14016/J XXV. GP

Eingelangt am 24.08.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Hannes Jarolim sowie zahlreicher Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres (ergeht auch an BMJ)

 

Begünstigung „privilegierten“ Täter durch österreichische Behörden?

 

 

Seit mehreren Jahren werden strafrechtliche Erhebungen gegen den steirischen Arzt Dr. Eduard Lopatka, der zwischenzeitig dankenswerter Weise und auch im Sinne des öffentlichen Interesses mit einem völligen Berufsverbot belegt wurde, durch die Staatsanwaltschaft des LG Graz geführt. Seit Anfang des Jahres ist unter der Geschäftszahl 25 St 252/14p nunmehr ein Strafverfahren anhängig, welches im Zusammenhang mit langjährigen massivsten sadistischen Attacken gegen seine eigene Familie steht.

Im Zuge des langjährigen Martyriums, welchem insbesondere die engste Familie von Lopatka ausgesetzt war, mussten Verhaltensweisen zuständiger staatlichen Behörden festgestellt werden, welche auch für nicht einschlägig juristische ausgebildete Bürgerinnen und Bürger zumindest den massiven Verdacht missbräuchlicher Ausübung des jeweiligen Amtes nahelegen. Abgesehen davon, dass den gequälten Kindern die in einem Rechtsstaat sonst eine Selbstverständlichkeit darstellenden amtlichen Unterstützungen versagt wurden, wurde offenbar auch sonst massiver Druck auf für die Wahrheitsfindung zuständige Stellen auszuüben versucht, um die Skandale um Lopatka zu vertuschen.

Die immer wieder festgestellte und völlig unnachvollziehbare Unterlassungen von Hilfeleistung durch zuständige Behörden wurde mit der Verwandtschaft des beschuldigten Täters zu einem Klubobmann im Nationalrat des Österreichischen Parlaments sowie einer dort ebenfalls vertretenen politischen Partei in Zusammenhang gebracht. Anders als durch unlautere und anmaßende politische Interventionen scheint das behördliche Fehlverhalten in dieser Skandalangelegenheit auch tatsächlich nicht erklärbar zu sein.

In ihrer Not und Bedrängung versuchten die Kinder von Dr. Eduard Lopatka auf unterschiedliche Weise Unterstützung zur Flucht aus ihrer ausweglosen Situation zu bekommen. Da zuletzt der Eindruck entstand, dass sogar Medien infolge der Ausübung immensen Drucks von einer angemessenen Berichterstattung und damit Unterstützung der Kinder und deren Mutter zurückschreckten, raffte sich die Familie verzweifelt zu einem Hilfeschrei im Wege einer Aussendung auf, in welcher Teile der ungeheuerlichen Vorkommnisse dargestellt wurden.

Wörtliche Zitate aus der Aussendung, welche klar für sich sprechen:

Wir leben seit Jahren in Todesangst vor unserem Vater und sind aufgrund nachgewiesener politischer Interventionen an die Öffentlichkeit gegangen.

Auch andere Betroffene haben Angst, vor der Behörde auszusagen oder eine Anzeige zu machen, weil sie negativen Konsequenzen befürchten...

..  weil wir im Laufe des Verfahrens den Eindruck bekommen haben, dass

uns gerade wegen des Familiennamens unseres Vaters bzw. aufgrund seiner Verwandtschaft zu einem ÖVP-Spitzenpolitiker Hilfen versagt und Fakten unterdrückt wurden.

Beispiele für die Unterdrückung von Fakten:

Ø  Die örtliche Polizei: Sie verweigerte die Protokollierung krimineller Handlungen des Beschuldigten, später wurde nur widerwillig

dokumentiert.

Ø  Der Bezirkshauptmann weigerte sich anfänglich trotz Meldung über kriminelle Handlungen des Beschuldigten, eine Anzeige zu machen. Und dies obwohl der hauseigene Amtspsychologe dies auch empfohlen hatte.

Ø  Kripo zögerlich: Obwohl unser Vater massive Drohungen gegen uns ausgesprochen hat („dass er unser Haus samt Inhalt in die Luft

sprengen will", „unser Mutter Säure ins Gesicht schütten will“, „mit

einer Glock das Hirn wegschießen will“...), verweigerte die Kripobeamtin

die Anzeige gegen ihn.

Ø  Ungeklärter „Selbstmord“: Als die „Geliebte“ unseres Vaters, die in

erster Linie eine Patientin von ihm war und zum damaligen Zeitpunkt psychische Probleme hatte, Angst bekam und sich von ihm trennte, wurde sie von einer weiteren Lebensgefährtin und Patientin unseres Vaters massiv bedroht. In ihrer Todesangst vertraute sie sich ihrem Vater an. Drei Tage nachdem dieser ihr Hilfe versprochen hatte, lag er erschossen mit einer nicht registrierten Waffe unseres Vaters da. Schmauchspuren konnten nicht festgestellt werden. Angehörige und die ihn betreuende Krankenschwester sagen, dass er an beiden Armen in seiner Beweglichkeit extrem eingeschränkt gewesen sei. Ein von der Tochter des Toten angestrengtes Verfahren u. a. wegen Ausnutzung des Autoritätsverhältnisses wurde eingestellt. Sie leidet heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Dass sie darüber in den Medien spricht, ist uE nicht das Ausnutzen einer „Bühne“ sondern ein Hilfeschrei.

Ø  Hausdurchsuchung: Als es endlich eine Hausdurchsuchung bei

unserem Vater gab, fanden die Behörden eine ausgebaute Festplatte

am PC. Der nächste für uns Kinder bestellte Gutachter aus Kärnten diagnostizierte, dass das Verhalten von Dr. L. schwere Auswirkungen auf uns hatte und belastet ihn damit.

Ø …….Ohne die Prominenz unseres Vaters bzw. seines Politikerbruders

hätten wir und möglicherweise auch andere betroffene PatientInnen

bereits Hilfe bekommen. Vielleicht hätte man sich mit der Analyse des Gewaltschutzzentrums befasst, das Untersuchungshaft für unseren

Vater empfohlen hat, weil eine schwere und unmittelbar bevorstehende Straftat durch ihn nicht ausgeschlossen werden kann

Diese erschreckenden und in der mangelnden Reaktion von Behörden kaum mehr nachvollziehbaren Geschehnisse fanden einen weiteren Höhepunkt darin, dass zuletzt sogar der renommierte Gerichtsgutachter Dr. Walzl das ihn zum Sachverständigen bestellt habende Gericht infolge monatelanger Interventionen von Kollegen und Politikern um seine Abberufung ersuchte.

Unverständlich ist auch, warum der Gerichtsgutachter Dr. Walzl überhaupt so lange als Gerichtsgutachter in dem Verfahren geführt wurde, wo er sich doch bereits im 2015 wegen seiner Freundschaft zur Familie des Bruders von Eduard Lopatka für befangen erklärt hatte.

Obwohl spätestens mit einer Anfrage an das Justizministerium (Anfragebeantwortung 10951/AB), dieses von den skandalösen Vorkommnissen informiert war, etwa auch darüber, dass es im Falle des renommierte Gerichtsgutachter Dr. Walzl zu massiven politischen Interventionen kam, erfolgte keinerlei erkennbare Reaktion dieses Ministeriums, welche als Schutz oder Unterstützung der gequälten Kinder von Dr. Lopatka zu erwarten gewesen wäre. So entstand insgesamt der unerträgliche Eindruck, dass Quälen der Kinder durch quasi politisch „Begünstigte“ anders behandelt wird, als im Falle „normaler“ Staatsbürger.

Angesichts der in Fachkreisen mit Unverständnis quittierten jüngsten Forderungen von Außenminister cand. jur Sebastian Kurz nach einer Änderungen der durch seine Partei lange Zeit (§§ 205a und 218 StGB) verschleppten Verschärfung von Sexualdelikten (mit „Pograpschen“ verunglimpft, nach den Silvestervorfällen von Köln in Deutschland aber als Vorbild bezeichnet), kommt der Beurteilung der hier aufgezeigten Verhaltensweise von Dr. Lopatka naturgemäß besondere Bedeutung zu.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres (sowie an das Bundesministerium für Justiz) folgende

 

Anfrage

 

An das Bundesministerium für Justiz:

1.    Hat das angerufenen Ministerium hinsichtlich des Verfahrens 25 St 252/14p einen in solchen Fällen üblichen Bericht der Staatsanwaltschaft gefordert?

a.    Wenn ja, wann und mit welchen Erkenntnissen, wenn nein warum nicht?

b.    Gab es Hinweise auf politische Interventionen und wenn ja durch wen und

wann?

2.    Wurden seit dem 20. Jänner 2017 (Datum der letzten diesbezüglichen Anfrage) Dienstbesprechungen zu dem Verfahren (25 St 252/14p) vorgenommen?

a.    Wenn ja, mit welchen Inhalt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Gab es Weisungen an die Staatanwaltschaft in den Verfahren um Dr. Eduard

Lopatka (va 25 St 252/14p) oder in dem Zusammenhang gegen Mitglieder von

Exekutive, Justiz oder Verwaltung seitens des angerufenen Ministeriums und wenn

ja, mit welchem Inhalt?

4.    Warum wurde der bestellte Gerichtsgutachter Dr. Walzl nicht bereits früher aufgrund augenscheinlicher Befangenheit abberufen?

5.    Warum wurden im Verfahren (25 St 252/14p) keine einstweiligen Maßnahmen getroffen, um die Betroffenen ausreichend zu schützen, und warum kam es zu keinen Wegweisungen an Dr. Lopatka mit Rückkehrverbot?

6.    Gab es seitens der Staatsanwaltschaft im Verfahren (25 St 252/14p) Rücksprache mit dem Gewaltschutzzentrum?

a.    Wenn ja, mit welchen Erkenntnissen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Zwei Regionalpolitiker (Namen sind bekannt) stehen im Verfahren (25 St 252/14p)

unter dem Verdacht der politischen Intervention, sowohl dem Sachverständigen Dr.

Walzl aber auch der Staatanwaltschaft gegenüber

a.    Gibt es hierzu bereits Ermittlungen?

b.    Seit wann sind dem angerufenen Ministerium diese Vorwürfe bekannt?

c.    Gab es in diesem Fall Weisungen an die Behörden?

An das Bundesministerium für Inneres:

1..   Gab es im Rahmen der Ermittlungen Weisungen an die Behörden des angerufenen Ministeriums und wenn ja, mit welchem Inhalt?

2..   Warum wurden von den Behörden keine einstweiligen Maßnahmen getroffen, um die Betroffenen ausreichend zu schützen, und warum kam es zu keinen Wegweisungen an Dr. Lopatka mit Rückkehrverbot?

 

 

3..   Gab es seitens der Behörden Rücksprache mit dem Gewaltschutzzentrum?

a.    Wenn ja, mit welchen Erkenntnissen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

4..   Zwei Regionalpolitiker stehen im Verfahren (25 St 252/14p) unter dem Verdacht der politischen Intervention, sowohl dem Sachverständigen Dr. Walzl aber auch der Staatanwaltschaft gegenüber

a.    Gibt es hierzu bereits Ermittlungen?

b.    Seit wann sind dem angerufenen Ministerium diese Vorwürfe bekannt?

c.    Gab es in diesem Fall Weisungen an die Behörden?