167/J XXV. GP

Eingelangt am 28.11.2013
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Anfrage

 

des Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Seegrundstück für geplantes Hotelprojekt „Lacus“ Felix in Gmunden

BEGRÜNDUNG

 

Seit Juni 2004 finden Vorbereitungen für einen Hotelbau im Seeuferbereich des Traunsees statt. Dieses Projekt unter dem Namen „Lacus Felix“ wurde wiederholt auch öffentlich thematisiert und Verfahrensmängel wurden sowohl vom Rechnungs-hof als auch von der Volksanwaltschaft festgestellt.

Laut Medienberichten vom August 2013 wurde das Areal für den geplanten Hotelbau durch Ing. Peter Freunschlag und einer Investorengruppe übernommen.

In meiner Anfrage 9093/J vom 8. Juli 2011 wurde mir nur unvollständig oder nicht auf konkrete Fragen bezüglich der Nutzung oder des Verkaufs von See-Uferflächen an die Projektbetreiber des Hotels gegeben.

Aus öffentlich zugänglichen und genehmigten Widmungsplänen für das Hotelprojekt geht hervor, dass auch Flächen der Parzelle 242/1 der Katastralgemeinde 42160 Traundorf von einer Bebauung durch das Hotelprojekt betroffen sind. Die Parzelle 242/1 befindet sich laut Grundbuchauszug vom 25. 09. 2013 im Besitz der Republik Österreich (Österreichische Bundesforste).

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)   Besteht weiterhin ein Vertrag bezüglich der teilweisen Nutzung der Parzelle Nr. 242/1, GB Traundorf seitens der Gemeinde Gmunden im Bereich des geplanten Hotelbaus? Wenn ja, wann wurde der Vertrag abgeschlossen und wie lang ist seine Geltungsdauer? Wenn nein, wie wird diese Fläche seitens der ÖBF AG bzw. allfälliger Pächter/Käufer derzeit genutzt?


2)   Wurden Seegrundstücke bzw. Seeflächen aus dem Eigentum der Republik Österreich bzw. der ÖBF AG an eine der bisherigen Projektträger für das Seehotel Felix Lacus (Asamer-Toskana Hotelerrichtungs KG, Lacus Felix Hotelerrichtungs- und Verwaltungs GmbH, Kommerzialrat Hans Asamer bzw. Asamer Familienholding GmbH) oder an die Stadtgemeinde Gmunden oder an den Verein zur Förderung der Infrastruktur der Stadtgemeinde Gmunden & Co KG verpachtet oder verkauft? Wenn ja, um welche Grundstücksnummern handelt es sich, wie groß sind diese, auf welche Dauer bzw. zu welchem Quadratmeter-Preis wurde verkauft oder verpachtet?

 

3)   Wurden Seegrundstücke an den laut Medienberichterstattung nachfolgenden Eigentümer Ing. Peter Freunschlag oder Gesellschaften wie die GPM-Group oder die Raiffeisenlandesbank OÖ als Investor übertragen, oder ist geplant solche im laufenden Jahr zu übertragen oder zur Nutzung zu überlassen?

 

4)   Gab es seit 2006 Grundstücksverkäufe oder Grundstückstäusche zwischen der ÖBF AG und Gesellschaften oder Personen die unter Punkt 2 und 3 genannt wurden? Wenn ja, um welche Flächen handelt es sich dabei und welche Widmungen bzw. Grundstückspreise bildete die Grundlage dieser Transaktionen und wie hoch war das Gesamtvolumen dieser Geschäfte?

 

5)   Wurde das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft oder die ÖBF AG als Eigentümer-Vertreter im Rahmen der Umwidmungsverfahren ausreichend eingebunden? Wenn ja, welche konkrete Stellungnahmen wurden von Seiten des Ministeriums bzw. der ÖBF AG in dieser Causa bisher abgegeben?

 

6)   Inwiefern berücksichtigte das BMLF bzw. die ÖBF AG die negative Stellung-nahme des Amtes der OÖ Landesregierung betreffend Naturschutz in der eigenen Bewertung des Projektes aus Sicht des Natur- und Landschafts-schutzes?