14084/J XXV. GP

Eingelangt am 20.09.2017
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Ing. Christian Höbart

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Bildung

 

betreffend plötzliche Umbenennung des BORG Guntramsdorf

 

Das Oberstufenrealgymnasium Guntramsdorf wurde mit 1. Februar 2017 verbundlicht und ist seit diesem Datum eine Bundesschule.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Guntramsdorf war sich bei der Namensgebung einig, dieses nach der Verbundlichung bei BORG Guntramsdorf zu belassen und zu nennen. Um so verwunderlicher war es, als in den ersten August-Tagen in einer „Nacht & Nebel“-Aktion beim BORG Guntramsdorf Schriftzug des Gymnasiums über dem Wort „Guntramsdorf“ der Name des Alt-Bürgermeisters Karl Sonnweber angebracht wurde.

Der Bürgermeister der Marktgemeinde Guntramsdorf, Robert Weber, zeigte sich in einem Facebook-Posting ebenfalls verwundert, und meinte, die neue Namensgebung weder beauftragt, noch davon gewusst zu haben. à Quelle: https://www.facebook.com/robert.weber.3720

Hier die bildliche Dokumentation des Sachverhaltes:

Vor der Adaptierung:

 

Nach der Adaptierung:

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Bildung nachstehende


Anfrage

 

1.)  Weiß das Bundesministerium für Bildung von dieser Namensänderung/Namensadaption?

 

2.)  Wenn JA - Wer hat diese Namensänderung/Namensadaption in Auftrag gegeben?

 

3.)  Wenn JA – Welche konkreten Kosten sind für die zusätzliche Anbringung der Buchstaben angefallen und wer trägt diese Kosten?

 

4.)  Wenn NEIN – Ist es überhaupt möglich, dass ohne Mitwissenheit und/oder ohne Auftrag des BMB eine Namensänderung einer Bundeschule vorgenommen werden kann/darf?

 

5.)  Waren Personen aus dem Umfeld der Marktgemeinde Guntramsdorf – Angestellte, ehemalige Angestellte, Politiker oder ehemalige Politiker – zum beschriebenen Sachverhalt im BMB vorstellig?

 

6.)  Wenn JA, wer waren diese Personen?