSD zukommen“, so Schweighofer.

Sozial-LR Christine Baur (Grüne) verweist darauf, dass diese Angelegenheit in die operativen Agenden der TSD fällt. Eine Anfrage an TSD-Geschäftsführer Harald Bachmeier wird von der TSD-Unternehmenskommunikation beantwortet. Mitarbeiter, die sich falsch eingestuft fühlen, könnten sich „jederzeit an die Personalabteilung wenden“, so die TSD. Die Entlohnung von Hilfskräften innerhalb der Kollektivverträge der Sozialwirtschaft Österreich stelle aber „kein TSD-Spezifikum“ dar, sondern sei „Diskussionsgegenstand auch in anderen Fällen“, so die TSD. Es bestehe eine enge Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsführung und „sämtlichen Gremien“, auch was die Einstufung von Mitarbeitern betrifft.

Laut Sachverhaltsdarstellung sind 47 Flüchtlingsbetreuer zum Teil als „Hilfskräfte im Flüchtlingswesen“ in der Verwendungsgruppe 3 des Kollektivvertrags eingestuft. In die Verwendungsgruppe 3 fallen beispielsweise Büropersonal für einfache Arbeiten oder Kindergartenhelfer in Ausbildung. Die Bezeichnung „Hilfskraft im Flüchtlingswesen“ dagegen gebe es gar nicht. „Die betroffenen Mitarbeiter verrichten dieselben Tätigkeiten wie Fachkräfte in der Flüchtlingsbetreuung“, schreibt die Gewerkschaft und zählt 21 konkrete Tätigkeitsbereiche auf. Für „Fachkräfte in der Flüchtlingsbetreuung“ sieht der Kollektivvertrag explizit die besser bezahlte Verwendungsgruppe 7 vor.

Das Thema betrifft auch rund 30 Security-Mitarbeiter, die von den TSD in der Verwendungsgruppe 3 statt 7 eingestuft seien. Die TSD hatten die Gebäudeüberwachung zunächst an Firmen ausgelagert. Im Zuge des auslaufenden Vertrages wechselte später ein Großteil der Securitys in die TSD. Die Gewerkschaft wirft den TSD vor, Ausbildung und Vordienstzeiten teils unzureichend berücksichtigt zu haben. Weiters seien vier TSD-Mitarbeiter als „Hausmeister“ angestellt, würden jedoch Tätigkeiten eines „Haustechnikers“ verrichten, weshalb sie ebenfalls in die Verwendungsgruppe 7 fallen würden http://www.tt.com/wirtschaft/standorttirol/13086266-91/lohndumping-verdacht-bei-asylbetreuung-des-landes.csp

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende 

 

Anfrage 

 

1)    Wann wurde die Anzeige durch die Gewerkschaft gegen die TSD-GmbH bzw. deren Organwalter und Geschäftsführer  bei der Tiroler Gebietskrankenkasse eingebracht?

2)    Wie viele Fälle umfasst diese Anzeige bzw. umfassen die Ermittlungen der Gebietskrankenkasse gegen die TSD-GmbH?

3)    Wurde die Finanzpolizei im Rahmen der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping bereits gegen die TSD-GmbH eingeschaltet?

4)    Wurden bzw. werden andere Einrichtungen der Asylbetreuung im Bundesland Tirol wegen Lohn- und Sozialdumping untersucht bzw. wird behördlich ermittelt?

5)    Wenn ja um wie viele Fälle handelt es sich seit 2010, aufgelistet nach Firmen und Jahren?