175/J XXV. GP

Eingelangt am 03.12.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Unterhaltssicherung von Kindern

BEGRÜNDUNG

 

Für Alleinerziehende ist das Risiko in Armut zu leben besonders hoch. Knapp 30% der Alleinerziehenden leben derzeit unter der Armutsgrenze oder sind armutsgefährdet. Die Sicherung des Unterhalts für Kinder ist ein wesentlicher Baustein im Kampf gegen Armut in Familien.

Viele Alleinerziehende haben große Probleme den Unterhaltanspruch für ihre Kinder durchzusetzen. Der Unterhaltsvorschuss ist derzeit von der Einbringlichkeit des Unterhalts vom geldunterhaltspflichtigen Elternteil abhängig. Dh. Nur wenn Aussicht besteht, dass der vom Staat vorgestreckte Unterhalt auch zurückgezahlt wird, wird der Unterhaltsvorschuss gewährt. Die lange Dauer der Verfahren über Unterhaltsansprüche verursachen insbesondere bei einkommensschwachen Elternteilen finanzielle Engpässe. Problematisch sind auch Unterhaltshöhen, die in vielen Fällen nicht in der Lage sind, die prekären sozialen Situationen der Unterhaltsberechtigten zu beseitigen.

Die schwierigste Situation erleben jedoch Kinder, deren zweiter Elternteil unbekannt, verstorben, im Ausland inhaftiert ist bzw. aufgrund von Krankheit oder Arbeitslosigkeit seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommen kann. In all diesen Fällen kann überhaupt kein Unterhaltstitel und somit auch kein Unterhaltsvorschuss erreicht werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele minderjährige Kinder erhielten im Jahr 2008, 2009, 2010, 2011,2012 einen Unterhaltsvorschuss?

2.    Wie viele Anträge auf Unterhaltsvorschuss wurden im Jahr 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 abgewiesen?

3.    Aus welchen Gründen?

4.    Liegen ihrerseits Schätzungen vor, wie viel Prozent aller Kinder derzeit aufgrund eines fehlenden Unterhaltstitel gar keinen Unterhaltsvorschuss erhalten?

5.    Wie viele UnterhaltsschuldnerInnen konnten den Unterhaltsvorschuss im Jahr 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 nicht zurückzahlen?

6.    Wie verhalten sich die Auszahlungen und Rückzahlungen im Jahr 2008, 2009, 2010, 2011, 2012?

7.    Wie hoch waren die Unterhaltsvorschusszahlungen des Bundes gesamt in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012?

8.    Wie hoch ist der durchschnittlich bewilligte Unterhaltsvorschuss im Jahr 2008, 2009, 2010, 2011, 2012?

9.    Wie lange dauerte ein durchschnittliches Unterhaltsverfahren im Jahr 2008, 2009, 2010, 2011, 2012?