1744/J XXV. GP

Eingelangt am 12.06.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Hermann Krist

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Strafrechtliche Anti-Doping-Bestimmungen - Kriminalpolizeiliche oder staatsanwaltlich angeordnete Ermittlungen im Jahre 2013“

Mit der AB 13937/XXIV.GP vom 03.04.2013 wurden von der damaligen Innenministerin die Fragen des Fragestellers Abg. z. NR a.D. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage zuletzt beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen     Zahlen und Informationen für 2013 zu erhalten, zumal eine Novellierung des ADBG ansteht.

Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.      Zu wie vielen strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes nach dem ADBG kam es 2013 durch die Kriminalpolizei von Amtswegen oder im Auftrag der Staatsanwaltschaft? Wie viele Personen waren von diesen Ermittlungen betroffen (Aufschlüsselung nach Bundesländern)?

2.      Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz kam es im Jahr 2012 (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?


3.       Welche Tatbestände des § 22a Anti-Doping-Bundesgesetz wurden dabei zur Anzeige

gebracht (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

4.       Welche weiteren Delikte und Tatbestände wurden in diesem Zusammenhang

jeweils noch mitangezeigt (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw.

Staatsanwaltschaften)?

5.       Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 22 a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping Bundesgesetz

(Gendoping) wurden 2013 erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw.

Staatsanwaltschaften)?

6.       Welche weiteren Delikte und Tatbestände wurden in diesem Zusammenhang

jeweils noch mitangezeigt (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw.

Staatsanwaltschaften)?

7.       Wie viele gerichtliche Anzeigen wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren

Handlungen insbesondere wegen § 176 StGB und/oder § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz-

wurden im Jahr 2013 gegen so genannte Fitnessstudios bzw. gegen deren Betreiber in

Österreich erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

8.       Welche weiteren Delikte und Tatbestände wurden in diesem Zusammenhang jeweils noch

mitangezeigt (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

9.       Gegenüber wie vielen SportlerInnen, die eines Dopingvergehens verdächtigt bzw. denen

ein Dopingvergehen nachgewiesen wurden seit 2013 gerichtliche Strafanzeigen wegen

Verdacht des (gewerbsmäßigen) Sportbetruges erstattet (Aufschlüsselung auf

Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

10.   Welche weiteren Delikte und Tatbestände wurden in diesem Zusammenhang jeweils noch

mitangezeigt (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

11.   In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2013 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen)

durch die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts

einer strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG Auskünfte über Daten einer

Nachrichtenübermittlung eingeholt sowie eine Telefonüberwachung durchgeführt

(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?


12.   In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2013 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen)

wegen des Verdachts einer (oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere wegen §

22 a ADBG Auskünfte über Bankkonten und Bankgeschäfte eingeholt (§ 109 Z 3 StPO)

(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

13.   In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2013 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen)

wegen des Verdachts einer (oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere wegen §§

22 a ADBG eine optische und akustische Überwachung von Personen durchgeführt

(Lauschangriff) (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw.

Staatsanwaltschaften)?

14.   In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2013 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen)

durch die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts

einer strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG eine Durchsuchung von Orten (z.B.

Hausdurchsuchungen) und Gegenständen (nach § 117 Z 2 lit A und lit b) durchgeführt

(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

15.   In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2013 im Zusammenhang mit Dopingverstößen wegen

des Verdachts von gerichtlich strafbaren Handlungen - insbesondere wegen

§ 22 a ADBG - zu verdeckten Ermittlungen durch die Kriminalpolizei (Ersuche jeweils

um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

16.   Unter welchen Voraussetzungen sind nach der neuen Rechtslage im ADBG Einsätze verdeckter Ermittler bzw. verdeckte Testkäufe von Dopingmitteln im Rahmen kriminalpolizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher bzw. gerichtlich angeordneter Ermittlungen zulässig? Wie ist dies konkret geregelt?

17.   In welchen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind nach Kenntnis des Ressorts das Inverkehrbringen von Dopingmitteln (d.h. verbotene Stoffe nach der UNESCO- Konvention) und/oder das Anwenden von Dopingmitteln an Personen gerichtlich strafbar?

18.   In welchen Mitgliedsstaaten der EU gibt es eine Besitzstrafbarkeitsregelung von sog. Dopingmitteln? Wie ist dies jeweils geregelt?

19.   In welchen Mitgliedsstaaten der EU ist die Anwendung verbotener Methoden im Sport (z.B. Blutdoping) strafrechtlich verboten? Wie ist dies geregelt?


20.   ln welchen Mitgliedsstaaten der EU ist „Gendoping" strafrechtlich verboten?

Wie ist dies geregelt?

21.   In welchen Mitgliedsstaaten der EU gibt es bei Doping im Sport einen eigenen gerichtlich strafbaren Tatbestand „Sportbetrug“?

22.   Wie beurteilt das Ressort die nun geltenden strafrechtlichen Bestimmungen im ADBG? Sieht das Ressort auch Schwierigkeiten bei der Erfassung von Verstößen gegen das

ADBG als Betrug?

23.   Treten Sie, wie auch andere Mitgliedsstaaten dafür ein, die Anti-Doping-Gesetze der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten - insbesondere die strafrechtlichen Bestimmungen - zu verschärfen und auf EU-Ebene zu vereinheitlichen? Wenn nein, warum nicht? Welche Mitgliedsstaaten sprechen sich gegen die Harmonisierung aus?

24.   Ist die europäische Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden im Sinne der Zielsetzungen des EU-Weißbuchs Sport und der Entschließung des Europäischen

Parlaments im Kampf gegen Doping bereits institutionalisiert? Wenn ja, ist das BMI eingebunden? Wenn nein, woran ist dies bislang gescheitert?

25.   Gab es im Jahr 2013 bei Dopingverdacht gemeinsame Ermittlungsgruppen nach Art. 13

des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedsstaaten

der Europäischen Union, BGBl. III Nr. 65/2005 mit anderen EU Mitgliedsstaaten?

26.   Wenn ja, mit welchen Mitgliedsstaaten? Welche Ergebnisse wurden durch die Ermittlungsgruppen erzielt?

27.   Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Ressorts im Jahr 2012 gemeinsam mit dem BMLVS, BMG, BMF, BMJ und der NADA Austria GmbH ergriffen, um den

kriminell organisierten Schwarzmarkt für Dopingmitteln (Anabolika, Steroide etc.) in Österreich zu bekämpfen (siehe beispielsweise diesbezügliche Spam-mails)?

Wie sieht die interne Kooperation zwischen den mit diesen Problemen befassten und zuständigen Bundesministerien aus? Welche diesbezüglichen Maßnahmen sind 2012 insgesamt geplant?


28.   In welcher Form wurde seitens des BMI mit dem BMF (Zoll), BMLVS (Sektion Sport), BMJ, BMG (AGES) und mit der NADA Austria GmbH bei Verdacht einer (oder

mehrerer) gerichtlicher strafbarer Handlung nach § 22 a ADBG u.a. zusammengearbeitet? Welche diesbezüglichen Maßnahmen wurden im Jahr 2012 ergriffen?

Wie soll im Jahr 2013 mit diesen Bundesministerien bzw. der NADA Austria GmbH

zusammen gearbeitet werden?

29.   Wie beurteilt das Ressort seit Inkrafttreten der ADBG-Reform in Angelegenheiten der Dopingbekämpfung (d.i. § 84 a AMG bzw. § 22 a ADBG) die Zusammenarbeit zwischen der Justiz (Staatsanwaltschaft) mit der Kriminalpolizei?

30.   Soll aus Sicht des Ressorts bei einer zukünftigen Novelle des ADBG eine

Anzeigeverpflichtung für die NADA-Austria bei Vorliegen des Verdachts einer strafbaren Handlung (z.B. § 22a ADBG) normiert werden?

31.   Welche Haltung nehmen Sie zu einer Sonderstaatsanwaltschaft im Justizressort zur Bekämpfung von Doping im Sport ein? Könnte dies die Ermittlungstätigkeit des BKA erleichtern?

32.   Halten Sie es für sinnvoll zu einer effektiveren Dopingbekämpfung die Strafbestimmungen im österreichischen Anti-Doping-Bundesgesetz zu ergänzen? Wenn ja, in welchem Umfang?

33.   Wie viele Todesfälle aufgrund der Einnahme von Dopingmitteln wie Anabolika, Steroide etc. von SportlerInnen, Bodybuilderlnnen oder BesucherInnen von Fitnessstudios sind Ihnen in Österreich im Jahr 2012 bekannt geworden (Aufschlüsselung der Anzahl auf Bundesländer)?