14101/J XXV. GP

Eingelangt am 20.09.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

 

betreffend Kosten der Rechtsberatung und für Rechtsmittelverfahren im Asylverfahren – Wer bezahlt sie und wer profitiert davon?

                                            

Die Tageszeitung „Die Presse“ berichtet am 7. Februar 2017 wie folgt:

 

Bundesverwaltungsgericht: Drei von vier Verfahren betreffen Asyl

Der Anstieg im Bereich Fremdenwesen und Asyl sei "überdimensional hoch", sagt BVwG-Präsident Harald Perl. Um dem Herr zu werden, müssten die derzeit 80 befristeten Planstellen verlängert werden, fordert er.

07.02.2017 um 12:33

Das vor drei Jahren eingerichtete Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist mit immer mehr Asyl-Entscheidungen befasst. Drei von vier aller neu anhängigen Beschwerdeverfahren stammten aktuell aus diesem Bereich, sagte Präsident Harald Perl am Dienstag. Dieser Anstieg sei "überdimensional hoch", aber keine Überraschung. Denn die große Zahl von Asylanträgen erreiche nun mit einer Verzögerung die Gerichtsbarkeit. Konkret gehe es um die Frage des Flüchtlingsschutzes, also etwa die Zuständigkeit sowie die Rechtmäßigkeit der Schubhaft. Für Perl ist es verständlich, wenn Flüchtlinge, die unter schwierigsten Umständen nach Österreich gekommen sind, alle Instanzen ausschöpfen.

Von 28.500 Verfahren betrafen im vergangenen Jahr 18.400, also etwa zwei Drittel, das Fremdenwesen. Im kommenden Jahr rechnet das BVwG mit insgesamt 31.000 Beschwerden, wovon circa 20.000 den Bereich Asyl berühren dürften - das Verhältnis also zumindest gleich bleibe. Zur Bewältigung des Anstiegs wünscht sich Perl, dass jene bis Ende des Jahres befristen 80 Planstellen beim nicht-richterlichen Personal für die kommenden drei bis fünf Jahre verlängert werden.

Mehrheit der sich beschwerenden Asylwerber aus Afghanistan


Die Mehrheit der Asylwerber, die Beschwerde beim BVwG einreichen, stammte in den vergangenen Jahren aus Afghanistan. 2016 waren es 33,2 Prozent, gefolgt von Flüchtlingen aus dem Irak (10 Prozent) und Syrien (9,2 Prozent). Auch der Erfolg einer Beschwerde nicht zumeist von der Herkunft der Menschen ab, so Präsident Perl. Ein großer Teil der Arbeit des BVwG mache die Einschätzung der Situation in den Herkunftsländern aus, da es sich ja um "Prognoseentscheidungen" handle. Aber auch in anderen Fachbereichen fällt das Bundesverwaltungsgericht seit drei Jahren Urteile - insgesamt sind seit dessen Gründung 83.000 Beschwerdeverfahren anhängig geworden. Perl: "Alle vier Minuten kommt ein neuer Fall." 73 Prozent bzw. 61.000 Verfahren davon seien bereits abgeschlossen. In etwa 96 Prozent sei das Urteil akzeptiert und keine Revision erhoben worden. Bei den restlichen habe der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zwei Drittel der BVwG-Entscheidungen bestätigt.

Die Vielfalt der Verfahrens-Themen stellte Michael Sachs, Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts, dar: So gehe es etwa bei Entscheidungen zu Casino-Lizenzen und öffentlichen Beschaffungen um viel Geld. In anderen Bereichen, wie etwa der Beschäftigung von Behinderten, seien wiederum einzelne Menschen persönlich betroffen. Und: "Wir sind getriebene, auch des EU-Rechts", erwähnte er Verfahren zu Richtlinien der Union. Brisant sind wiederum die Bereiche Videoüberwachung und Datenschutz.

Dass sich ein Gang zum BVwG durchaus auszahlen kann, zeigt wiederum die aktuelle Bilanz: 32,16 Prozent aller angefochtenen Behördenentscheidungen sind im Geschäftsjahr 2016 aufgehoben oder abgeändert worden. Mit der Qualität der Entscheidungen der untergeordneten Instanz habe dies allerdings nichts zu tun, betonte Perl. Zudem seien 55,42 Prozent bestätigt worden.“[1]

Die Asylstatistik 2016 des Bundesministeriums für Inneres zeigt es deutlich. Im Jahr 2016 wurden 42.285 Asylanträge gestellt. Rechtskräftig positiv erledigt wurden davon 27.552 Entscheidungen. Demgegenüber stehen 26.698 rechtskräftig negative Entscheidungen. Den größten Anteil aber machen die offenen Verfahren „Internationaler Schutz“ mit einer Summe von 76.409 im Jahr 2016 aus. Davon betrafen 63.912 die I. Instanz (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) und 12.497 die II. Instanz (Bundesverwaltungsgericht).[2]

Die Inanspruchnahme von Rechtsmitteln im Asylverfahren wird weiter steigen. Allein das Bundesverwaltungsgericht rechnet für 2017 mit ca. 20.000 Beschwerden für den Asylbereich vor allem aufgrund von Beschwerden gegen Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl. Weitere Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgericht an den Verfassungsgerichtshof oder Verwaltungsgerichtshof sind dabei noch nicht inkludiert und berücksichtigt!

Aufgrund der Tatsache, dass gem. § 49 BFA-Verfahrensgesetz Asylwerbern im Zulassungsverfahren kostenlos Rechtsberater zur Seite zu stellen sind bzw. gem. § 50 leg. cit. kostenlose beratende Unterstützung für Asylwerber im zugelassenen Verfahren vor dem Bundesamt eingerichtet werden kann, sowie gem. § 51 leg. cit. einem Fremden auf Grund eines Festnahmeauftrages kostenlos ein Rechtsberater zur Seite zu stellen ist, haben die Österreicher, welche mit der Flut an Asylanträgen konfrontiert sind, das Recht zu wissen, wer die Kosten, die damit in Zusammenhang stehen, bezahlt und wer davon profitiert bzw. Entschädigungszahlungen für diverse Rechtsberatung von Flüchtlingen erhält.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

ANFRAGE

 

1)    Welche Höhe wiesen die Entschädigungen für Rechtsberater gem. § 52 BFA-Verfahrensgesetz (kostenlose Rechtsberatung für Asylwerber beim Einbringen einer Beschwerde und dergleichen beim Bundesverwaltungsgericht) in den Jahren 2014, 2015 und 2016 auf? (Ersuchen um Aufgliederung nach Jahren, nach betrauten Rechtsberatern und nach betrauten juristischen Personen unter Anführung der jeweiligen Vertragssumme und der rechtlichen Grundlage)

2)    Mit wie vielen natürlichen Personen wurde ein Vertrag gem. § 48 BFA-Verfahrensgesetz in den Jahren 2014, 2015 und 2016 abgeschlossen und wie hoch waren die jeweiligen Entschädigungen pro Vertrag unter Nennung des Vertragspartners? (Ersuchen um Aufgliederung nach Jahren, nach der gesetzlichen Anspruchsgrundlage - § 52 BFA-VG, nach Datum des jeweiligen Vertragsabschlusses unter Anführung der Daten der Vertragspartner, der Vertragssumme, der Laufzeit des jeweiligen Vertrages, des Leistungsinhalts samt Stundenverzeichnis und des Datums der Leistungsabrechnung des bestellten Rechtsberaters)

3)    Mit wie vielen juristischen Personen wurde ein Vertrag gem. § 48 BFA-Verfahrensgesetz in den Jahren 2014, 2015 und 2016 abgeschlossen und wie hoch waren die jeweiligen Entschädigungen pro Vertrag unter Nennung des Vertragspartners? (Ersuchen um Aufgliederung nach Jahren, nach der gesetzlichen Anspruchsgrundlage - § 52 BFA-VG, nach Datum des jeweiligen Vertragsabschlusses unter Anführung der Daten der Vertragspartner, der Vertragssumme, der Laufzeit des jeweiligen Vertrages, des Leistungsinhalts samt Stundenverzeichnis und des Datums der Leistungsabrechnung des bestellten Rechtsberaters)

4)    Wie viele Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 beim Bundesverwaltungsgericht erhoben und wie wurden sie erledigt? (Ersuchen um Aufgliederung nach Jahren, Beschwerdeführer, Vertreter bzw. Rechtsberater gem. §§ 48 ff BFA-VG des Beschwerdeführers unter Anführung von Spruch bzw. Entscheidungsergebnis (Abweisung etc.))

5)    Wie hoch waren die Kosten der in Anspruch genommenen Verfahrenshilfe im Zusammenhang mit dem Erheben von  Rechtsmittel im Bereich Fremdenwesen und Asyl in den Jahren 2014, 2015 und 2016, welche bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts eingebracht wurden?

6)    Wie viele Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes im Fachbereich Fremdenwesen und Asyl wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts erhoben und wie wurden sie erledigt? (Ersuchen um Aufgliederung nach Jahren, Art der Rechtsmittelbehörde, Art des Rechtsmittels, Beschwerdeführer bzw. Einbringer des Rechtsmittels, Vertreter bzw. Rechtsberater gem. §§ 48 ff BFA-VG des Beschwerdeführers bzw. Einbringer des Rechtsmittels unter Anführung der Art der Entscheidung und des Entscheidungsergebnis)



[1] Quelle: http://diepresse.com/home/innenpolitik/5166199/Bundesverwaltungsgericht_Drei-von-vier-Verfahren-betreffen-Asyl#

[2] Quelle: http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Asylwesen/statistik/files/Jahresstatistik_Asyl_2016.pdf