1540/J XXV. GP

Eingelangt am 21.05.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend strafrechtlicher Ermittlungen wegen Panikverkäufen im Zusammenhang mit dem Salzburger Finanzskandal

BEGRÜNDUNG

 

Nachdem das enorme Ausmaß der Spekulationsverluste im Zusammenhang mit dem Salzburger Finanzskandal öffentlich bekannt wurde, wurde von Mitgliedern der Salzburger Landesregierung spätestens ab 15. Oktober 2012 ein Panikverkauf ungeahnten Ausmaßes gestartet. Dabei wurde nach übereinstimmenden Aussagen im Salzburger Untersuchungsausschuss keine externe Expertise beigezogen und nicht einmal das eigene Beratungsgremium Finanzbeirat konsultiert. Dadurch wurde ein Verlust von insgesamt mehr als 205 Millionen (laut Gutachten Prof. Lukas) unter bewusster Außerachtlassung der eigenen Richtlinien und Empfehlungen in Kauf genommen. Offensichtlich wurde der raschen Auflösung des Derivate-Pools oberste Priorität eingeräumt, obwohl wenige Wochen zuvor im Protokoll des Finanzbeirates vom 30. August 2012 noch vom Abbau mit der ruhigen Hand die Rede war.

Wie unprofessionell dieser Panikverkauf abgewickelt wurde, bestätigt auch ein entsprechender Rechnungshofbericht. Zu kritisieren ist dabei nicht nur die Vorgangsweise an sich, sondern auch die Tatsache, dass dieser Panikverkauf (Firesale) durch den seit 1. Oktober 2012 neu angestellten Mitarbeiter in der Finanzabteilung in Alleinverantwortung durchgeführt wurde. Es handelt sich dabei um den ehemaligen Mitarbeiter der Deutschen Bank, der viele Jahre lang als Kundenbetreuer die Finanzgeschäfte des Landes mit der Deutschen Bank abgewickelt hat.

Das Ergebnis des Firesales im Herbst 2012 ist entgegen den Berichten der Finanzabteilung vom 16. Jänner 2013 und entgegen einer Anfragebeantwortung durch die Salzburger Landesregierung vom 1. März 2013 jedenfalls kein Plus, sondern ein Minus von 66 Millionen Euro zuzüglich der Kosten von rund 150 Millionen Euro für nachgewiesene Einschüsse in diese Geschäfte. Für das Land Salzburg sind somit allein aus diesem Panikverkauf Kosten von mindestens 216 Millionen Euro entstanden.

Der Salzburger Finanzskandal ist derzeit auch Gegenstand eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Sind die Panikverkäufe der ehemaligen Salzburger Landesregierung, bei der der öffentlichen Hand laut Expertengutachten ein Schaden von EUR 205 Mio entstanden ist, Gegenstand eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens?

2.    Wenn ja, seit wann wird in diesem Zusammenhang ermittelt?

3.    Nach welchen Straftatbeständen wird in dem Zusammenhang ermittelt?

4.    Gegen wie viele Beschuldigte wird in diesem Zusammenhang ermittelt?

5.    Gegen wie viele Beschuldigte wurde das Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang aus welchem Grund bereits eingestellt?

6.    Welche Ermittlungsmaßnahmen wurden in diesem Zusammenhang durchgeführt?

7.    In welchem Verfahrensstadium befinden sich die Ermittlungen derzeit?

8.    Wann rechnen sie mit der Beendigung des Ermittlungsverfahrens?

9.    Wie oft wurde in diesem Zusammenhang an die Oberstaatsanwaltschaft berichtet?

10. Wie oft wurde in diesem Zusammenhang an das BMJ berichtet?

11. Kam es in diesem Zusammenhang zu Weisungen des BMJ an die Staatsanwaltschaften?

12. Falls die Panikverkäufe der ehemaligen Salzburger Landesregierung, bei der der öffentlichen Hand laut Expertengutachten ein Schaden von EUR 205 Mio entstanden ist, bislang nicht Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen waren: Wieso wurden bislang keine Ermittlungen eingeleitet?

13. Ist geplant auch in diesem Zusammenhang strafbehördliche Ermittlungen durchzuführen?

14. Falls nein, warum nicht?