1713/J XXV. GP
Eingelangt am 12.06.2014
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kickl, Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Mindestsicherung und Hartz IV
Die Ausländer liegen den deutschen Steuerzahlern immer stärker auf der Tasche. Aktuell veröffentlichte das Münchner Nachrichtenmagazin Focus eine Statistik, aus der hervorgeht, dass insgesamt 1,2 Millionen Ausländer in Deutschland nicht weniger als 6,7 Milliarden Euro aus dem Hartz-IV-Topf im Jahr 2013 erhalten haben. Von diesen 1,2 Millionen ausländischen Hartz-IV-Beziehern sind rund 300.000 EU-Bürger und 900.000 Drittstaatsangehörige(Tabelle 1). Unter den Drittstaatsangehörigen machen Türken mit 348.263 Hartz-IV-Bezieher die größte Gruppe aus und kassieren insgesamt 1,9 Milliarden Euro aus diesem Sozialtopf. Bei den EU-Bürgern sind die größte Gruppe die Polen mit knapp 70.000 Hartz-IV-Beziehern, gefolgt von den Italienern, den Griechen, Bulgaren und Rumänen. (Tabelle 2)
Da eine solche Entwicklung auch in Österreich droht bzw. bereits im Gange ist, fordert die FPÖ die Einführung des Herkunftslandsprinzips bei der Mindestsicherung sowie ein Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich, das vor allem auch Beschränkungen des Zuzugs auf den österreichischen Arbeitsmarkt sowohl von EU-Bürgern als auch Drittstaatsangehörigen umfassen soll. Mit diesen Maßnahmen soll eine Überforderung des österreichischen Sozialsystems und damit eine Unfinanzierbarkeit zu Lasten der österreichischen Steuerzahler unterbunden werden.
SPÖ und ÖVP verschließen gegenüber diesen Entwicklungen allerdings in fortgesetzer Art und Weise ihre Augen und weigern sich sogar, statistisches Material über den Abfluss österreichischer Steuergelder an EU-Ausländer und Drittstaatsangehörige gegenüber dem österreichischen Parlament und den Steuerzahlern offenzulegen. Bundesminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) und sein Ressort machen aus den Daten über die Mindestsicherung bzw. die Arbeitslosengelder für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige ein großes Geheimnis. Man erklärt dies damit, dass dies nicht relevant sei, obwohl es hier um österreichische Steuergelder geht. Wenn man die deutschen Zahlen „herunter rechnet“, dann sieht man allerdings die Relevanz einer solchen Auswertung.


Konfrontiert mit diesen besorgniserregenden Zahlen, die die deutsche Bundesagentur für Arbeit erhoben hat, möchte Deutschland die Einwanderung in den Sozialstaat nun offensichtlich gesetzlich stoppen. Die rot-schwarze Bundesregierung möchte gesetzlich festlegen, dass EU-Bürger nach sechs Monaten Arbeitssuche ausgewiesen werden können, wenn sie keine Aussicht auf eine Beschäftigung haben. Ausländern soll generell die Einreise bis zu fünf Jahren verweigert werden können, wenn sie sich ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland erschlichen haben, etwa durch eine Scheinehe oder ein Scheingewerbe.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Wie setzten sich die Bezieher von Mindestsicherung in Österreich, analog zur deutschen Statistik bei Hartz IV-Beziehern aufgegliedert nach In- und Ausländern, EU-Bürgern, Drittstaatsangehörigen nach Herkunftsstaaten bzw. Staatsbürgerschaften usw. aufgegliedert für die Jahre 2012 und 2013 bzw. 1.Quartal 2014 zusammen?
2. Wie verteilt sich diese in Punkt 1. abgefragte Zusammensetzung auf die einzelnen Bundesländer?
3. Welche Kosten aus der Mindestsicherung für die Bezieher sind aufgegliedert nach In- und Ausländern, EU-Bürgern, Drittstaatsangehörigen, Herkunftsstaaten bzw. Staatsbürgerschaften usw. aufgegliedert für die Jahre 2012 und 2013 bzw. 1.Quartal 2014 entstanden?
4. Warum ist die deutsche Bundesregierung in der Lage, statistisch aufzugliedern, wie sich die Gruppe der Hartz IV Bezieher nach In- und Ausländern, EU-Bürgern, Drittstaatsangehörigen usw. zusammensetzt, nicht aber das BMASK bei den Mindestsicherungsbeziehern?
5. Wenn das BMASK bzw. das AMS oder die Statistik Austria tatsächlich über kein entsprechendes Zahlenmaterial verfügt, werden Sie dafür Sorge tragen, dass solche Statistiken in Zukunft bzw. auch für die Vergangenheit erhoben und ausgewertet werden?
6. Welche Maßnahmen setzt Österreich um die Einwanderung in den Sozialstaat zu stoppen?
7. Wie bewerten Sie insbesondere den Vorschlag der schwarz-roten Bundesregierung in Berlin, dass EU-Bürger nach sechs Monaten Arbeitssuche aus Deutschland ausgewiesen werden können, wenn sie keine Aussicht auf eine Beschäftigung haben?
8. Wie bewerten Sie insbesondere den Vorschlag der schwarz-roten Bundesregierung in Berlin, dass Ausländern(EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen) generell die Einreise bis zu fünf Jahren verweigert werden kann, wenn sie sich ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland erschlichen haben, etwa durch eine Scheinehe oder ein Scheingewerbe?