Eingelangt am 23.05.2014
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Anfrage
der Abgeordneten Werner Neubauer, Dr.
Johannes Hübner
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Europa,
Integration und Äußeres
betreffend Selbstbestimmungsrecht
der Völker
In der Ausgabe vom 3./4. Mai 2014 der
Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“ werden Sie
folgendermaßen zitiert:
„Ich halte nichts
davon, den Leuten das Blaue vom Himmel zu versprechen. Freistaats- und
Unabhängigkeitsfantasien führen die Menschen in die Irre - man kann
das Rad der Zeit nicht zurückdrehen.“
Auf der Landesversammlung
der Südtiroler Volkspartei am 3. Mai 2014 haben Sie in Ihrer
Grußrede die Befürworter einer Südtiroler Selbstbestimmung als „Ewiggestrige,
die neue Grenzen aufziehen wollen“ bezeichnet.
Im Außenpolitischen Ausschuss vom 9.
April 2014 haben Sie zum Südtiroler Selbstbestimmungsrecht gesagt, dass
dies bereits durch die Autonomie und die Selbstverwaltung auf kommunaler und
regionaler Ebene verwirklicht sei.
Laut Ihren Informationen soll Anfang Juli
2014 auf Schloss Prösels in Südtirol ein Treffen zum Themenbereich
Südtirol stattfinden.
In diesem Zusammenhang stellen die
unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration
und Äußeres folgende
Anfrage
- Steht die
österreichische Außenpolitik weiterhin auf den Grundlagen des
schon in der Charta der Vereinten Nationen(Artikel 1 und 55) verankerten Selbstbestimmungsrechts
der Völker?
- Geht die
österreichische Außenpolitik weiterhin davon aus, dass dieses
Recht auch den Südtirolern zusteht?
- Sieht sich
Österreich weiterhin als Schutzmacht der Südtiroler und der
eigenständigen Existenz der beiden alteingesessenen Volkgruppen
(Ladiner und Deutsche)?
- Wird die
österreichische Außenpolitik Südtirol unterstützen,
wenn es in einer Volkabstimmung die Loslösung aus dem italienischen
Staatsverband beschließt?
- Worauf begründet
sich Ihre Aussage, dass das Selbstbestimmungsrecht durch die (innere)
Autonomie Südtirols verwirklicht wurde?
- Welche
völkerrechtlichen Grundlagen gibt es dafür?
- Wenn Sie von
Selbstbestimmung sprechen, meinen Sie das „Interne Selbstbestimmungsrecht“
(Innere Autonomie) oder das Selbstbestimmungsrecht der Völker, wie es
auch in Artikel 1 und 55 der Charta der Vereinten Nationen festgeschrieben
ist?
- Welche der beiden
Varianten wird die österreichische Außenpolitik künftig
verfolgen?
- Wer wird an dem
geplanten Treffen im Juli 2014 auf Schloss Prösels teilnehmen?
- Welche konkreten Themen
sollen dort besprochen werden?
- Werden Sie den
Mitgliedern des Außenpolitischen Ausschusses vom Ergebnis dieser
Tagung Bericht erstatten?