14076/J XXV. GP

Eingelangt am 20.09.2017
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Sicherheitspaket

 

Dem Vorblatt des Ministerialentwurfs zum geplanten Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2017 (325/ME XXV. GP) ist zu entnehmen, dass der Schwerpunkt des geplanten Sicherheitspakets auf der Einführung neuer Ermittlungsmaßnahmen liegt. Eine davon stellt die Überwachung verschlüsselter Nachrichten dar, die durch Installation eines Programms in dem zu überwachenden Computersystem erfolgen soll.

 

Weiters wird im Vorblatt ausgeführt: „Da das Know-How sowie die operative Umsetzung für die Durchführung der akustischen Überwachung als auch der Entwicklung bzw. Anschaffung der Überwachungssoftware iZm verschlüsselten Nachrichten lediglich im Bereich des BMI vorhanden sind, entstehen die finanziellen Auswirkungen des Vorhabens im Bereich des Innenressorts.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.         Wie stellt sich der Entwicklungsprozess des Programms von der Konzeption bis zum geplanten Einsatz im Detail dar?

2.         Haben Sie Arbeiten, insbesondere Planungs- und Programmierungsarbeiten, zur Herstellung des Programms in Auftrag gegeben?

3.         Wenn ja, wer wurde mit den Arbeiten beauftragt?

4.         Wenn ja, welche Kosten sind durch die Arbeiten entstanden?

5.         Haben Sie das Überwachungsprogramm oder eine Demoversion angekauft?

6.         Wenn ja, bei welchem Unternehmen?

7.         Wenn ja, welche Kosten waren mit dem Kauf verbunden?

8.         Sind Ihrem Ressort im Zusammenhang mit dem Überwachungsprogramm irgendwelche Kosten angefallen?

9.         Wenn ja, in welcher Höhe und welche Gegenleistung haben Sie dafür erhalten?