1690/J XXV. GP

Eingelangt am 06.06.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Familie und Jugend

betreffend Finanzierung des kostenlosen verpflichtenden Kindergartenjahrs

BEGRÜNDUNG

 

Zur teilweisen Abdeckung der bei Ländern, Gemeinden und Erhaltern durch das verpflichtende kostenlose Gratis-Kindergartenjahr entstehenden Mehrkosten stellte der Bund in den Kindergartenjahren 2009/2010 bis 2012/2013 Zuschüsse von insgesamt 280 Mio. EUR bzw. 70 Mio. EUR je Jahr zur Verfügung.

Im Jahr 2013 wurde die Vereinbarung mit den Ländern über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen um zwei Jahre bis zum Jahr 2014/2015 verlängert. Eine finanzielle Absicherung des Gratis-Kindergartenjahrs bleibt derzeit offen.

Weder im Budget 2014 noch im Jahr 2015 sind Mittel für eine qualitative Evaluierung des Gratis-Kindergartenjahres veranschlagt. Evaluationen fanden bislang auf quantitativer Ebene statt und reduzierten sich auf die Analyse ob sich die Betreuungsquote der 5-Jährigen durch die Maßnahme erhöht hat. Aussagen, inwiefern der Gratispflichtkindergarten die Bildungsmöglichkeiten und Startchancen der 5–Jährigen unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft verbesserte, können ohne qualitative Analyse nicht getätigt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    In welcher Höhe sind Mittel ab 2015 für die Fortführung des Gratis-Kindergartenjahres veranschlagt?

2.    Können sie garantieren, dass es in dieser Legislaturperiode aus budgetären Zwängen zu keiner Rücknahme des kostenlosen verpflichtenden Kindergartenjahres kommen wird?


3.    Wann werden Verhandlungen über eine Fortführung der 15a-Vereinbarung betreffend das kostenlose verpflichtende Kindergartenjahr aufgenommen werden?

4.    In welcher Höhe sind Mittel im Budget 2014 sowie 2015 für die quantitative Evaluierung des kostenlosen Kindergartenjahrs vorgesehen?

5.    Sollte die 15a-Vereinbarung betreffend kostenloses verpflichtendes Kindergartenjahr fortgeführt werden, welchen Stellenwert hätte für Sie die Aufnahme der qualitativen Evaluierung in die Vereinbarung  in ihren Verhandlungen mit den Ländern?

6.    Lt. RH-Bericht Bund 2013/11 „Kinderbetreuung 0-6-Jährige“ waren für die Evaluierung des Gratispflichtkindergartens für den Zeitraum 2010-2013 12 Mio Euro vorgesehen. Ausgegeben wurden für die Evaluierung jedoch nur 14.000 Euro. Was passierte in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 mit den jeweils budgetierten 3 Mio Euro bzw. der Differenz? Wofür wurden die Mittel konkret eingesetzt?

7.    Die Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres findet sich im Regierungsübereinkommen. Für die Umsetzung ist 2014 und 2015 nichts budgetiert. Ist für sie die Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres denkbar, das für Familien nicht kostenlos sein wird?

8.    Wenn ja, wann wird dieses eingeführt?

9.    Laut Regierungsübereinkommen soll beim zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr neben der Sprachkompetenz auch der Entwicklungsstand des Kindes analysiert werden. Für die Überprüfung des Sprachstandes gibt es bereits ein entwickeltes Prozedere. Nach welchem Verfahren soll der Entwicklungsstand des Kindes getestet werden?

10. Mit welchen Kosten würden sie beim zweiten verpflichtenden kostenlosen Kindergartenjahr rechnen, wenn nur jene Kinder verpflichtet werden, die Sprach- und Entwicklungsdefizite aufweisen?

11. Mit welchen Kosten rechnen sie bei der Einführung eines zweiten verpflichtenden kostenlosen Kindergartenjahres, wenn alle Kinder dazu verpflichtet würden?

12. Wurde der Bundeszuschuss von insgesamt 15 Mio Euro zwischen 2008 und 2010 für die sprachliche Frühförderung von den Bundesländern voll ausgeschöpft?

13. Wenn nein, welche Bundesländer, haben Mittel in welcher Höhe nicht abgeholt?