13823/J XXV. GP

Eingelangt am 13.07.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Vermögensbestände und -Struktur der Wirtschaftskammer

Die grundsätzliche Ausgestaltung der Kammer mit Zwangsmitgliedschaft und gesetzlich festgelegten Mitgliedsbeiträgen führt zu einem Einnahmeaufkommen für die Wirtschaftskammer, das nicht an dem tatsächlichen Bedarf für die Kernaufgaben der Wirtschaftskammer orientiert ist. Stattdessen ergibt sich aus vorherigen Parlamentarischen Anfragen, dass die Wirtschaftskammer über weit mehr finanzielle Mittel verfügt, als zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Vertreterin der Wirtschaft tatsächlich notwendig wären. Entsprechend ergibt sich daraus ein berechtigtes Interesse, detailliert zu erfahren, über welche Vermögensbestände die Wirtschaftskammer verfügt. Im Zuge regelmäßiger Abfragen dient diese parlamentarische Anfrage außerdem dazu, die aktualisierten Daten zu den bereits abgefragten Vermögensverhältnissen der Wirtschaftskammern zu erhalten.

Die Zwangsbeiträge zur Wirtschaftskammer stellen für Unternehmer_innen im Umfeld einer vergleichsweise hohen Abgabenquote eine weitere Belastungsquelle dar, so dass ihre Höhe regelmäßig kritisch hinterfragt werden muss. Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft wäre von einem, durch den Marktprozess angemessenem Mitgliedsbeitrag auszugehen, der von beiden Seiten als angemessen akzeptiert wird. Durch die gesetzlich festgelegte Mitglieds- und Beitragspflicht kann davon keine Rede sein, so dass die Mitgliedsbeiträge und die Tätigkeiten der Wirtschaftskammer auf politischer Ebene geprüft werden müssen.

Die Wirtschaftskammer verfügt, wie aus ehemaligen Anfragen hervorgehend, nicht nur über ein stattliches Vermögen. Sie ist in den vergangenen zehn Jahren auch zu einem Großanleger aufgestiegen. Insgesamt hatten Bundes- und Landeswirtschaftskammern im Jahr 2015 rund 542 Millionen Euro in Wertpapieren veranlagt.

Im Fall der Wirtschaftskammer werden die sprudelnden Einnahmen nicht in Vertretungsarbeit für die Unternehmer_innen und deren Anliegen investiert, sondern um die „schwarzen Geldspeicher“ zu füllen.

Um eine Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen, ist ein detaillierter Überblick über die Aktiva und Passiva der Wirtschaftkammern nötig.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.      Wie hoch waren die Aktive der Wirtschaftskammern jährlich seit 2010? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

a.      Wie hoch war jeweils das Anlagevermögen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

                                                  i.      Wie hoch war das Vermögen an Sachanlagen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

1.      Wie hoch war das Sachvermögen an Grundstücken? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

2.      Wie hoch war das Sachvermögen an Betriebs- und Geschäftsausstattung? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

3.      Wie hoch war das Sachvermögen an anderen Sachanlagen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

4.      Wie hoch war das Sachvermögen an Anlagen im Bau? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

                                                ii.      Wie hoch war das Vermögen an Finanzanlagen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

1.      Wie hoch war das Finanzvermögen an Wertpapieren? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

2.      Wie hoch war das Finanzvermögen an Beteiligungen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

3.      Wie hoch war das Finanzvermögen an Ausleihungen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

b.      Wie hoch war jeweils das Umlaufvermögen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

                                                  i.      Wie hoch war das Vermögen an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

                                                ii.      Wie hoch war das Vermögen an Wertpapieren? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

                                              iii.      Wie hoch war das Vermögen an Kassenbeständen und Guthaben bei Banken? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

2.      Wie hoch waren die Passiva der Wirtschaftskammern jährlich seit 2010? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

a.      Wie hoch war jeweils das Kapitalvermögen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

b.      Wie hoch waren jeweils die Rücklagen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

                                                  i.      Wie hoch waren die Investitionsrücklagen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

                                                ii.      Wie hoch waren die sonstigen Rücklagen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

c.       Wie hoch waren jeweils die Rückstellungen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

                                                  i.      Wie hoch waren die Pensionsrückstellungen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

                                                ii.      Wie hoch waren die Abfertigungsrückstellungen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

                                              iii.      Wie hoch waren die Wahlrückstellungen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

                                               iv.      Wie hoch waren die sonstigen Rückstellungen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

d.      Wie hoch war jeweils der Vermögen aus Verbindlichkeiten? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

                                                  i.      Wie hoch waren die Verbindlichkeiten aus Darlehen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

                                                ii.      Wie hoch waren die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

                                              iii.      Wie hoch waren die sonstigen Verbindlichkeiten? (Aufgeschlüsselt jährlich seit 2010-2016, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundeskammer)

3.      Auf welche Absolutwerte beliefen sich die Beitragseinnahmen der Wirtschaftskammern aus den erhobenen Umlagen gemäß § 121 f. Wirtschaftskammergesetz? (getrennt aufgeschlüsselt nach Grundumlage, Kammerumlage 1 und Kammerumlage 2  im Jahr 2016 und einzeln für jede Landeskammer)

a.      i.            Wie hoch waren davon die Beiträge, die an die Bundeswirtschaftskammer flossen? (im Jahr 2016)

4.      Gab es weitere Einnahmequellen neben den Mitgliedsbeitragszahlungen der Wirtschaftskammern?

a.      i.            Wenn ja, woraus und wie hoch waren diese Einnahmen? (jeweils in den Jahren 2015 und 2016 in Absolutbeträgen, für jede Landeskammer und die Bundeswirtschaftskammer)

5.      Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben? (jeweils in den Jahren 2015 und 2016 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Landeskammer und die Bundeskammer)

6.      Wie viele Mitarbeiter beschäftigte die Wirtschaftskammer im Jahr 2016? (einzeln für jede Landeskammer und die Bundeskammer in Vollzeitäquivalenten)

a.      i.            Wie hoch waren die daraus resultierenden gesamten Personalausgaben 2016? (als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Landeskammer und die Bundeskammer, ohne Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge)

7.      Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge entwickelt? (jeweils in den Jahren 2015 und 2016, einzeln für jede Landeskammer und die Bundeskammer)

a.      i.            Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den Gesamtausgaben? (jeweils in den Jahren 2015 und 2016, insgesamt und für jede Landeskammer und die Bundeskammer)

8.      Wie viel haben die  Wirtschaftskammern durch Gewerbestrafen gemäß §372 i.V.m. §369 GWO in den Jahren 2010-2016 eingenommen (für jede Landeskammer aufgeschlüsselt)?

9.      Wie viele Mitglieder hatte die Wirtschaftskammer in den Jahren 2010-2016? (Differenziert nach aktiven Mitgliedern und Mitgliedern insgesamt, einzeln für jedes Jahr)