1895/J XXV. GP

Eingelangt am 03.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Georg Willi, Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend barrierefreie Anbringungshöhe von Straßenverkehrszeichen

 

Immer wieder kommt es für nichtmotorisierte VerkehrsteilnehmerInnen, insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen, zu Problemen und Unfällen, weil § 48 Abs 5 StVO für Straßenverkehrszeichen, die neben der Fahrbahn angebracht werden, eine Mindest-Anbringungshöhe von nur 60 cm vorsieht. Wiederholt wurde deshalb eine entsprechend geänderte Regelung der Mindest-Anbringungshöhe von zB  2,20 m angeregt, unter anderem vom Blindenverband und anderen Betroffenen-Verbänden.

 

Im Zusammenhang mit der Mehrheitsfindung für die erforderliche Zweidrittelmehrheit für einzelne Bestimmungen der 25. StVO-Novelle konnten die Grünen gegen Ende der XXIV.GP erfolgreich eine Mehrparteien-Entschließung folgenden Wortlauts im Parlament anregen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, im Interesse von blinden und sehbehinderten Menschen den § 48 StVO hinsichtlich der Anbringungshöhe von Straßenverkehrszeichen zu überprüfen und allenfalls Vorschläge für eine angepasste Mindesthöhe einem Begutachtungsverfahren zuzuleiten.“

 

Diese Entschließung wurde am 31.1.2013 im Nationalrat als E286 einstimmig angenommen.

 

Seitdem sind eineinhalb Jahre vergangen. Von entsprechenden Aktivitäten der Bundesministerin bzw ihres Ressorts zur Umsetzung dieses einstimmigen Ersuchens des Nationalrats ist bislang in der Öffentlichkeit noch nichts bekannt geworden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Aktivitäten zur Umsetzung der Entschließung des Nationalrats vom 31.1.2013 „betreffend Anbringungshöhe von Straßenverkehrszeichen“ haben Sie bzw Ihr Ressort seitdem wann im Einzelnen konkret gesetzt?


 

2)    Falls Sie bzw Ihr Ressort konkrete Überprüfungs-Aktivitäten gesetzt haben – wer hat diese durchgeführt, und zu welchen Ergebnissen sind diese Überprüfungen gelangt?

3)    Falls entsprechende Überprüfungs-Aktivitäten noch laufen sollten – seit wann laufen diese, wer führt diese durch und wann ist ihr Abschluss vorgesehen?

4)    Werden Sie einen Vorschlag für eine angepasste Mindesthöhe der Anbringung von Straßenverkehrszeichen einem Begutachtungsverfahren zuleiten? Wenn ja wann, wenn nein warum nicht?