1749/J XXV. GP

Eingelangt am 12.06.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Bedarfsorientierte Mindestsicherung für Drittstaatenangehörige“

 

Während andere Länder das soziale Leistungsspektrum reduzieren, führte Österreich die BMS als Nachfolgerin der Sozialhilfe ein. Nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe" ist die BMS nicht nur Schutz vor Armut, sondern vor allem ein wichtiger Schritt zurück ins Arbeitsleben.

EU-rechtlich Inländern gleichgestellte Gruppen können Mindest­sicherung mit Rechtsanspruch beziehen. Durch die Einführung der Bedarfsorientierte Mindestsicherung wurde auch der Zugang zur Sozialhilfe für Drittstaatenangehörige leichter.

 

 „Rechtsansprüche auf Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind für alle Personen vorzusehen, die zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind. Dazu gehören jedenfalls

1.

österreichische Staatsangehörige einschließlich ihrer Familienangehörigen;

2.

Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte;

3.

EU-/EWR-BürgerInnen, Schweizer Staatsangehörige und deren Familienangehörige, jeweils soweit sie durch den Bezug dieser Leistungen nicht ihr Aufenthaltsrecht verlieren würden;

4.

Personen mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt–Familienangehörige“;

5.

Personen mit einem Niederlassungsnachweis oder einer unbefristeten Niederlassungsbewilligung.“[1]

 

 


Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

1.    Wie viele Personen beziehen derzeit insgesamt die Mindestsicherung in Österreich?

2.    Wie viele davon sind österreichische Staatsangehörige einschließlich ihrer Familienangehörigen?

3.    Wie viele davon sind Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte und aus welchen Ländern stammen diese jeweils?

4.    Wie viele davon sind EU-/EWR-BürgerInnen und aus welchen Ländern stammen diese jeweils?

5.    Wie viele davon sind Schweizer Staatsangehörige und deren Familienangehörige?

6.    Wie viele davon sind Personen mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt–Familienangehörige“ und aus welchen Ländern stammen diese jeweils?

7.    Wie viele davon sind Personen mit einem Niederlassungsnachweis oder einer unbefristeten Niederlassungsbewilligung und aus welchen Ländern stammen diese jeweils?

 

 

 



[1] Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung
StF:
BGBl. I Nr. 96/2010