14088/J XXV. GP

Eingelangt am 20.09.2017
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend illegale Schächtung in der Steiermark

 

Wie die Kronen Zeitung berichtete, wurden kürzlich 17 Türken und ein Bauer am Landesgericht Graz wegen illegaler Schächtungen  zu Geldstrafen verurteilt. Nun ereignete sich in Heiligenkreuz am Waasen im Bezirk Leibnitz ein neuer Fall von Tierquälerei im Namen der Religion. Dort sollen mehrere Verdächtige zwei Schafe und sechs Ziegen zu Tode gequält haben. Anonym war eine Meldung bei der Gemeinde eingegangen, dass auf einem Bauernhof Tiere geschächtet würden. Sofort machten sich die Polizisten der Dienststelle Heiligenkreuz am Waasen auf den Weg zum angegebenen Ort. Als die Beamten ankamen, lag gerade ein Schaf mit zusammengebundenen Beinen am Boden, der tödliche Schnitt wäre gleich gesetzt worden. Das konnte ein rasch reagierender Beamter gerade noch verhindern.

In einem Tieranhänger daneben waren noch vier weitere Schafe untergebracht, vermutlich wären auch sie bald an der Reihe gewesen. Jede Hilfe zu spät kam jedoch für zwei Schafe und sechs Ziegen - sie lagen tot und ausgeblutet nebeneinander im Hof. Betäubung, wie es in Österreich eigentlich rechtlich vorgesehen ist, hatten sie keine erhalten, ein Tierarzt war auch nicht vor Ort. Stattfinden dürfen Schächtungen auch nur in zertifizierten Schlachthöfen.

Insgesamt waren 17 Personen vor Ort - den Deal mit dem ansässigen Bauern, der das Geld anscheinend brauchte, wurde von einem Nigerianer eingefädelt. Wie viele Menschen sich tatsächlich aktiv an der grausamen Schächtung beteiligt haben, ist noch nicht bekannt, es müssen noch weitere Einvernahmen durchgeführt werden. Die Muslime sollen schon seit zwei Jahrzehnten in Österreich leben, wollen aber von der Unrechtmäßigkeit nichts gewusst haben.

(Quelle:

http://www.krone.at/oesterreich/stmk-erneut-schafe-und-ziegen-zu-tode-gequaelt-illegal-geschaechtet-story-586494)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen folgende

 

 


Anfrage

 

1.    Ist Ihnen dieser Vorfall bekannt?

 

2.    Was passierte mit den geschächteten zwei Schafen und sechs Ziegen?

 

3.    Mit welcher Strafe muss dieser Hofbesitzer rechnen, der das Schächten auf seinem Hof erlaubte?

 

4.    Wird dieser Vorfall für den Hofbesitzer sonstige Konsequenzen haben?

 

5.    Mit welcher Strafe können die Schächter rechnen?

 

6.    Wurden sie daraufhin kontrolliert, ob sie eine abgeschlossene Ausbildung absolvierten, um das „Schächten in Ausnahmefällen“ auszuführen?

 

7.    Wo wäre der nächste zugelassene und registrierte Schlachtbetrieb gewesen, die in Ausnahmefälle das „Schächten“ erlauben?

 

8.    Welcher Amtstierarzt wäre für diesen Fall verantwortlich gewesen?