1601/J XXV. GP

Eingelangt am 23.05.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Amtshandlung im Zuge der Demonstrationen am 17.05.2014

 

 

Am 17. Mai 2014 fand in Wien anlässlich der bevorstehenden EU-Wahl eine angemeldete Demonstration der Identitären Bewegung Österreich statt. Wie zu erwarten, gab es eine von links-anarchistischen Gruppierungen der "Offensive gegen Rechts" organisierte Gegendemonstration, die ganz offensichtlich so eskalierte, dass sich die Polizei gezwungen sah, gegen diese Linkschaoten einzuschreiten und zahlreiche Randalierer festzunehmen, sowie Tränengas einzusetzen. Eine junge weibliche Chaotin, die von der Polizei festgenommen werden sollte, gab an Unterleibsschmerzen zu haben und wurde daraufhin ins Krankenhaus gebracht.

Nach dem Ende der Demonstration wurde die Polizei von nahezu allen Medien beschuldigt einer schwangeren Frau in den Bauch getreten zu haben. Diese hätte in weiterer Folge ihr ungeborenes Kind verloren.

Damit versuchte die betroffene Frau sowie die Organisatoren die angebliche Polizeigewalt zu untermauern und hoffte auf einen Mitleidseffekt der Bevölkerung. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft wurde daraufhin der ärztliche Befund der Frau beschlagnahmt, die angegebene Schwangerschaft stellte sich als reine Erfindung und Schutzbehauptung dar.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

        Wie viele Beamte wurden während ihres Einsatzes bei der Gegendemonstration verletzt?

        Konnte der in den Zeitungen abgebildete Steinschleuder-Schütze gefasst werden?

        Sind Ihre Beamten angehalten, schwangere Frauen im Zuge einer Amtshandlung einer besonderen Behandlung zu unterziehen?

        Wenn ja, welche genau?

        Gibt es Hinweise darauf, dass durch die von der Frau vorgeschobene Schwangerschaft eine Straftatverdunkelung stattfinden hätte sollen?

            Wenn ja, sind Fälle vorgeschobener Schwangerschaften schon in der Vergangenheit dazu verwendet worden, um bei Amtshandlungen Druck auf Beamte auszuüben?